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  • 03.02.2016 00:13 - „Nur Katholiken im Stand der Gnade können zur Kommunion“ – Klarstellung zu Lutheranern im Petersdom
von esther10 in Kategorie Allgemein.

„Nur Katholiken im Stand der Gnade können zur Kommunion“ – Klarstellung zu Lutheranern im Petersdom
3. Februar 2016


Finnlands Hauptstadt Helsinki: Klärung zur Interkommunion

(Helsinki) Am 19. Januar sorgte die Nachricht für einiges Aufsehen, daß bei einer Heiligen Messe im Petersdom einer Gruppe von Lutheranern die Kommunion gespendet wurde, darunter auch dem lutherischen Bischof Samuel Salmi von Oulu. Salmi berichtete darüber dem lutherischen Wochenblatt Kotimaa in Finnland: „Die katholischen Zelebranten wußten genau, wem sie die Kommunion austeilten.“ Inzwischen erfolgte eine Klarstellung durch die katholische Bistum Helsinki.

Salmi, der über die Kommunionspendung überrascht war, versuchte sich seinen Reim darauf zu machen und sprach von einem „neuen Kurs“ des Vatikans. Es fehlte nicht an jenen, die immer eine Begründung und Rechtfertigung zur Hand haben. Bevorzugt wurden die Aussagen von Papst Franziskus zur Interkommunion in der lutherischen Christuskirche von Rom zitiert. Unter Berufung auf eine ebenso freie wie zweifelhafte Antwort von Papst Franziskus auf die Frage einer Lutheranerin, wurde behauptet, es falle unter die Gewissensfreiheit des einzelnen Lutheraners, ob er sich würdig fühle, die Heilige Eucharistie zu empfangen oder nicht.

„Nur Katholiken im Stand der Gnade dürfen Kommunion empfangen“

Es dauerte etwas, dann kamen doch klärende Worte vom Pressesprecher der katholischen Diözese Helsinki. Marko Tervaportti stellte in einer Presseerklärung klar, daß „nur Angehörige der Katholischen Kirche, die sich im Stand der Gnade befinden, das Sakrament der Eucharistie empfangen können“.

Ohne darauf einzugehen, stellte er damit fest, daß Papst Franziskus in der lutherischen Kirche eine Privatmeinung vertreten hatte, die im Widerspruch zur katholischen Lehre steht, obwohl er in Ausübung seines Amtes sprach.

Auf Nachfrage bestätigte der Pressesprecher, daß „das Zusammenleben in einer Beziehung, die nicht einer gültigen sakramentalen Ehe entspricht“ ein Hinderungsgrund ist und vom Empfang der Kommunion ausschließt. Für den Kommunionempfang sei es unerläßlich „die katholische Lehre über die Eucharistie zu akzeptieren“.

Tervaporrti präzisierte zudem, daß es sich in Rom nicht um einen gemeinsam vom katholischen und vom lutherischen Bischof geleiteten „ökumenischen Gottesdienst“ handelte. Es war das Fest des Heiligen Heinrich von Uppsala, dem ersten Bischof von Finnland. Dieses Fest werde ein Jahr bei den Katholiken und ein Jahr bei den Lutheranern begangen, wobei jeweils eine Delegation der anderen Konfession daran teilnehme.

„Fehler“ des Zelebranten

Der Gottesdienst werde aber „nicht streng nach der Tradition der gastgebenden Kirche praktiziert“. Die Gastgeber beschränken sich beispielsweise darauf, einen Vertreter für die Predigt zur Verfügung zu stellen. „Es gilt anzumerken, daß auch in diesen Messen die schmerzliche Tatsache, daß es keine Gemeinschaft zwischen den beiden Kirchen gibt, gegenseitig respektiert wird“, so Tervaportti.

Um genau zu sein, so der Pressesprecher, handelte es sich bei der Kommunionspendung an den lutherischen Bischof um einen „Fehler“ der katholischen Zelebranten. Es sei in Nordeuropa üblich, daß Anderskonfessionelle vortreten und ihnen statt der Kommunion der Segen gespendet werde. Der Zelebrant im Petersdom sei offensichtlich mit dieser Praxis nicht vertraut gewesen.
http://www.katholisches.info/2016/02/03/...n-im-petersdom/
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Il Timone (Screenshot)





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