APOSTOLISCHE PÖNITENTIARIE DAS GESCHENK DES ABLASSES
Wir sind im Jahr der Barmheruigkeit...und können den vollkommenen Ablsass gewinnen.
Die Feier des Jubiläumsjahres ist nicht nur eine einzigartige Gelegenheit, um das große Geschenk zu nutzen, das der Herr uns durch Vermittlung seiner Kirche im Ablaß zukommen läßt, sondern es ist auch eine gute Gelegenheit, die Lehre über den Ablaß in das Bewußtsein der Gläubigen zurückzurufen. Daher veröffentlicht die Apostolische Pönitentiarie zum Nutzen all jener, die die Stätten des Jubiläumsjahres besuchen, folgende Ankündigungen.
ANMERKUNGEN ALLGEMEINER NATUR ÜBER DIE ABLÄSSE
http://www.ablass-gemeinschaft.de/conten...wann_-wie_-wo_/...
http://www.kreuz-jesus.de/content/wissen...g---exorzismus/...
http://www.kreuz-jesus.de/content/ablass...zur-_beichte__/...
1. Der Ablaß ist im Codex des kanonischen Rechtes (can. 992) und im Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 1471) folgendermaßen definiert: »Der Ablaß ist Erlaß einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt.«
2. Im allgemeinen erfordert die Gewinnung von Ablässen bestimmte Bedingungen (nachstehend unter den Punkten 3-4 angeführt) und die Erfüllung bestimmter Werke (unter den Punkten 8-9-10 werden die besonderen Werke des Heiligen Jahres angeführt).
3. Zur Gewinnung von Ablässen, sowohl von vollkommenen als auch von Teilablässen, ist es notwendig, daß sich der Gläubige zumindest kurz bevor er die Ablaßwerke erfüllt, im Stande der Gnade befindet.
4. Der vollkommene Ablaß kann nur einmal am Tag gewonnen werden. Um ihn zu erhalten, ist es jedoch - über den Gnadenstand hinaus - notwendig, daß der Gläubige:
- die innere Disposition des Freiseins von jeglicher Anhänglichkeit an die Sünde, auch die läßliche, hat;
- die sakramentale Beichte seiner Sünden vornimmt;
- die Allerheiligste Eucharistie empfängt (zweifelsohne ist es besser, die Eucharistie bei der Teilnahme an der Heiligen Messe zu empfangen; für den Ablaß ist jedoch lediglich die Heilige Kommunion notwendig);
- nach Meinung des Heiligen Vaters betet.
5. Es ist vorteilhaft, jedoch nicht notwendig, daß die sakramentale Beichte und insbesondere die Heilige Kommunion und das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters am selben Tag vorgenommen werden, an dem auch das Ablaßwerk vollbracht wird; es reicht aus, daß diese heiligen Riten und Gebete einige Tage (ungefähr 20) vor oder nach dem Ablaßwerk abgelegt werden. Das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters bleibt der Wahl des einzelnen Gläubigen überlassen, es empfiehlt sich jedoch das Beten eines »Vaterunsers« sowie eines »Gegrüßet seist du Maria«. Zum Erwerb mehrerer vollkommener Ablässe reicht eine sakramentale Beichte aus; es wird jedoch für jeden vollkommenen Ablaß ein je eigener Empfang der Heiligen Kommunion und ein eigenes Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters verlangt.
6. Die Beichtväter können für diejenigen, die rechtmäßig verhindert sind, sowohl das vorgeschriebene Werk als auch die hierfür verlangten Bedingungen abändern (abgesehen natürlich von der Abkehr von der Sünde, auch der läßlichen Sünde).
7. Die Ablässe können immer für sich selbst gewonnen oder den Seelen der Verstorbenen zugewandt werden, sie können jedoch nicht für noch lebende Personen erworben werden.
hier geht es weiter http://www.vatican.va/roman_curia/tribun...ulgence_ge.html
DES HEILIGEN JAHRES
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