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  • 05.03.2016 00:47 - Verzicht auf Fleischspeisen (Abstinenz)
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Verzicht auf Fleischspeisen (Abstinenz)
Edward McNamara | 04/03/16


Pater Edward McNamara, Professor für Liturgie und Studiendekan der Theologischen Fakultät am Päpstlichen Athenäum „Regina Apostolorum“ in Rom, beantwortet eine Frage zur Abstinenz während der österlichen Bußzeit.

1. Frage: Warum essen wir am Aschermittwoch und Karfreitag kein Fleisch? Hat das irgendeinen geschichtlichen Hintergrund? Ich frage mich, was Jesu Tod damit zu tun hat, dass wir kein Fleisch essen. Bitte, helfen Sie mir. — F.A., Ibadan, Nigeria

2. Frage: Warum ist es Katholiken verboten, während der Fastenzeit Fleisch zu essen? Gibt es hierfür eine Basis in der Tradition oder Bibel? — D.O., Philippinen

Pater Edward McNamara: Ähnlich lautende Fragen erreichen uns regelmäßig und daher werden wir im vorliegenden Text Abschnitte aus vorhergehenden Antworten benutzen, die vor allem aus den Jahren 2006 und 2009 stammen.

Zunächst einmal muss man unterscheiden zwischen dem Fastengebot, zu dessen Einhaltung römisch-katholische Gläubige am Aschermittwoch und am Karfreitag verpflichtet sind, und den Abstinenzregeln in Bezug auf den Fleischkonsum, die häufiger Anwendung finden.

In der Tradition der Kirche zielen Fastengebote hauptsächlich darauf ab, die Menge an Speisen, die man an Fastentagen einnehmen darf, zu bestimmen, während Abstinenzregeln sich auf die Art der Speisen beziehen.

Das Fasten besteht in einer einmaligen Sättigung sowie einer kleinen Stärkung zu den beiden anderen Tischzeiten, wobei Menge und Art der Speisen in Übereinstimmung mit den örtlichen Bräuchen stehen sollen.

Die Einnahme solider Speisen zwischen den Mahlzeiten ist verboten, Flüssigkeiten – auch Tee, Kaffee und Säfte – dürfen jederzeit eingenommen werden.

Das Abstinenzgebot verbietet die Einnahme von Fleisch-, Mark- und bluthaltigen Produkten wie Tier- und Geflügelfleisch.

Früher umfasste die Abstinenz auch Lebensmittel, die von derartigen Tieren stammen, wie zum Beispiel Milch, Butter, Käse, Eier, Schmalz und Soßen aus tierischen Fetten. In der lateinischen Kirche römischen Ritus ist diese Einschränkung abgeschafft.

Sowohl Gemüse als auch Fisch und ähnliche Kaltblüter (Frösche, Muscheln, Schildkröten, usw.) dürfen gegessen werden. Amphibische Tiere werden der Art zugeteilt, der sie am meisten ähneln.

Die Tatsache, dass an Abstinenztagen Geflügelfleisch Fisch nicht ersetzen darf, ist wahrscheinlich auf die Unterscheidung zwischen Warm- und Kaltblütern zurückzuführen.

Diese Einteilung kann aber kaum alle Fragen lösen, die in Bezug auf das Abstinenzgebot entstehen können. Doch normalerweise bieten die örtlichen Bräuche und die kirchliche Obrigkeit ausreichend Hilfe, um schwierigere Fragen zu lösen.

Die Abstinenzvorschriften waren in früheren Zeiten strenger und auf alle Tage der Fastenzeit anzuwenden. Doch war und ist die tatsächliche Befolgung dieser Vorschriften auf jene Umstände beschränkt, in denen dadurch keine unzumutbaren Belastungen entstehen.

Deswegen sind kranke, sehr arme Menschen oder solche, die schwere Arbeit leisten müssen (oder Schwierigkeiten haben, sich Fisch zu besorgen), solange diese Umstände vorherrschen, nicht zur Einhaltung des Gesetzes verpflichtet.

Auch hat die Verschiedenheit von Bräuchen, klimatischen Zonen und Nahrungsmittelpreisen zur Abänderung der Abstinenzvorschriften geführt.

So wurden zum Beispiel die Menschen in den Vereinigten Staaten per Indult während der Fastenzeit bei ihrer Hauptmahlzeit an Montagen, Dienstagen, Donnerstagen und Sonnabenden von der Fleischabstinenz befreit.

Ein weiteres Indult vom 3. August 1887 erlaubte den Gebrauch von tierischem Fett bei der Zubereitung von Fisch und Gemüse an allen Tagen und bei allen Mahlzeiten. Ähnliche Dispensen wurden anderen Ländern gewährt.

Wohingegen in vergangenen Zeiten Bußtage und Tage, an denen Fasten und/oder Abstinenz vorgeschrieben war, häufiger auftraten, hat das derzeit gültige Kirchenrecht (Canones 1250-1253) die Anzahl dieser Tage etwas reduziert.

In Canon 1250 heißt es: „Bußtage und Bußzeiten für die ganze Kirche sind alle Freitage des ganzen Jahres und die österliche Bußzeit.“

Weiterhin heißt es in Canon 1251: „Abstinenz von Fleischspeisen oder von einer anderen Speise entsprechend den Vorschriften der Bischofskonferenz ist zu halten an allen Freitagen des Jahres, wenn nicht auf einen Freitag ein Hochfest fällt: Abstinenz aber und Fasten ist zu halten an Aschermittwoch und Karfreitag.“

In Ländern, in denen Fleisch selten verzehrt wird (oder aus einem anderen gerechten Grund), darf die Bischofskonferenz die Abstinenzregel auf andere Speisen als Fleisch anwenden.

Kraft Canon 1253 besitzen die Bischofskonferenzen auch weitgehende Vollmachten, um „die Beobachtung von Fasten und Abstinenz näher [zu] bestimmen und andere Bußformen, besonders Werke der Caritas und Frömmigkeitsübungen, ganz oder teilweise an Stelle von Fasten und Abstinenz fest[zu]legen.“

In Ländern wie den Vereinigten Staaten und Italien haben die Bischöfe empfohlen, sich an allen Freitagen im Jahr des Fleischverzehrs zu enthalten. Die Abstinenz ist an allen Freitagen in der Fastenzeit verpflichtend. Die Bischöfe des Vereinigten Königreichs (Großbritannien) hatten eine ähnliche Regel erlassen, doch entschlossen sie sich vor einigen Jahren, wieder zur traditionellen Praxis zurückzukehren und die Abstinenz an allen Freitagen im Jahr einzuhalten.

Die Einhaltung der Abstinenz ist ab dem 14. Lebensjahr vorgeschrieben; das Fasten ist vom 18. Lebensjahr ab bis zum vollendeten 59. Lebensjahr verpflichtend.

In den meisten katholischen und orthodoxen Ostkirchen herrschen strengere Fastengebote und Abstinenzvorschriften. So verbieten diese weiterhin den Verzehr von Milch- und Geflügelprodukten.

Zum Beispiel beginnt nach byzantinischer Tradition das Große Fasten nach der Vesper der Vergebung am Abend des Sonntags des Käsefastens oder 4. Vorfastensonntags (der Sonntag vor unserem Aschermittwoch), an dem die Gläubigen mit Öl gesalbt werden und nicht etwa Asche empfangen.

Das Wort „Käsefasten“ bezieht sich auf den Abschied von Milchprodukten, die für die Zeit des Heiligen Fastens nicht zur Diät der Gläubigen gehören. Der Sonntag zuvor nennt sich der „Sonntag der Fleischentsagung“ und weist darauf hin, dass man sich von nun ab der Fleischspeisen enthält.

Dies weitet sich, soweit es für alle, die die Eucharistie empfangen, durchführbar ist, auf die ganze Fastenzeit aus. In der Karwoche werden die Vorschriften strenger — mehr im Sinne eines Fastens als im Sinne einer Abstinenz.

Außerdem ist die tägliche Feier der Eucharistie verboten – doch empfangen die Gläubigen die Eucharistie bei der besonderen, Vesper-ähnlichen liturgischen Feier der vorgeweihten Gaben, bei der eucharistisches Brot verwendet wird, das am vorausgegangenen Sonntag konsekriert wurde.

Sinn und Zweck all dieser Abstinenzvorschriften ist es, uns im höheren Gesetz der Nächstenliebe und in der Selbstbeherrschung zu erziehen.

Dieser geistliche Hintergrund kann uns auch dabei helfen, zu verstehen, warum man an Bußtagen auf Fleischverzehr verzichtet. Früher einmal war es weitverbreiteter Glaube, dass der Verzehr von Fleisch die niedrigen Leidenschaften des Menschen anregt und erweckt. Den Verzicht auf diese Speisen hielt man für ein ausgezeichnetes Mittel, um das launische Ego zu erobern und das eigene Leben auf Gott hin auszurichten.

Der asketische und geistliche Zweck des Fastens und der Abstinenz kann uns auch dabei helfen, zu begreifen, warum diese Übungen immer mit dem Almosengeben verbunden waren.

Es macht nämlich wenig Sinn, ein Steak aufzugeben und stattdessen Hummer und Kaviar zu verschlingen. Der Sinn der Abstinenz besteht darin, sich für ein einfacheres, weniger aufwändiges Mahl, als es dem Normalfall entspricht, zu entscheiden.

Auf diese Weise bleibt uns etwas übrig, das wir denjenigen geben können, die im Vergleich zu uns vom Schicksal benachteiligt worden sind, und wir selbst machen uns von der Sklaverei materieller Freuden frei und können ihnen entsagen. Selbst ein Vegetarianer unter den Katholiken kann also die Abstinenz einhalten, indem er einen typischen, doch teureren Bestandteil seiner Diät mit etwas Einfacherem ersetzt.

Das überwältigende Angebot verschiedener Speisen, das in den Supermärkten der entwickelten Staaten zur Auswahl steht, macht es relativ leicht, die Abstinenzvorschriften zu befolgen. In den meisten Fällen kann man auf Fleisch verzichten und dennoch ein einfaches und doch wohl ausbalanciertes Menu einhalten.

Während wir diese Vorschriften beachten, sollten wir allerdings immer danach streben, die inneren Gründe für das Fasten und die Abstinenz zu erfassen, also nicht einfach auf der Oberfläche bleiben und das Gesetz um des Gesetzes willen erfüllen.

Der heilige Augustinus hat in seiner „Rede über Gebet und Fasten“ die geistlichen Motive für die Praxis der Abstinenz auf bemerkenswerte Weise ausgedrückt: „Abstinenz läutert die Seele, erhebt den Geist, unterwirft das Fleisch dem Geiste, schafft ein demütiges und reumütiges Herz, vertreibt die Nebel der Begierde, löscht das Feuer der Lust und entzündet das wahre Licht der Keuschheit.“

Eine Zusammenfassung hiervon bietet uns die vierte Fastenpräfation: „Durch das Fasten des Leibes hältst du die Sünde nieder, erhebst du den Geist, gibst uns die Kraft und den Sieg…“.

Kurzum, die Kirche hält uns zu Verzicht und Fasten an, damit wir uns von den Ketten der Sklaverei der Sünde befreien können. Es handelt sich weniger um eine lästige Pflicht als um einen Aufschrei, um Freiheit von all dem zu erreichen, was uns an uns selbst und an unsere Leidenschaften bindet.
https://de.zenit.org/articles/verzicht-a...isen-abstinenz/
Übersetzt von P. Thomas Fox, LC aus dem englischen Originalartikel https://zenit.org/articles/why-abstinence-from-meat/




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