CSU kritisiert Urteil des Bundessozialgerichts für Sozialhilfe bei EU-Ausländern Veröffentlicht: 17. Dezember 2015 | Autor: Felizitas Küble
Die Bayerische Arbeitsministerin Emilia Müller hat das Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts zugunsten der Sozialhilfe für EU-Bürger scharf kritisiert. Müller forderte eine Verschärfung der Sozialgesetzgebung und eine dauerhafte Einschränkung der Sozialhilfe. 163538-dg-original
„Wir müssen damit rechnen, dass sich die neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in Rumänien und Bulgarien herumspricht und der Zuzug aus diesen Staaten in unsere Sozialsysteme wieder zunimmt. Ich habe daher die Bundesarbeitsministerin gebeten, dringend tätig zu werden“, sagte Müller. Sie fordert, in der Sozialgesetzgebung festzuschreiben, dass EU-Ausländer, die von Hartz IV ausgeschlossen sind, auch keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben sollen.
CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer kritisiert das Urteil des Bundessozialgerichtes ebenfalls scharf: „Dieses Urteil ist fatal und teuer, zumal es europäischer Rechtsprechung widerspricht! Deutschland ist doch kein Vollkasko-Staat. Eigenleistung muss etwas gelten – und nicht die soziale Hängematte.”
Das Bundessozialgericht hatte geurteilt, dass die Sozialbehörden EU-Ausländern nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland regelmäßig Hilfe zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe zahlen müssen, obwohl sie nach dem Sozialgesetzbuch II von Hartz IV ausgeschlossen sind. Besorgt sind vor allem die kommunalen Spitzenverbände, die nun jährliche Mehrkosten von 500 Millionen bis zu einer Milliarde Euro fürchten.
Quelle: http://www.csu.de/aktuell/meldungen/deze...-einschraenken/
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