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Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Udo di Fabio belastet Merkels Asyl-Politik Veröffentlicht: 12. Januar 2016 | Autor: Felizitas Küble
Grenzöffnung für Migranten ist verfassungswidrig
Der renommierte Staatsrechtler und frühere Verfassungsrichter Prof. Dr. Udo di Fabio hat in einem Rechtsgutachten die Meinung der CSU und der bayerischen Staatsregierung bestätigt, dass die Grenzöffnung für Flüchtlinge nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. image001
Das Gutachten kommt auch zu dem Schluss, dass es keine Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern von Bürgerkrieg gebe.
In dem Gutachten stellt Prof. di Fabio klar:
„Der Bund ist … verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist.“
Außerdem stellt das Gutachten fest: „Eine völkerrechtliche Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern eines Bürgerkriegs oder bei Staatenzerfall besteht nicht und wäre im Falle ihres Bestehens ein Verstoß gegen die unverfügbare Identität der Verfassungsordnung.“
CSU-Parteichef Horst Seehofer sagte: „Auch ein reiches und weltoffenes Land kann so ein Problem auf Dauer nicht lösen. Die Begrenzung der Zuwanderung ist alternativlos. Wir in Bayern tun alles, aber wir müssen permanent auf Berlin warten. Die Zeit läuft davon. Derzeit reden wir zu viel über die Folgen der enormen Zuwanderung und betreiben Symptombehandlung. Wir müssen das Problem an der Wurzel packen und endlich die Begrenzung der Zuwanderung durchsetzen.”
CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer bekräftigte: “Das Gutachten zeigt all die Widersprüche und Defizite auf, die Bayern immer wieder angeprangert hat. Wir müssen endlich wieder zurück zu Recht und Ordnung kommen!“
Quelle und vollständiger Artikel hier: http://www.csu.de/aktuell/meldungen/janu...t-csu-position/ https://charismatismus.wordpress.com/201...s-asyl-politik/
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