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  • 08.02.2016 00:35 - Das regionale Versprechen...eine verpflichtende Herkunftsangabe für Fleisch nach dem Beispiel Schweiz.in Österreich auch, wunderbar...
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Das regionale Versprechen...eine verpflichtende Herkunftsangabe für Fleisch nach dem Beispiel Schweiz.in Österreich auch, wunderbar...

Die Allergenkennzeichnung hat der Gastronomie mäßig Freude bereitet, nun steht die Forderung nach einer weiteren Rubrik auf der Speisekarte im Raum: eine verpflichtende Herkunftsangabe für Fleisch nach dem Beispiel Schweiz. Darüber, was die zu leisten imstande ist, kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Die Wirte befürchten eine weitere „Keule“ bzw. „Bürokratielawine“.

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Die Landwirte wünschen sich eine entsprechende Kennzeichnungspflicht nicht nur für Fleisch, sondern auch für Eierprodukte. „Es soll draufstehen, was es ist. Wo das Schnitzel herkommt“, wurde Landwirtschaftskammer-Präsident Hermann Schultes am Montag von der APA zitiert. Es solle für den Gast in Restaurant und Kantine klar sein, ob „es sich etwa um Schweinefleisch aus Österreich oder Rindfleisch aus Rumänien“ handle.

„Wiener Backhuhn (Polen) mit Salat“
Als Vorbild haben sich die Landwirte Vertreter die Deklarationspflicht für Fleisch und Eier in der Schweiz genommen. Darin heißt es, die Konsumenten müssten „im Offenverkauf grundsätzlich Zugang zu denselben Informationen“ haben wie der Kunde im Supermarkt. Die Herkunft des verwendeten Fleischs muss in der Schweizer Gastronomie per Aushang oder in der Speisekarte transparent gemacht werden. Wenn der Betrieb billige Gerichte kochen will, dann sollte man es auch zugeben, etwa „Wiener Backhuhn (Polen) mit Salat“, betonte Schultes. „Ich habe nichts gegen Polen. Es sollte aber möglichst ehrlich mit den Konsumenten umgegangen werden.“

„Bürokratiekeule für unsere Gastwirte“
Die Wirtschaftskammer (WKÖ) reagierte recht rasch auf die Forderung - mit einem klaren Nein „zu einer neuen Bürokratiekeule für unsere Gastwirte“, wie es in einer Aussendung des Fachverbandes Gastronomie hieß. Die Schweizer Erfahrung zeige, dass eine entsprechende Kennzeichnungspflicht „zu einer weiteren Bürokratielawine für die Gastronomie führt“. Die eidgenössischen Restaurantbetriebe kämpften derzeit dagegen an, dass eine Kennzeichnungspflicht „auch noch auf alle anderen Zutaten ausgedehnt wird“.

Es sei grundsätzlich verständlich und legitim, dass sich die Bauern einen höheren Absatz von heimischen Lebensmitteln in Österreich wünschten, so der Fachverband. „Es kann aber nicht sein, dass dafür die Gastronomen als ihre Abnehmer die Zeche in Form von weiteren Zwangsauflagen zahlen sollten.“ Die Wirtschaftskammer betonte aber, kooperativ zu arbeiten und zahlreiche Initiativen in puncto Regionalität zu unterstützen, sie verwies außerdem auf das Gastrosiegel der AgrarMarkt Austria (AMA), mit dem derzeit an die 1.300 Betriebe zertifiziert seien. Das verpflichtet allerdings nicht zu vollständigen Herkunftsangaben.

„Vor den Vorschriften kapitulieren“
„Bitte lassen wir es bei einer Empfehlung und machen kein Gesetz“, sagte Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV). Sie warnte davor, nach der Allergenverordnung die Branche mit weiteren Bürokratiemaßnahmen zu schädigen. Das würde den Gastrotrend zu vorgekochten Convenience-Produkten verstärken, weil die noch selber kochenden, kleinen Betrieb vor den Vorschriften kapitulieren würden - mehr dazu in help.ORF.at.

Infos bisher freiwillig
Ähnlich wie jetzt hatte schon im Dezember die steirische Landwirtschaftskammer eine Herkunftskennzeichnung für Fleisch auf der Speisekarte gefordert. Weder Gastwirte noch Schinken- oder Wursthersteller würden durchgehend ausweisen, woher sie ihre Rohwaren hätten, hieß es damals. In Österreich gilt eine erweiterte Kennzeichnungspflicht seit April 2015 für den Handel (neben Rindfleisch brauchen auch Schwein und Geflügel seither einen Herkunftsnachweis).

In der Gastronomie informieren mittlerweile zahlreiche Betriebe freiwillig über Produkte - oft auch unter Verweis auf Regionalität und Saisonalität - aber sie müssen es bisher nicht. Die ersten Kennzeichnungsverordnungen wurden seinerzeit wegen der Rinderseuche BSE in den 1990er Jahren bzw. um die Jahrtausendwende erlassen.
http://orf.at/stories/2323165/2323166/
https://www.lko.at/?+Schultes-Massnahmen...id=2500,2396591...



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