Dienstag, 12. Januar 2016 Bundesrat will Werbeverbot im Ausland: auch für Prostitution und Pornografie?
„Bundesrat-A“ von campsmum / Patrick Jayne and Thomas - Modification of File:Bundesrat.jpg, Original at Flickr. Lizenziert unter CC BY 2.0 über Wikimedia Commons Der Deutsche Bundesrat will gegen deutsche Werbetreibende vorgehen, die im Ausland Werbung platzieren, die in Deutschland illegal ist.
Der Bundesrat beabsichtigt damit vor allem die Veröffentlichung verfassungsfeindlicher Symbole zu verhindern, wie etwa Hakenkreuze oder antisemitische Hetze.
Sollte der Bundesrat sich zu diesem Schritt entschließen, gäbe es keinen rechtlichen Grund, gegen andere Formen der Werbung, die in Deutschland illegal sind, im Ausland rechtlich vorzugehen.
Dazu zählen vor allem Internet-Pornografie und Prostitution.
Die meisten Deutschen, die Pornografie- und Prostitutions-„Firmen“ im Internet betreiben, platzieren ihre Inhalte im Ausland. In Deutschland ist das nicht möglich, weil das hiesige Jugendmedienschutzgesetz im internationalen Vergleich zu streng ist. Diese Internetseiten leben aber von Werbung für Prostitution und Pornografie, die nach deutschen Maßstäben illegal ist.
Unter Umständen käme auch der Zugang von im Ausland platzierte Kinderpornografie wieder ins Gespräch. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen wollte sog. Internetsperren einführen mit der Begründung, von Deutschland aus dürfe nicht auf illegale Inhalte zugegriffen werden. Das Projekt scheiterte schließlich an der FDP, nachdem die Große Koalition im Jahr 2009 von der schwarz-gelben Koalition abgelöst wurde.
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