Wie Papst Franziskus die Heiligsprechungsverfahren ändert
Die Heiligsprechung am 17. Mai 2015 von Mariam Baouardy und Marie Alphonsine Danil Ghattas von Palästina, Jeanne Emilie de Villeneuve aus Frankreich sowie Maria Cristina Brando aus Italien. Foto: CNA/Petrik Bohumil
Von Andrea Gagliarducci
VATIKAN , 11 March, 2016 / 1:38 PM (CNA Deutsch).- Die Finanzierung von Heiligsprechungsprozessen soll transparenter werden: Papst Franziskus hat dies mit einem rescriptu ex audientia an Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin in Kraft gesetzt.
Wie gewöhnlich werden die Normen für drei Jahre ad experimentum genehmigt, bevor sie endgültig übernommen werden. Generell sind sie darauf ausgerichtet, die finanzielle Verwaltung der Selig- und Heiligsprechungsprozesse transparenter zu gestalten, den Diözesanbischöfen und den Generaloberen mehr Verantwortung zukommen zu lassen, die aufgerufen sind, die Kosten der Prozesse abzusegnen; es wird die Figur eines Verwalters des Prozesses eingeführt, eine Rolle, die früher der Postulator einnahm.
Übersicht: Neue Normen
Die neuen Normen wurden entwickelt um "auf die aktuellen Bedürfnisse nach einer finanziellen und administrativen Leitung der Selig- und Heiligsprechungsprozesse zu haben, die den Vorschriften des Kirchenrechts entspricht, zu antworten; mit jährlichen Bilanzen und einer zuständigen örtlichen Autorität, die die Aufgabe hat, über diese Bilanzen zu wachen" erklärt gegenüber CNA Dr. Waldery Hilgeman, Postulator verschiedener Heiligsprechungsprozesse, darunter jener des Dieners Gottes Kardinal Van Thuan, und Vizepostulator des Prozesses von Chiara Lubich, der Gründerin der Fokolarbewegung. Hilgeman fügt hinzu: "Die Anerkennung einer neuen Vorschrift bedeutet nicht, dass es vorher keine Regelung gab. Aber die bisherigen Normen gehen auf 1983 zurück. Man sah die Notwendigkeit, sie den Zeiten anzupassen, die Verwaltung der Selig- und Heiligsprechungsprozesse immer transparenter zu machen." Der Text der neuen Normen besteht aus 23 Artikeln, die in sechs Kapitel unterteilt und mit einem Vorwort versehen sind. Er enthält verschiedene Neuheiten.
Erstens werden die Promotoren (Protagonisten der Prozesse) und die zuständigen Diözesanbischöfe mehr in die Prozesse eingebunden. Man liest in der Regelung (Art. 9), dass die Überwachung der Verwaltung zuallererst Kompetenz "des Diözesanbischofs, des Eparchen oder desjenigen, der ihnen vom Recht her in ihrem Zuständigkeitsbereich gleichgestellt ist" sei, oder "des Generalobere im Fall der Institute geweihten Lebens und der Gesellschaften apostolischen Lebens, in seinem rechtlichen Zuständigkeitsbereich."
An sie muss sich der Promotor, d.h. derjenige, der an die Kirche die Bitte richtet, einen Prozess zu beginnen und dies durch den Postulator tut, wenden, um die Bilanzen des Prozesses anerkannt zu sehen. Die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse nimmt Einsicht in die Bilanzen und hat überwachende Aufgabe.
Wenn der Promotor des Prozesses auch nur einen Teil der Güter für andere Zwecke als den des Prozesses verwenden will, muss er die Autorisierung der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse einholen.
Der Promotor sendet eine Kopie der Bilanzen, nachdem er sie erhalten und fristgemäß anerkannt hat, an die zuständige überwachende Autorität. Im Fall von Nichterfüllung oder Missbrauch administrativer oder finanzieller Natur von Seiten jener, die an der Durchführung des Prozesses teilnehmen, schreitet das Dikasterium mit disziplinären Maßnahmen ein.
Verantwortung vor Ort
hier gehts weiter http://de.catholicnewsagency.com/story/w...ren-andert-0587
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