Das Fasten vor dem Empfang der heiligen Kommunion
Katechismus der Katholischen Kirche. Erstellt von kathnews-Redaktion am 3. August 2014 um 23:14 Uhr
Hostie »Um sich auf den Empfang dieses Sakramentes richtig vorzubereiten, werden die Gläubigen das in ihrer Kirche vorgeschriebene Fasten [Vgl. CIC, can. 919]* beobachten. In der Haltung (Gesten, Kleidung) werden sich die Ehrfurcht, die Feierlichkeit und die Freude äußern, die diesem Moment entsprechen, in dem Christus unser Gast wird.«
Textquelle: KKK [1387]
*CIC (Codex Iuris Canonici), can. 919 § 1. Wer die heiligste Eucharistie empfangen will, hat sich innerhalb eines Zeitraumes von wenigstens einer Stunde vor der heiligen Kommunion aller Speisen und Getränke mit alleiniger Ausnahme von Wasser und Arznei zu enthalten.
§ 2. Ein Priester, der am selben Tag zweimal oder dreimal die heiligste Eucharistie feiert, darf vor der zweiten oder dritten Zelebration etwas zu sich nehmen, auch wenn nicht ein Zeitraum von einer Stunde dazwischenliegt.
§ 3. Ältere Leute oder wer an irgendeiner Krankheit leidet sowie deren Pflegepersonen dürfen die heiligste Eucharistie empfangen, auch wenn sie innerhalb der vorangehenden Stunde etwas genossen haben.
Foto: Hostie – Bildquelle: Kathnews
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