Donnerstag, 24. März 2016 Gender-Lehrplan in Bayerns Schulen?
Foto: Thommess, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons
Von der großen Öffentlichkeit unbemerkt ist man in Bayern dabei, einen Lehrplan einzuführen, der eine regelrechte Gender-Sexualerziehung vorsieht.
Die „Süddeutsche Zeitung“ – sicher kein konservatives Blatt – ist hocherfreut und berichtet am 11. März 2016: „Der Sexualkundeunterricht im Freistaat ist in der Moderne angekommen. . . . Das Thema Geschlechterrollen und Identitätssuche war bisher auf die klassische Familie und Homosexualität beschränkt. Im neuen Konzept wird diesem Themenkomplex ein eigenes Kapitel gewidmet und mit einem Imperativ an die Lehrer belegt: >Die Vielfalt der Lebensformen und die Themen Hetero-, Homo-, Bi-, Trans- und Intersexualität werden dabei vorurteilsfrei von der Lehrkraft angesprochen.<“
Über die neuen „Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen“ berichtet die „Augsburger Allgemeine“, auch am 11. März 2016: „Die CSU-Staatsregierung will unterschiedliche Aspekte der sexuellen Orientierung und Identität ab der achten Klasse im Unterricht künftig stärker thematisieren. . . . Die Schüler lernen, die eigene sexuelle Orientierung zu achten und „Diversität“ zuzulassen.“
Die „Bayerische Staatszeitung“ weist darauf hin, dass alle Kinder zu dieser Indoktrination gezwungen werden sollen: „Dass im Unterricht ausdrücklich Themen wie Homo-, Bi-, Trans- oder Intersexualität von den Lehrkräften „vorurteilsfrei angesprochen“ werden sollen, ist in der Tat neu an bayerischen Schulen. Davor drücken kann sich künftig keiner, weder Lehrer, noch Schüler oder Eltern. Denn die Richtlinien sind verbindlich. „Der Unterricht im Klassenverband ist eine Pflichtveranstaltung, der sich keiner entziehen kann – egal aus welchem Elternhaus“, betonte Ellegast.“ Wolfgang Ellegast ist Ministerialrat im Bildungsausschuss des Landtages.
Der „Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV)“ begrüßte das Papier aus dem Kultusministerium: „Es ist positiv, dass darin vor allem auch der Vielfältigkeit menschlicher Sexualität wie Bi-, Trans- oder Intersexualität Raum gegeben wird bzw. diese verstärkt Berücksichtigung findet“, sagte Fleischmann.“
Der Entwurf wurde am 10. März 2016 dem Landtag vorgelegt. Wir werden weiter über den weiteren Verlauf berichten. Eingestellt von Mathias von Gersdorff um 18:50 http://mathias-von-gersdorff.blogspot.de/
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