Umstrittener Maßnahmenkatalog Bundestag beschließt Verschärfung des Asylrechts 25.02.2016, 11:21 Uhr | dpa, t-online.de
Abstimmung im Bundestag: Die Mehrheit der Abgeordneten ist für das Asylpaket II. (Quelle: dpa)
Nach monatelanger Debatte hat die Bundesregierung das Asylpaket II abgesegnet. Bis zuletzt wurde von SPD und CDU um Details gestritten. Im Bundestag kam es vor der Verabschiedung zu einem teils heftigen Schlagabtausch zwischen den Vertretern der Parteien.
Der Bundestag hat das Asylpaket II mit breiter Mehrheit beschlossen: In der namentlichen Abstimmung votierten 429 Abgeordnete mit Ja, es gab 147 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen.
Die Punkte des zweiten Asylpakets in der Übersicht
Unsere wichtigsten Themen Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU), sagte zu Beginn der Debatte, die Neuregelungen seien nötig, um die Bereitschaft der Bevölkerung zur Aufnahme von Flüchtlingen aufrechtzuerhalten. Deshalb solle es Schutz und Hilfe nur noch für jene geben, die sie wirklich brauchen.
Heftige Kritik kam von Linken-Politiker Jan Korte, der vor allem der SPD vorwarf, nicht zu wissen, mit wem sie sich einlasse. Auch Katrin Göring-Eckardt von den Grünen fand deutliche Worte: Die CDU sabotiere die eigene Kanzlerin, so die Fraktionsvorsitzende. SPD-Politiker betonten, mit der Festlegung "sicherer Herkunftsstaaten" alleine sei es nicht getan. Die dadurch entstehenden Möglichkeiten müssten auch "effektiv genutzt" werden. Die Zahl der Abschiebungen aus Baden-Württemberg habe sich im vergangenen Jahr verdoppelt. Noch mehr Menschen ohne Aussicht auf Asyl seien nach einer Beratung freiwillig ausgereist.
Die Linken-Politikerin Heike Hänsel sprach von einem absoluten Skandal, "sich zu brüsten, welches Bundesland am besten und am meisten abschiebt". Flüchtlingshelfer lehnen die geplante Verschärfung des Asylrechts ab.
Abschiebungen weiter erleichtert
Die Kernpunkte sehen vor, dass bestimmte Flüchtlingsgruppen - unter anderem Asylbewerber aus "sicheren Herkunftsstaaten" - künftig in neuen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden, wo ihre Asylanträge im Schnellverfahren abgearbeitet werden. Während ihres Aufenthalts dort soll für die Flüchtlinge eine strenge Residenzpflicht gelten: Sie dürfen den Bezirk der Ausländerbehörde, in der ihre Aufnahmeeinrichtung liegt, nicht verlassen. Tun sie das doch, werden Leistungen gestrichen, und das Asylverfahren ruht.
Für eine bestimmte Flüchtlingsgruppe soll der Familiennachzug für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt werden. Es geht um Menschen, für die nur "subsidiärer Schutz" in Deutschland gilt. Das sind jene, die sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen können und auch keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen, aber dennoch nicht heimgeschickt werden, weil ihnen dort zum Beispiel Folter oder Todesstrafe drohen.
Über einen Umweg sollen aber auch "subsidiär Geschützte", vor allem aus Syrien, Angehörige nachholen können: Ihre Partner oder Kinder, die noch in Flüchtlingscamps in der Türkei, Jordanien und dem Libanon sind, sollen vorrangig mit Kontingenten nach Deutschland geholt werden. Solche Kontingente müssen aber noch auf EU-Ebene mit diesen Ländern vereinbart werden.
Abschiebungen sollen zudem erleichtert werden - auch bei gesundheitlichen Problemen der Betroffenen. Nur schwere Erkrankungen sollen ein Hinderungsgrund sein. Auch bei der Beschaffung von Papieren für abgelehnte Asylbewerber will der Bund mehr tun. Abschiebungen scheitern bislang oft an fehlenden Ausweisdokumenten.
Zuletzt sollen Asylbewerber, die Zugang zu Integrationskursen bekommen, einen Teil der Kosten dafür - zehn Euro monatlich - selbst tragen. www.t-online.de
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