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  • 28.01.2016 00:20 - Vorschläge zum liturgischen Gedenken der Reformation
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Vorschläge zum liturgischen Gedenken der Reformation

Vor diesem Hintergrund und "aufbauend auf diesem Dokument haben wir liturgische Elemente bereitgestellt, (...) die den Kirchen angeboten werden, so dass ihnen vorgeschlagen wird, wie man liturgisch ein Reformationsgedenken gemeinsam begehen kann”, erklärte Kardinal Koch.

Wie das aussehen kann, soll ein Gottesdienst in Lund, Schweden, zeigen, der am 31. Oktober 2016 gefeiert werden soll. Mit diesem Gottesdienst "haben wir das sehr schöne ökumenische Zeichen, dass die Lutheraner von vorne herein gesagt haben, nicht ‘wir Lutherane’ laden die Katholiken ein, sondern Lutheraner und Katholiken laden gemeinsam die anderen christlichen Kirchen ein", so Kardinal Koch.

Weiter Verwirrung über Interkommunion

Gleichzeitig wies der Kurienkardinal Stimmen zurück, welche die Worte von Papst Franziskus unlängst bei seinem Besuch der lutheranischen Gemeinde Roms dahingehend interpretiert hatten, dass es Lutheranern möglich sei, Kommunion in der katholischen Kirche zu empfangen. Dies hatte auch der Pastor der lutherischen Gemeinde dahingehend interpretiert, wie Jens Kruse in einem Interview mit Edward Pentin vom National Catholic Register kürzlich noch einmal bestätigte. Dort sagte Pastor Kruse, er glaube, dass Papst Franziskus die Tür zur Interkommunion geöffnet habe.

Diese Einschätzung ist nicht die von Kardinal Koch.

"Hier hat der Heilige Vater zweierlei gesagt, nämlich, erstens einmal, dass er selbt keine Kompetenz hat, das zu entscheiden, und zweitens hat er gesagt, ‘redet mit dem Herrn und geht weiter‘, das heißt für ihn ist die ganze Frage, welche Christusbeziehung der einzelne Mensch hat, von ausschlaggebender Bedeutung." Kontinuität mit seinen Vorgängern sei damit gegeben, so der Kardinal, und bewertet somit die Worte des Papst völlig anders als Pastor Kruse und manche Vatikanisten: "Von Interkommunion war überhaupt nicht die Rede", meint Kardinal Koch sogar.

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"Verlangen nach Kommunion sollte zuallererst Sehnsucht nach Begegnung mit dem Herrn sein"
CNA-Interview mit dem Kirchenrechtler Stefan Mückl über die angebliche Ermutigung des Papstes zur Interkommunion

http://de.catholicnewsagency.com/story/n...efan-muckl-0193


Professor Dr. Stefan Mückl (45) ist Rechtswissenschaftler und Priester der katholischen Personalprälatur Opus Dei.
Foto: privat

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http://de.catholicnewsagency.com/story/n...efan-muckl-0193

CNA: Was sagt denn das Kirchenrecht zu dieser Frage? Gibt es da nicht eine klare Regelung?

So ist es: Im Grundsatz können nur katholische Gläubige bei katholischen Spendern die Sakramente empfangen (c. 844 § 1 CIC). Davon gibt es unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen für die Angehörigen der getrennten orientalischen Kirchen (c. 844 § 3 CIC). Und schließlich besteht unter engen Voraussetzungen auch für andere, nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen die Möglichkeit, von katholischen Spendern die Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung zu erlangen (c. 844 § 4 CIC): ein Spender der eigenen Gemeinschaft steht nicht zur Verfügung, hinsichtlich dieser Sakramente wird der katholische Glaube bekundet und die allgemeine Voraussetzung der rechten Disposition ist gewahrt. Alle diese Kautelen greifen nur ein, wenn sich der nichtkatholische Christ in Todesgefahr befindet oder eine andere schwere Notlage vorliegt. Damit ist eindeutig, daß es sich um Extremsituationen handelt, nicht aber um Konstellationen des gewöhnlichen Lebens wie eine konfessionsverschiedene Ehe.

Das Kirchenrecht bildet freilich nur den rechtlichen Rahmen dessen, was in der Substanz die Theologie vorgibt. So hat sich der heilige Papst Johannes Paul II. in seiner letzten Enzyklika Ecclesia de Eucharistia im Jahr 2003 auch eingehend zu dieser Frage geäußert, in Nummer 45 und 46. Demnach ist “die getreue Einhaltung aller in dieser Materie festgelegten Normen ... Ausdruck und zugleich Garantie der Liebe zu Jesus Christus im heiligsten Sakrament, zu den Brüdern und Schwestern anderer christlicher Konfessionen, denen wir das Zeugnis der Wahrheit schulden, wie auch zum Auftrag, die Einheit zu fördern.”

CNA: Was würden Sie gemischt konfessionellen Ehepaaren raten, die sich danach sehnen, gemeinsam zur Kommunion zu gehen?

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http://de.catholicnewsagency.com/story/n...efan-muckl-0193

CNA: Was sagt denn das Kirchenrecht zu dieser Frage? Gibt es da nicht eine klare Regelung?

So ist es: Im Grundsatz können nur katholische Gläubige bei katholischen Spendern die Sakramente empfangen (c. 844 § 1 CIC). Davon gibt es unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen für die Angehörigen der getrennten orientalischen Kirchen (c. 844 § 3 CIC). Und schließlich besteht unter engen Voraussetzungen auch für andere, nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen die Möglichkeit, von katholischen Spendern die Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung zu erlangen (c. 844 § 4 CIC): ein Spender der eigenen Gemeinschaft steht nicht zur Verfügung, hinsichtlich dieser Sakramente wird der katholische Glaube bekundet und die allgemeine Voraussetzung der rechten Disposition ist gewahrt. Alle diese Kautelen greifen nur ein, wenn sich der nichtkatholische Christ in Todesgefahr befindet oder eine andere schwere Notlage vorliegt. Damit ist eindeutig, daß es sich um Extremsituationen handelt, nicht aber um Konstellationen des gewöhnlichen Lebens wie eine konfessionsverschiedene Ehe.

Das Kirchenrecht bildet freilich nur den rechtlichen Rahmen dessen, was in der Substanz die Theologie vorgibt. So hat sich der heilige Papst Johannes Paul II. in seiner letzten Enzyklika Ecclesia de Eucharistia im Jahr 2003 auch eingehend zu dieser Frage geäußert, in Nummer 45 und 46. Demnach ist “die getreue Einhaltung aller in dieser Materie festgelegten Normen ... Ausdruck und zugleich Garantie der Liebe zu Jesus Christus im heiligsten Sakrament, zu den Brüdern und Schwestern anderer christlicher Konfessionen, denen wir das Zeugnis der Wahrheit schulden, wie auch zum Auftrag, die Einheit zu fördern.”

CNA: Was würden Sie gemischt konfessionellen Ehepaaren raten, die sich danach sehnen, gemeinsam zur Kommunion zu gehen?
http://de.catholicnewsagency.com/story/n...efan-muckl-0193

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Kardinal Koch
http://de.catholicnewsagency.com/story/w...als-fruher-0418





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