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  • 28.02.2016 00:14 - „Klare Willensbekundung des Papstes, kanonische Anerkennung der Piusbruderschaft zu fördern“
von esther10 in Kategorie Allgemein.

„Klare Willensbekundung des Papstes, kanonische Anerkennung der Piusbruderschaft zu fördern“

Interview mit Erzbischof Guido Pozzo
Erstellt von kathnews-Redaktion am 28. Februar 2016 um 11:38 Uhr


Papst Franziskus

Rom (Kathnews/Katholisches.info/Zenit) Der Sekretär der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, Kurienerzbischof Guido Pozzo, sieht „eine klare Willensbekundung des Heiligen Vaters, den Weg zur vollen und dauerhaften kanonischen Anerkennung [der Piusbruderschaft] zu fördern.“ Dies sagte der Erzbischof am Donnerstag in einem Interview mit der Presseagentur Zenit. Zeitgleich veröffentlichte der Pressedienst der Priesterbruderschaft St. Pius X. die Aussagen von Bischof Alfonso de Galarreta, einem der drei Bischöfe der Piusbruderschaft. De Galarreta wurde mit den Worten zitiert: „Ich denke, daß der Papst in Richtung einer einseitigen Anerkennung der Bruderschaft geht.“ Nachfolgend das vollständige Interview von Erzbischof Pozzo in deutscher Übersetzung.

Die beiden Stellungnahmen von Erzbischof Pozzo und Bischof de Galarreta werden als Signale gewertet, daß Bewegung in die Frage der kanonischen Anerkennung der 1970 von Erzbischof Marcel Lefebvre gegründeten Priesterbruderschaft kommen könnte. Neun Monate vor dem unerwarteten Amtsverzicht von Papst Benedikt XVI. schien schon einmal eine Anerkennung unmittelbar bevorzustehen. Im letzten Augenblick scheiterten die Bemühungen. Für einige Zeit, bedingt auch durch den Rücktritt des Papstes, herrschte ein Stillstand. Dem sei nicht so gewesen, sagt nun Kurienerzbischof Pozzo. Die Kontakte hätten fortbestanden und auch die Gespräche seien fortgeführt worden.

Seit Mitte des vergangenen Jahres kam es zu neuen Signale der Annäherung. Anfang Juni 2015 ernannte die Glaubenskongregation den Generaloberen der Piusbruderschaft, Bischof Bernard Fellay, zum Richter erster Instanz in einem Verfahren gegen einen Priester der Bruderschaft.

Im Spätsommer 2015 erklärte Papst Franziskus, daß die Absolution durch Priester der Piusbruderschaft für die Dauer des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit „legitim und gültig“ ist.

Kurienerzbischof Guido Pozzo sieht darin „einen neuen Schritt vorwärts in Richtung kanonische Anerkennung“. Die Presseagentur Zenit führte mit dem Kurienerzbischof ein Interview, „um den aktuellen Stand“ der Verhältnisse zwischen dem Heiligen Stuhl und der Piusbruderschaft zu erfahren.

An welchem Punkt steht der Dialog mit den Lefebvrianern?
Zenit: Exzellenz, 2009 hat Papst Benedikt XVI. die Exkommunikation der Bruderschaft St. Pius X. zurückgenommen. Heißt das, daß sie nun wieder in der Gemeinschaft mit Rom sind?

Erzbischof Pozzo: Mit dem Nachlaß der Exkommunikation der Bischöfe der FSSPX durch Benedikt XVI. (2009) unterliegen sie nicht mehr dieser schweren Kirchenstrafe. Mit dieser Maßnahme bleibt die FSSPX dennoch in einer irregulären Position, weil sie keine kanonische Anerkennung durch den Heiligen Stuhl erhalten hat. Solange die Bruderschaft keinen kanonischen Status in der Kirche hat, üben ihre Priester ihr Amt und die Zelebration der Sakramente nicht auf legitime Weise aus. Laut der vom damaligen Kardinal Bergoglio in Buenos Aires angewandten und von der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei bestätigten Formel, sind die Angehörigen der FSSPX Katholiken auf dem Weg zur vollen Gemeinschaft mit dem Heiligen Stuhl. Diese volle Gemeinschaft wird mit der kanonischen Anerkennung der Bruderschaft erreicht sein.

Zenit: Welche Schritte wurden vom Heiligen Stuhl in diesen sieben Jahren gesetzt, um die Wiederannäherung der Bruderschaft St. Pius X. zu fördern?

Erzbischof Pozzo: Nach der Rücknahme der Exkommunikation im Jahr 2009 kam es zu einer Reihe von Treffen doktrineller Art zwischen Experten, die von der Glaubenskongregation ernannt wurden, mit der die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei durch das Motu proprio Ecclesiae unitatem (2009) von Benedikt XVI. eng verbunden ist, und mit Experten der FSSPX, um über grundlegende Probleme der Glaubenslehre zu diskutieren, die der Grund für die Kontroverse mit dem Heiligen Stuhl sind: das Verhältnis zwischen Tradition und Lehramt, die Frage der Ökumene, der interreligiöse Dialog, die Religionsfreiheit und die Liturgiereform im Kontext der Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils.

Die ungefähr zwei Jahre dauernde Konfrontation erlaubte es, die jeweiligen theologischen Positionen zu klären und Übereinstimmungen, aber auch Meinungsverschiedenheiten zu beleuchten.

In den folgenden Jahren wurden die doktrinellen Gespräche fortgesetzt mit einigen gezielten Initiativen zur Vertiefung und Präzisierung der diskutierten Themen. Gleichzeitig haben die Kontakte zwischen den Oberen der Kommission Ecclesia Dei und den Oberen und anderen Vertretern der FSSPX die Schaffung eines Klimas des Vertrauens und des gegenseitigen Respekts gefördert, das einem Wiederannäherungsprozeß zugrundeliegen muß. Es ist notwendig, das Mißtrauen und die Verhärtungen zu überwinden, die nach den vielen Jahren des Bruchs verständlich sind, die aber schrittweise aufgelöst werden können, wenn sich die gegenseitige Haltung ändert, und wenn die Unstimmigkeiten nicht als unüberwindliche Mauern betrachtet werden, sondern als Diskussionspunkte, die eine Vertiefung verdienen und als eine für die gesamte Kirche nützliche Klärung entfaltet werden. Nun sind wir in einer Phase, die ich für konstruktiv und ausgerichtet auf die Erreichung einer erhofften Versöhnung halte. Die Geste von Papst Franziskus, es den katholischen Gläubigen zu gewähren, das Sakrament der Buße und die Krankensalbung während des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit legitim und gültig von den Bischöfen und Priestern der FSSPX empfangen zu können, ist eine klare Willensbekundung des Heiligen Vaters, den Weg zur vollen und dauerhaften kanonischen Anerkennung zu fördern.

Zenit: Welche Hindernisse stehen einer endgültigen Anerkennung noch im Weg?

Erzbischof Pozzo: Ich würde zwei Ebenen unterscheiden. Die doktrinelle Ebene im eigentlichen Sinn, die einige Divergenzen zu einzelnen Themen des Zweiten Vatikanischen Konzils und des nachkonziliaren Lehramtes bezüglich Ökumene, dem Verhältnis zwischen dem Christentum und den Weltreligionen, der Religionsfreiheit vor allem im Verhältnis zwischen Kirche und Staat sowie einige Aspekte der Liturgiereform. Die Ebene der mentalen und psychologischen Haltung, die von einer Position polemischer Gegnerschaft zu einer Position des Zuhörens und des gegenseitigen Respekts, der Wertschätzung und des Vertrauens übergehen soll, wie das zwischen Gliedern des einen Leibes Christi, der die Kirche ist, sein soll. Es ist notwendig auf beiden Ebenen zu arbeiten. Ich denke, daß der eingeschlagene Weg der Wiederannäherung einige Frucht gebracht hat, vor allem wegen dieser Haltungsänderung auf beiden Seiten, und es lohnt, diese Linie fortzusetzen.

Auch zur Frage des Zweiten Vatikanischen Konzils, denke ich, daß die FSSPX über die Unterscheidung nachdenken sollte, die meines Erachtens grundlegend und absolut ausschlaggebend ist, zwischen der authentischen mens des Zweiten Vaticanum, seiner intentio docendi, wie sie aus den offiziellen Akten des Konzils hervorgeht, und dem, was ich das „Parakonzil“ nennen würde, also die Gesamtheit der theologischen Meinungen und praktischen Haltungen, die den Verlauf des Konzils begleitet und dann den Anspruch erhoben haben, sich mit seinem Namen zu schmücken und in der öffentlichen Meinung, auch dank des Einflusses der Massenmedien, häufig das wahre Denken des Konzils überdeckt haben.

In den Diskussionen mit der FSSPX gilt häufig die Opposition nicht dem Konzil, sondern dem „Konzilsgeist“, der einige Ausdrücke oder Formulierungen der Konzilsdokumente gebraucht, um den Weg für Interpretationen und Positionen zu öffnen, die fern sind, und die das wahre Konzilsdenken instrumentalisieren. Auch was die Lefebvrianische Kritik an der Religionsfreiheit anbelangt, scheint mir letztlich, daß die Position der FSSPX von der Verteidigung der überlieferten katholischen Glaubenslehre gegen den agnostischen Staatslaizismus und gegen den Säkularismus und den ideologischen Relativismus geprägt ist und sich nicht gegen das Recht der Person richtet, vom Staat weder zur Ausübung des religiösen Glaubensbekenntnisses gezwungen noch daran gehindert zu werden. Es handelt sich in jedem Fall um Themen, die auch nach einer vollen Aussöhnung Gegenstand der Vertiefung und der Klärung sein können. Was grundlegend scheint, ist, eine volle Übereinstimmung zu dem zu finden, was notwendig ist, um in der vollen Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhl sein zu können, das heißt, zur Vollständigkeit des katholischen Glaubensbekenntnisses, zur Verbindlichkeit der Sakramente und zur Anerkennung des Höchsten Lehramtes der Kirche. Das Lehramt, das nicht über dem geschriebenen und weitergegeben Wort Gottes steht, sondern ihm dient, ist der authentische Interpret auch der vorhergehenden Texte des Lehramtes, einschließlich jener des Zweiten Vatikanischen Konzils, im Licht der immerwährenden Tradition, die in der Kirche durch den Beistand des Heiligen Geistes voranschreitet, nicht jedoch durch eine gegenteilige Neuheit (das hieße, das katholische Dogma leugnen), sondern durch ein besseres Verständnis des depositum fidei immer derselben Glaubenslehre in eodem scilicet dogmate, eodem sensu et eademque sententia (vgl. Erstes Vatikanisches Konzil. Const. Dogm. Dei Filius, 4).

Ich denke, daß zu diesen Punkten die Übereinstimmung mit der FSSPX nicht nur möglich, sondern geboten ist. Das alles präjudiziert nicht die Möglichkeit und die Legitimität, andere Fragen zu diskutieren und zu vertiefen, die ich oben erwähnt habe, und die nicht den Glauben betreffen, sondern vielmehr pastorale Orientierungen nicht dogmatischen Charakters, zu denen es möglich ist, auch unterschiedliche Sichtweisen zu haben. Es geht also nicht darum, die Unterschiede zu einigen Aspekten des pastoralen Lebens der Kirche zu ignorieren oder zu domestizieren, sondern darum, präsent zu halten, daß es im Zweiten Vatikanischen Konzil doktrinelle Dokumente gibt, die bereits definierte Glaubenswahrheiten oder Wahrheiten der katholischen Doktrin erneut vorbringen (bspw. dogmatische Konstitution Dei Verbum, dogmatische Konstitution Lumen gentium), und daß es Dokumente gibt, die Richtlinien und Orientierungen für ein praktisches Handeln empfehlen, also für das pastorale Leben als Anwendung der Doktrin (Erklärung Nostra Atetae, Dekret Unitatis Redintegratio, Erklärung Dignitatis humanae). Die Verbindlichkeit der Lehren des Lehramtes variieren je nach Autoritätsgrad und Wahrheitskategorie, die den lehramtlichen Dokumenten eigen ist. Mir ist nicht bekannt, daß die FSSPX Glaubenslehren oder Wahrheiten der katholischen Doktrin, die vom Lehramt gelehrt werden, geleugnet hätte.

Die kritischen Bemerkungen betreffen hingegen Aussagen und Hinweise, die die erneuerte Seelsorge in den ökumenischen Beziehungen und mit den anderen Religionen sowie einige Fragen der Klugheit in den Beziehungen zwischen Kirche und Gesellschaft, Kirche und Staat betreffen. Was die Liturgiereform betrifft, beschränke ich mich darauf, die Erklärung zu erwähnen, die Msgr. Lefebvre in einem Brief an Papst Johannes Paul II. vom 8. März 1988 schrieb: „was die Messe des Novus Ordo betrifft, trotz aller Vorbehalte, die diesbezüglich geltend gemacht werden müssen, habe ich nie behauptet, daß diese ungültig oder häretisch sei“. Die Vorbehalte gegenüber dem Ritus des Novus Ordo, die natürlich nicht zu unterschätzen sind, beziehen sich daher weder auf die Gültigkeit der Zelebration des Sakraments noch auf den rechten katholischen Glauben. Es wird daher angebracht sein, die Diskussion und Klärung dieser Vorbehalte fortzusetzen.

Zenit: Aus Anlaß des Jahres der Barmherzigkeit ist durch Papst Franziskus eine Geste der Entspannung erfolgt: Die katholischen Gläubigen können das Bußsakrament auch durch Priester der Bruderschaft empfangen. Was bringt diese Maßnahme mit sich? Sind Sie der Meinung, daß diese Geste konkret einen Dialog wiedereröffnen kann, der seit einiger Zeit festgefahren schien?

Erzbischof Pozzo: Wie ich oben sagte, hat sich der Dialog mit der FSSPX nie festgefahren. Man hat vielmehr beschlossen, ihn auf einer weniger offiziellen und formellen Ebene fortzusetzen, um Raum und Zeit für eine Reifung der Beziehungen auf der Linie einer Haltung des Vertrauens und des gegenseitigen Zuhörens zu schaffen, um ein Klima geeigneter Beziehungen zu fördern, und darin auch theologische und doktrinelle Diskussion anzusiedeln. Der Heilige Vater hat die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei seit dem Beginn seines Pontifikats ermutigt, diesen Stil in den Beziehungen und der Begegnung mit der FSSPX fortzusetzen. In diesem Kontext hat die großmütige Entspannungsgeste von Papst Franziskus im Rahmen des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit ohne Zweifel dazu beigetragen, den Status der Beziehungen mit der Bruderschaft weiter zu verbessern, indem er zeigt, daß dem Heiligen Stuhl die Wiederannäherung und die Versöhnung am Herzen liegt, die auch einen kanonischen Bezug haben muß. Ich hoffe und wünsche mir, daß dasselbe Gefühl und derselbe Willen auch von der FSSPX geteilt werden.

Einleitung/Übersetzung: Giuseppe Nardi
http://www.kathnews.de/klare-willensbeku...aft-zu-foerdern
Bildquelle: Kathnews




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