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  • 01.02.2016 00:31 - ]Lebensrecht 1 – Schweden bestraft Gewissensverweigerung
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Lebensrecht 1 – Schweden bestraft Gewissensverweigerung
1. Februar 2016 2


Abtreibung: Schweden bestraft Gewissensverweigerung
(Stockholm) In Schweden wurde Gewissensverweigerern die Anstellung verweigert. Sie lehnen aus Gewissensgründen die Abtreibung und damit die Mitwirkung an der Tötung eines unschuldigen Kindes ab. Dieser Respekt vor dem menschlichen Leben ist nicht nur linken und feministischen Ideologen ein Dorn in Auge.

Kirchenferne lieben es, sich gegenseitig mit schönen Reden für die Menschenrechte zu übertrumpfen. Da die politische Linke aber „ewig zornig“ ist, fordert sie im Namen der Menschenrechte nicht den Schutz des menschlichen Lebens, sondern ein „Recht“ zur Tötung ungeborener Kinder.

Während die Legalisierung der Abtreibung nur als „ultima ratio“ begründet wurde, möchte man heute die Gewissensverweigerung per Gesetz verbieten lassen.

„Es gehört nicht zur Unternehmenspolitik, Gewissensklauseln zuzulassen“

Linda Steen mußte diese Erfahrung am eigenen Leib machen. Wegen ihrer Überzeugung zugunsten des Lebens wurde sie regelrecht vor die Tür gesetzt. Sie führte mit dem Direktor einer Klinik in Nyköping ein Vorstellungsgespräch, legte ihren Lebenslauf und ihre Empfehlungen vor. Alles war bestens. Korrekterweise gab Steen auch an, aus Gewissensgründen nicht bereit zu sein, an der Tötung ungeborener Kinder mitzumachen.

Kurz darauf erhielt sie ein Schreiben der Klinikleitung, in der es heißt: „Es gehört nicht zu unserer Unternehmenspolitik, Gewissensklausen zuzulassen. Wir haben weder die Möglichkeit noch die Absicht diesbezüglich Ausnahmen zu machen.“

Negativer Präzedenzfall einer Hebamme

Richter: Tötungsverweigerung schwerwiegender als Gewissensverweigerung

Zum Schaden der Stellenverweigerung fügte der Richter noch einen weiteren Schaden hinzu und legte obendrein noch Spott darauf. Er befand nämlich, daß die Rechte der Frau durch die Anstellungsverweigerung tatsächlich verletzt wurden. Doch schwerwiegender als diese Verletzung sei die Tatsache, daß sie sich weigere, an der Tötung ungeborener Kinder mitzuwirken.

So läuft auch Linda Steen Gefahr, nicht nur diskriminiert zu werden, sondern auch noch vom Gericht dafür bestraft zu werden, weil sie – was ihr Beruf ist – Kindern zur Geburt verhelfen will.

Die Gewissensfreiheit wird durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt, die auch von Schweden ratifiziert wurde. In Wirklichkeit ist das „liberale“ Schweden der einzige von 28 EU-Mitgliedsstaaten, der über keine gesetzliche Regelung und damit Anerkennung der Gewissensfreiheit verfügt.

Der Europarat bekräftigte am 7. Oktober 2010 ein unverzichtbares Recht auf Gewissensverweigerung. Warum wurde Schweden bisher nicht tätig? Warum soll Richtern und ihren oft subjektiven Einstellungen Spielraum bei der Auslegung der Grund- und Menschenrechte eingeräumt werden?

Die Fälle von Ellinor Grimmark und Linda Steen sind eine Mahnung für Europa. Es darf nicht lauten: Arbeit oder Gewissen, sondern muß heißen: Arbeit und Gewissen.

hier geht es weiter
http://www.katholisches.info/2016/02/01/...nsverweigerung/

Text: Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana



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