Montag, 11. Januar 2016 Feministische Kampagne #ausnahmslos ignoriert Prostitution und Pornografie
Die heute ins Leben gerufene Twitter-Kampagne mit dem Hashtag #ausnahmslos ignoriert eine der wichtigsten Ursache von (sexueller) Gewalt gegen Frauen: Prostitution und Pornografie.
Wer ausnahmslos sexuelle Gewalt bekämpfen will, und zwar weltweit, muss mit der Bekämpfung von Prostitution anfangen, denn der größte Teil der Frauen, die in die Prostitution fallen, erleiden Gewalt.
Außerdem treibt Prostitution eine weltweite Industrie des Menschenhandels voran. Im Grunde leben viele Prostituierte in einem Zustand der (Halb-)Sklaverei.
Prostitution und Pornografie sind zwei „Industrien“, die sich gegenseitig alimentieren, denn viele Prostituierte sind auch Darstellerinnen in der Pornoindustrie. Irgendwann werden viele Darstellerinnen zu Prostituierten, besonders wenn sie für Filmaufnahmen zu alt werden.
Vor allem in Deutschland ist es notwendig, auf den hier geschilderten Sachverhalt hinzuweisen, denn das irrsinnige Prostitutionsgesetz der Schröder-/Fischer-Bundesregierung hat Prostitution und Menschenhandel rasant anwachsen lassen.
Zur Erinnerung: Ende 2001 hat die damals regierende rot-grüne Koalition das Prostitutionsgesetz (Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten – ProstG) verabschiedet, das am 1. Januar 2002 rechtswirksam wurde. Im Wesentlichen wurde damit die Prostitution zum normalen Beruf erklärt. Davor war diese Tätigkeit nicht illegal, galt aber als sittenwidrig, wurde also toleriert. Die rot-grüne Regierung argumentierte, sie wolle den Prostituierten mehr Sozial- und Rechtssicherheit geben. In Wahrheit gehörte diese Initiative zu deren gesellschaftspolitischen Vorhaben, wie auch die Einführung der „eingetragenen Lebenspartnerschaft“, die (regulierte) Abgabe von schweren Drogen usw. Medial wurde damals das Gesetz insbesondere durch die Talkshows von Arabella Kiesbauer, Hans Meiser, Vera am Mittag, Sonja und anderer vorbereitet. Dort traten laufend Prostituierte auf und berichteten im Detail von ihrem Broterwerb.
Das Gesetz war aus sozialpolitischer Perspektive ein Flop, denn wenige haben ihre Tätigkeit überhaupt als Gewerbe eintragen lassen. Im Jahr 2007 hatte nicht einmal ein Prozent aller Betreffenden einen Arbeitsvertrag. Eine Krankenversicherung hatten die wenigsten. Trotzdem wurde durch dieses Gesetz Werbung für Prostitution möglich. Davor war sie aufgrund der Sittenwidrigkeit verboten. (Hier gibt es allerdings unterschiedliche Meinungen, doch die wichtigsten Gerichtsurteile begünstigen die Werbefreiheit). Einzige Beschränkung dieser Werbung ist heute der Jugendschutz.
Das Gesetz passierte aufgrund der Mehrheitsverhältnisse leicht die Abstimmungen im Bundestag und erzeugte auch sonst relativ wenig Polemik. Heute sähe das anders aus: Aufgrund des rasant steigenden Menschenhandels – auch in Industriestaaten, inklusive Deutschland – sind Gesetze wie das deutsche Prostitutionsgesetz inzwischen mächtig in die Kritik geraten. Laut Schätzungen der OSZE bringen Menschenhändler jedes Jahr zwischen 120.000 und 500.000 Frauen von Mittel- und Osteuropa nach Westeuropa und zwingen sie oft zur Prostitution (Die Welt vom 5. April 2013). Menschenhandel geht meist mit Zwangsprostitution, Kinderprostitution und Kinderpornografie einher.
Nach zehn Jahren der Einführung des Prostitutionsgesetzes weiß man: Die Anerkennung und die Legalisierung der Prostitution als Beruf erleichtert den Menschenhandel. Eine Studie, die von der Europäischen Kommission in Auftrag gegeben wurde, hat gezeigt, dass Deutschland eine Drehscheibe moderner Sklaverei ist. Demnach stieg der Menschenhandel allein zwischen 2008 und 2010 um 18 Prozent. Der Leiter der Abteilung Organisierte Kriminalität im Landeskriminalamt Niedersachsen, Christian Zahel, geht davon aus, dass neun von zehn Betroffenen zur Prostitution gezwungen werden.
Das rot-grüne Gesetz wirkte sich aus verschiedenen Gründen fatal aus. Zum einen ermöglichte das Gesetz die Einrichtung von Bordellen und damit eine Struktur, in welchem illegale Aktivitäten hinter einer legalen Fassade organisiert werden können.
Aber das ist nicht alles. Der Kriminalexperte Manfred Paulus, der sich mit seinen Büchern über die organisierte Pädophilie einen Namen machte (z. B. „Grünkram“, 1998), erklärte Anfang des Jahres 2013 gegenüber dem Deutschlandfunk, dass das Prostitutionsgesetz die Polizeikontrollen erheblich erschwert habe: „Ich habe dieses Gesetz schon als Zuhälterschutzgesetz bezeichnet, weil ich gewaltige Nachteile einfach sehe. Da wurde im Zusammenhang mit dieser Gesetzgebung zum Beispiel die Förderung der Prostitution aufgehoben, der Tatbestand, das war immer ein Ermittlungstatbestand, der uns die Türen geöffnet hat. Eingestellt von Mathias von Gersdorff um 15:39 http://mathias-von-gersdorff.blogspot.de/
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