Fragen zur „ökumenischen Trauerfeier“ für einen homosexuellen Protestanten in einer katholischen Kirche
7. April 2016 0
"Ökumenische Trauerfeier" für Guido Westerwelle in einer katholischen Kirche
(Berlin) Die „ökumenische Trauerfeier“ für den protestantischen und bekennend homosexuellen, ehemaligen deutschen Vizekanzler Guido Westerwelle in einer katholischen Basilika in Köln wirft grundsätzliche Fragen auf, die über diesen Einzelfall hinausreichen. Was ist eine Kirche? Wozu wurde sie errichtet? Was ist ihr Zweck? Ist die Kirche, egal welcher Konfession, nur ein Dienstleistungsunternehmen, dessen Dienste man nach Belieben und in individueller Ausführung in Anspruch nehmen kann? Wollten Kirchenvertreter den Tod Westerwelles gar zur faktischen Anerkennung der Homosexualität durch die Katholische Kirche mißbrauchen? Die mißbräuchliche Nutzung von Kirchen ist kein Einzelfall, sondern tendenziell zunehmend.
„Heiliger Boden“: Die Kirche als Sakralbau
Die Kirche ist das Haus Gottes. Sie hat ihren Ursprung in der Begegnung Gottes mit Moses im brennenden Dornbusch. Das war die erste direkte Offenbarung Gottes an die Menschen seit der Vertreibung aus dem Paradies. Gott sagte zu Moses:
„Komm nicht näher heran! Leg deine Schuhe ab; denn der Ort, wo du stehst, ist heiliger Boden.“ Der Ort, wo Gott gegenwärtig ist, wo die Heilige Eucharistie gefeiert und aufbewahrt wird, ist heiliger Boden, und Gott verlangt vom Menschen eine entsprechende Haltung. Um diese Heiligkeit zu unterstreichen, forderte Gott den Moses auf, die Schuhe auszuziehen.
Die Kirche betritt der Gläubige zum persönlichen Gebet und vor allem zur Teilnahme an der Zelebration der Heiligsten Eucharistie. Damit ist die Verehrung des auf dem Opferaltar für uns dargebrachten Erlösers zur Hilfe und zum Trost der Gläubigen gemeint. Eine Kirche soll daher, wie auch das Zweite Vatikanische Konzil sagt, schön sein und geeignet sein zu Gebet und heiliger Handlung.
Ein anderer Zweck ist nicht vorgesehen. Das heißt, eine Kirche darf für nichts anderes verwendet werden als zur Vergegenwärtigung, Aufbewahrung und Anbetung Gottes.
Zunehmende Zweckentfremdung
Dennoch werden katholische Kirchen in zunehmendem Maße zweckentfremdet. Die Palette der Sonderangebote reicht von Kunst- und Photoausstellungen bis zu Drehorten für Filme, von Agapen mit Essen und Trinken bis zu regelrechten Benefiz-Essen oder Armenspeisungen, von Kletter- bis Spielhalle einer zweifelhaften Jugendpastoral. Von den Debattierklubs bestimmter katholischer „Reformgruppen“ einmal ganz abgesehen. Hinzu kommen noch zunehmend „ökumenische“ Veranstaltungen. Ihnen allen gemeinsam ist, daß sie mit dem eigentlichen Zweck des Gotteshauses nichts zu tun haben. Die Kirche wird zu einer Art Mehrzweckhalle umfunktioniert, obwohl es ausreichend andere Räumlichkeiten gibt, meist schon im nahegelegenen Pfarrheim oder Gemeindehaus.
Über die Gründe kann spekuliert werden. Ist es die Folge eines schwindenden Glaubens an die Realpräsenz Jesu Christi im allerheiligsten Sakrament des Altares? Oder ist es der unangemessene Versuch, durch „Attraktionen“ die sich leerenden Kirchen zu füllen?
Kirche als Dienstleister für „schöne“ Feiern
Von protestantischer Seite herüberschwappend dringt auch in den katholischen Bereich ein falsches Verständnis der Kirche und der Sakramente ein. Gläubig sind viele eigentlich nicht mehr und sagen lassen wollen sie sich schon gar nichts. Da der Mensch aber gerne feiert, und das schön, um aus dem Alltag auszubrechen, erinnert man sich an die Kirche. Nicht ohne Grund bietet sie – die Ahnung ist selbst im glaubensfernen Menschen noch vorhanden – die schönsten Feste im Leben eines Menschen. Die Bedeutung dieser Feste versteht der sich entchristlichende Mensch vielleicht nicht mehr, aber das Fest erfreut ihn noch.
Die Kirche wird in dieser Perspektive zum Dienstleister für besondere Feste und Familienfeiern degradiert. Einen Dienstleister bestellt man sich, und am besten sollte er alles so ausrichten, wie man es selber haben möchte. Daher werden Kinder nicht mehr ehest möglich nach der Geburt getauft, damit sie durch das Taufsakrament zu Kindern Gottes werden. Die Taufe findet erst statt, wenn ein großes Fest organisiert ist und es allen Geladenen am besten in den Terminkalender paßt. So geht es über Firmung und Hochzeit dahin bis zur Beerdigung. Bei Beichte und Krankensalbung gibt es nichts zu feiern, weshalb nicht von ungefähr diese beiden Sakramente schwindende Beachtung finden.
Steigerungsform „ökumenische Gottesdienste“
So rollt bei diesen besonderen Anlässen allerlei Volk in die Kirche, das kaum mehr die elementarsten Verhaltensregeln kennt. Mancher Pfarrer muß sich mit Sonderwünschen herumschlagen, denn ein Dienstleister sollte ja flexibel auf die Wünsche der Kundschaft eingehen. So jedenfalls erwarten es sich manche „Kunden“.
Zur Potenz gesteigert wird diese Schieflage noch im „ökumenischen“ Kontext. Welchen geistlichen Nutzen etwa haben „ökumenische“ Gottesdienste? Das Eucharistieverständnis zwischen Katholiken und Protestanten ist grundverschieden. Mit diesem Verständnis ist aber untrennbar der Sinn und Zweck verbunden, warum überhaupt Kirchengebäude errichtet wurden und wofür sie zu nützen sind. Mit „ökumenischen“ Gottesdiensten soll zusammengezwungen werden, was nicht zusammenpaßt und nicht zusammengehört. Die vorher zu klärenden Fragen werden einfach übertüncht, und das geschieht zu Lasten des von Gott offenbarten Eucharistieverständnisses.
Damit bleibt auch der geistliche Nutzen und noch mehr die Heilswirksamkeit fraglich. Wozu also das Ganze?
Konkretes Beispiel: die „Trauerfeier“ für Guido Westerwelle
Dazu ein konkretes Beispiel, weil es unter den Augen aller stattfand und damit meinungsbildend wirkt. Am 18. März starb Guido Westerwelle, ein bekannter Bundespolitiker. Eine unheilbare Krankheit rang ihn, erst 54 Jahre alt, nieder. Westerwelle war 1961 geboren worden. Er stammte aus einer angesehenen, protestantischen Rechtsanwaltsfamilie. Beide Eltern waren aus dem 1538 protestantisch gewordenen Land Lippe (seit 1947 ein Teil von Nordrhein-Westfalen) in den damaligen „vorläufigen Regierungssitz“ Bonn gezogen. Westerwelle selbst wurde ebenfalls Rechtsanwalt.
Nach der „Wende“ von einer Regierung aus SPD/FDP zu einer Regierung aus CDU/CSU/FDP wurde er 1983 der erste Bundesvorsitzende der Jungen Liberalen, der neuen Jugendorganisation der FDP. Er stieg in den Bundesvorstand auf und wurde 1994 FDP-Generalsekretär, 1996 Bundestagsabgeordneter, 2001 FDP-Bundesvorsitzender, 2006 Fraktionsvorsitzender und Oppositionsführer und 2009 schließlich Vizekanzler und Bundesaußenminister. Letzteres Amt hatte er bis 2013 inne, als die FDP nach ihrem Höhenflug abstürzte und nicht mehr den Einzug in den Bundestag schaffte.
Bekennender Homosexueller
Über seine Homosexualität wurde frühzeitig gemunkelt. „Geoutet“ hat sich Westerwelle jedoch erst verhältnismäßig spät. Den Rahmen bildete 2004 Angela Merkels 50. Geburtstag. Westerwelle nahm mit männlichem Partner daran teil. Für die Schlagzeile sorgte am 21. Juli die Bild-Zeitung. Gast der Geburtstagsfeier war auch Kardinal Karl Lehmann, damals Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz. Es gab Zeiten, da wäre ein katholischer Bischof aus Protest gegen eine so demonstrative Zurschaustellung von Homosexualität aufgestanden und gegangen. Lehmann blieb, was als einer indirekte Gutheißung ausgelegt werden konnte.
2010 ging Westerwelle eine „Verpartnerung“ nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ein. Das Gesetz aus rot-grüner Regierungszeit erkennt homosexuelle Beziehungen an und gibt ihnen einen rechtlichen Rahmen. Westerwelle war zu diesem Zeitpunkt Außenminister und Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland, was seiner Homosexualität große Medienöffentlichkeit verschaffte. Sein Verhalten ist, neben dem anderer Personen des öffentlichen Lebens, als wirksamste Werbung für die Homosexualität zu sehen.
„Trauerfeier“ in einer katholischen Kirche
Obwohl Westerwelle protestantisch war, fand am 2. April eine ökumenische Trauerfeier statt und das in der katholischen Basilika St. Aposteln in Köln. Warum eine ökumenische Trauerfeier? Warum in einer katholischen Kirche? Ist Kirche gleich Kirche, nur weil sie so genannt werden? Einer „ökumenischen“ Vermengung und Relativierung des katholischen Kirchenverständnisses wurde damit allemal Vorschub geleistet.
Es geht aber um weit mehr Fragen: Gilt die Liturgie dem Verstorbenen oder den Lebenden? Bekanntlich war der Verstorbene Angehöriger der Evangelischen Kirche im Rheinland, einer preußischen Unionskirche, in der sowohl Lutheraner als auch Calvinisten zusammengefaßt sind. Woran wurde die Feier ausgerichtet? An den mutmaßlichen Teilnehmern, also an der Tatsache, daß die höchsten Würdenträger der Republik und daher neben Protestanten auch Katholiken anwesend sein würden?
Und warum einerseits in einer katholischen Kirche, wenn andererseits ein protestantischer Pastor die „Trauerfeier“ leitet? Weil Prälat Karl Jüsten, Leiter des Katholischen Büros der deutschen Bischöfe in Berlin, der die Predigt hielt, Westerwelle seit „frühester Jugend“ kannte? Das klingt zu dürftig, besonders im Vergleich zum Eindruck einer faktischen Anerkennung der Homosexualität durch die Katholische Kirche, der am 2. April durch Prälat Jüsten und durch den Ort vermittelt wurde. Vor allem hat die persönliche Jugendfreundschaft nichts mit der Liturgie zu tun. Jüsten ließ in seiner Predigt, was angesichts der starken Medienpräsenz unerläßlich gewesen wäre, nicht den geringsten Hauch einer Kritik an Westerwelles Homosexualität anklingen. Ganz im Gegenteil. Er wandte sich ausdrücklich an Westerwelles „Mann“. Dieser saß in der ersten Kirchenbank gleich neben Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die Homosexualität ist durch Guido Westerwelle, auch über den Tod hinaus, hochoffiziell im Protokoll der Bundesrepublik Deutschland angekommen und wird nicht nur als „selbstverständlich“ akzeptiert, sondern besonders hervorgekehrt.
Mißbrauch der Kirche
Die Entscheidung, die Trauerfeier für einen homosexuellen Protestanten in einer katholischen Kirche abhalten zu lassen, obwohl es an protestantischen Kirchen nicht mangelt, klingt im besten Fall danach, daß weltliche Kriterien wichtiger waren als kirchliche und geistliche. Im schlimmsten Fall sollte unter Mitwirkung höchster Kirchenkreise vor aller Öffentlichkeit die faktische Anerkennung der Homosexualität in der katholischen Kirche demonstriert und vorangetrieben werden. Ob so oder anders, der Widerspruch zwischen Westerwelles Homosexualität und der katholischen Kirche scheint niemandem aufgefallen, jedenfalls niemanden gestört zu haben. Auch nicht die katholischen Kirchenvertreter.
Zahlreiche Medien hatten ohnehin den Tod und die Trauerfeier zum Werbeinstrument für Homosexualität umgewandelt. Dem am selben Tag verstorbenen CDU-Politiker und Familienvater Lothar Späth widmeten die Medien in ihrer Berichterstattung deutlich weniger Raum.
Die „ökumenische Trauerfeier“ für Guido Westerwelle wurde zum offensichtlichen Beispiel für den Mißbrauch einer katholischen Kirche und der Liturgie als Dienstleistung. Westerwelle war bekennender Homosexueller und lebte als solcher im Stand schwerer Sünde, und er war Protestant. Mit der katholischen Kirche und dem katholischen Glauben verband ihn offensichtlich wenig.
Welche Heilswirksamkeit sollte zudem eine „ökumenische Trauerfeier“ haben? Ein Requiem hat sie. Wollte man dem Toten Gnadenmittel zukommen lassen, sollte er im Fegefeuer sein, dann wäre dies durch eine Heilige Messe möglich. Sie kann als Intention auch einem Nicht-Katholiken zugewandt werden. Das aber scheint gar nicht gewünscht gewesen zu sein. Womit wir wieder bei der bereits gestellten Frage wären, nach welchen Kriterien die Feier so ausgerichtet wurde, wie sie ausgerichtet wurde.
War die katholische Kirche einfach nur die „schöne“ Kulisse für eine „schöne“ Feier? Sollte durch die hohe Politik ein bundesrepublikanischer „Konsens“ demonstriert werden? Die Kirche nur als Handlanger der Regierung als Ausdruck des aufklärerischen und protestantischen Staatskirchentums? Ist auch der katholische Glaubensschwund soweit fortgeschritten, daß äußerliche Aspekte wichtiger sind als geistliche? Anders ausgedrückt, daß ein Anruf aus dem Berliner Regierungsviertel ergebenst spuren läßt?
Die Sprache des Kirchenrechts
Der Codex des Kirchenrechts liefert wichtige und verbindliche Anhaltspunkte:
Can. 1205 — Heilige Orte sind solche, die für den Gottesdienst oder das Begräbnis der Gläubigen bestimmt sind durch Weihung oder Segnung, wie sie die liturgischen Bücher dazu vorschreiben.
Canon 1210 — An einem heiligen Ort darf nur das zugelassen werden, was der Ausübung oder Förderung von Gottesdienst, Frömmigkeit und Gottesverehrung dient, und ist das verboten, was mit der Heiligkeit des Ortes unvereinbar ist.
Can. 1211 — Heilige Orte werden geschändet durch dort geschehene, schwer verletzende, mit Ärgernis für die Gläubigen verbundene Handlungen, die nach dem Urteil des Ortsordinarius so schwer und der Heiligkeit des Ortes entgegen sind, daß es nicht mehr erlaubt ist, an ihnen Gottesdienst zu halten, bis die Schändung durch einen Bußritus nach Maßgabe der liturgischen Bücher behoben ist.
Can. 1214 — Unter Kirche versteht man ein heiliges, für den Gottesdienst bestimmtes Gebäude, zu dem die Gläubigen das Recht freien Zugangs haben, um Gottesdienst vornehmlich öffentlich auszuüben.
Es mag also sein, daß alles, was am 2. April in der Kölner St. Aposteln-Basilika geschehen ist, nach Maßgabe der deutschen Bischöfe geschehen ist. Dennoch bleiben Fragen. War das angemessen und richtig? Und vor allem: Welchen Nutzen hat es für das Seelenheil?
Die „ökumenische Trauerfeier“ für Guido Westerwelle ist nur ein Beispiel, allerdings ein öffentlichkeitswirksames Beispiel für eine mißbräuchliche Kirchennutzung, ein zweifelhaftes Verständnis des sakralen Raumes, der Sakramente und der Heilsnotwendigkeit. Eine Beschäftigung mit den aufgeworfenen Fragen und eine Wiederentdeckung und Wiedergewinnung des Sakralraumes, wie sie Papst Benedikt XVI. eingefordert hatte, tut not. http://www.katholisches.info/2016/04/07/...lischen-kirche/ Text: Giuseppe Nardi Bild: FFH/AFP-TV (Screenshot)
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