Herzlich Willkommen, hier in diesem Forum....http://files.homepagemodules.de/b531466/avatar-4dbf9126-1.gif
  • 05.04.2016 00:17 - Papstaussage fehlinterpretiert und manipuliert
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Papstaussage fehlinterpretiert und manipuliert

Im November 2015 besuchte Papst Franziskus eine evangelisch-lutherischen Kirche in Rom. Bei der Gelegenheit hat er u.a. über das Verhältnis mit der katholischen Kirche gesprochen. Medien berichteten daraufhin aufgrund einer Aussage des Papstes, er habe angedeutet, dass gemischt konfessionelle Eheleute – nach einer Gewissensprüfung – eventuell gemeinsam zur Kommunion gehen könnten.
Erstellt von kathnews-Redaktion am 4. April 2016 um 11:10 Uhr


Papst Franziskus

Der römische Kirchenrechlter Stefan Mückl hat in einem Interview für CNA darglegt, dass die Aussage des Papstes von den Medien fehlinterpretiert, ja sogar manipuliert worden ist. Mückl zeigt auf, welche Möglichkeiten eine gemischt konfessionelles Paar hat, das sich nach einer gemeinsamen Kommunion sehnt.

Das Interview führte Anian Christoph Wimmer

Herr Professor Mückl, in der evangelisch-lutherischen Kirche Roms hat Papst Franziskus angedeutet, es gebe eventuell einen Weg, wie gemischt konfessionelle Ehepaare gemeinsam zur Kommunion gelangen könnten; unter anderem durch Gebet und Prüfung des eigenen Gewissens. Wie bewerten Sie die Aussagen, bzw. die Reaktionen darauf?

MÜCKL: In der Tat lehrt die Kirche, daß die Gläubigen ihr Gewissen prüfen sollen, bevor sie zur Kommunion gehen. Damit folgt sie dem dringenden Aufruf des Apostels Paulus im 1. Korintherbrief: “Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken. Denn wer davon ißt und trinkt, ohne zu bedenken, daß es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu, indem er ißt und trinkt.” (1 Kor 11,28-29). Denn “Kommunion“ bedeutet das Eintreten in die innigste Gemeinschaft mit dem gestorbenen und auferstandenen Herrn, und daher muß jeder Gläubige sorgsam sein Gewissen erforschen, ob dieser Gemeinschaft etwas im Wege steht.

“Kommunion” bedeutet neben der Gemeinschaft mit dem Herrn noch etwas weiteres: Das Eintreten in die Gemeinschaft der Kirche, der die Verwaltung dieses Geheimnisses aufgetragen ist: “Tut dies zu meinem Gedächtnis.” – Wer die Kommunion empfängt, drückt damit seinen Glauben an die Lehre zum Geheimnis der Eucharistie aus: Er bekennt das “Geheimnis des Glaubens” und sagt “Amen” zu den Worten “Der Leib Christi”. Dieser Glaube ist untrennbar von der eigenen Zugehörigkeit zu dieser Kirche als der Gemeinschaft der Gläubigen.

Die Aussagen des Papstes lassen wenig Spielraum für Interpretationen. Zunächst: Das Wort “Gewissen“ hat der Papst überhaupt nicht verwendet – was nur folgerichtig ist, denn ob jemand zur Kirche gehört, steht nach objektiven Kriterien fest und ist keine Frage des Gewissens. Liest man die Antwort des Papstes genau, gibt er gerade keine Antwort auf die ihm gestellte Frage nach dem “Ob” und “Wann” eines gemeinsamen Kommuniongangs, vielmehr sagt er deutlich, er würde nie wagen, dazu die Erlaubnis zu geben, da dies nicht in seiner Kompetenz liege. Alles weitere sind – von den Aussagen des Papstes – nicht gedeckte Interpretationen.

Was sagt denn das Kirchenrecht zu dieser Frage? Gibt es da nicht eine klare Regelung?

So ist es: Im Grundsatz können nur katholische Gläubige bei katholischen Spendern die Sakramente empfangen (c. 844 § 1 CIC). Davon gibt es unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen für die Angehörigen der getrennten orientalischen Kirchen (c. 844 § 3 CIC). Und schließlich besteht unter engen Voraussetzungen auch für andere, nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen die Möglichkeit, von katholischen Spendern die Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung zu erlangen (c. 844 § 4 CIC): ein Spender der eigenen Gemeinschaft steht nicht zur Verfügung, hinsichtlich dieser Sakramente wird der katholische Glaube bekundet und die allgemeine Voraussetzung der rechten Disposition ist gewahrt. Alle diese Kautelen greifen nur ein, wenn sich der nichtkatholische Christ in Todesgefahr befindet oder eine andere schwere Notlage vorliegt. Damit ist eindeutig, daß es sich um Extremsituationen handelt, nicht aber um Konstellationen des gewöhnlichen Lebens wie eine konfessionsverschiedene Ehe.

HIER GEHT ES WEITER

http://www.kathnews.de/papstaussage-fehl...t-und-manipulie
Bildquelle: Kathnews




Beliebteste Blog-Artikel:

Melden Sie sich an, um die Kommentarfunktion zu nutzen
Danke für Ihr Reinschauen und herzliche Grüße...
Xobor Xobor Blogs
Datenschutz