07.04.2016
Kardinal Brandmüller mahnt Einhaltung katholischer Grundsätze an "Keine Ausnahmen bei Kommunion-Zulassung Geschiedener"
Kardinal Walter Brandmüller hat vor einer Aufweichung katholischer Grundsätze beim Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen gewarnt.
Er äußerte sich im Vorfeld der angekündigte Veröffentlichung des Papstschreibens zum Thema Familie.
Seelsorgliches Handeln, das nicht mit der Glaubenswahrheit der Unauflöslichkeit der Ehe in Einklang stünde, "müsste an seiner inneren Unwahrhaftigkeit scheitern", schrieb der frühere vatikanische Chefhistoriker auf dem österreichischen Internetportal "kath.net".
Absage an Ausweg
Mit Blick auf die für Freitag angekündigte Veröffentlichung eines Papstschreibens zum Thema Familie erteilte Brandmüller dem vermeintlichen Ausweg eine Absage, Gläubige, die in einer kirchenrechtlich ungültigen zweiten Ehe leben, auf der Grundlage einer Ausnahmeregelung zur Kommunion zuzulassen. "Was aus Glaubensgründen grundsätzlich unmöglich ist, ist es auch im Einzelfall", so der deutsche Kardinal.
Ebenso wandte sich Brandmüller gegen den Versuch, wiederverheiratete Geschiedene etwa durch die Einbindung in Glaubensunterweisung oder liturgische Aufgaben kirchlich integrieren zu wollen. Dies bringe nicht nur die Betroffenen selbst in Konflikte und Verlegenheit, sondern untergrabe auch die Glaubwürdigkeit der kirchlichen Verkündigung. Bei solchen Lösungsansätzen gehe es letztlich darum, "mit Hilfe einer 'Salamitaktik' am Ende doch die Zulassung Betroffener zu den Sakramenten zu erreichen".
Schreiben "Amoris laetitia"
Auch das erwartete nachsynodale Schreiben "Amoris laetitia" von Papst Franziskus sei im Licht der Unauflöslichkeit der Ehe wie auch des biblischen Scheidungsverbots Jesu zu interpretieren, betonte Brandmüller. Vor dem Hintergrund dieser Prinzipien sei "ein Widerspruch zwischen einem päpstlichen Dokument und dem Katechismus der Katholischen Kirche nicht vorstellbar".
(KNA)
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