Lefebvrianer: die Fixpunkte für die kanonische Anerkennung Der Sekretär der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“, Msgr. Pozzo, kommentiert die Begegnung zwischen Papst Franziskus und Msgr. Fellay
11. APRIL 2016LUCA MARCOLIVIOPAPST FRANZISKUS, ZWEITES VATIKANISCHES KONZIL Econe 2
Ecône / Wikimedia Commons - Moumine, Moumine
Die vor zwei Wochen erfolgte Begegnung zwischen Papst Franziskus und dem Generaloberen der Priesterbruderschaft St. Pius X., Msgr. Bernard Fellay, hatte zwar einen privaten und nicht offiziellen Charakter, bildet jedoch einen weiteren Schritt vorwärts in der Wiederannäherung zwischen Rom und Ecône (Sitz der Priesterbruderschaft, im schweizer Kanton Wallis). ZENIT führte darüber ein Gespräch mit dem Sekretär der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, Msgr. Guido Pozzo.
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Exzellenz, kann die Begegnung zwischen Msgr. Fellay und dem Heiligen Vater als Fortschritt in den Gesprächen bezüglich der vollen Gemeinschaft bezeichnet werden?
Msgr. Guido Pozzo: Die Msgr. Fellay vom Heiligen Vater gewährte Audienz war von privater, inoffizieller Natur. Sicherlich kann man meines Erachtens sagen, dass sie sich nutzbringend in den Kontext des Weges der Priesterbruderschaft Sankt Pius X. in Richtung einer vollen Versöhnung einfügt, die mit der kanonischen Anerkennung des Institutes erfolgen wird. In diesem Moment ist vor allem der Beitrag zu einem immer vertrauensvolleren und respektvolleren Klima von Bedeutung, um Verhärtungen und Misstrauen zu überwinden, die mit dem Abstand von vielen Jahren und Brüchen zwar verständlich sein können, wir in dieser Phase jedoch zerstreuen wollen, um die Gründe der Einheit und der Förderung der Integrität des katholischen Glaubens und der kirchlichen Tradition wieder zum Vorschein zu bringen.
Welche sind die von der Bruderschaft geforderten Grundvoraussetzungen für die volle Gemeinschaft mit der Kirche von Rom?
Msgr. Guido Pozzo: Vor allen Dingen gilt es zu bekräftigen, dass das Leben als Katholiken die Zustimmung zum Glaubensbekenntnis, die sakramentale Bindung und die hierarchische Gemeinschaft mit dem römischen Papst, dem Oberhaupt des mit ihm vereinten Bischofskollegiums, erfordert. Die doktrinäre Erklärung, die der Zustimmung der Piusbruderschaft im geeigneten Moment unterstellt wird, wird diese wesentlichen und notwendigen Punkte beinhalten.
Was kann von der Priesterbruderschaft Sankt Pius X. bezüglich des 2. Vatikanischen Konzils und dessen Akzeptanz verlangt werden?
Msgr. Guido Pozzo: Was das 2. Vatikanische Konzil betrifft, hat der in den Gesprächen der letzten Jahre gegangene Weg zu einer wesentlichen Klärung geführt: Das 2. Vatikanische Konzil kann nur im Kontext der gesamten Tradition der Kirche und deren ständigem Lehramt in angemessener Weise verstanden werden. Die in den Dokumenten des 2. Vatikanischen Konzils enthaltenen Erklärungen der Glaubenswahrheit und der Sicherheit der katholischen Lehre müssen je nach dem erforderten Zustimmungsgrad angenommen werden. Die Dekrete oder Erklärungen (Unitatis Redintegratio, Nostra Aetate, Dignitatis Humanae) enthalten Direktiven für die pastorale Aktion oder Orientierungen und Empfehlungen oder praktisch-pastorale Exhortationen. Diese bilden auch nach der kanonischen Anerkennung einen Gegenstand für Diskussionen, Vertiefungen, höherer Präzisierung zur Vermeidung jeglicher Missverstände und Widersprüche, die unseres Wissens gegenwärtig im kirchlichen Bereich verbreitet sind.
Allgemeiner gesprochen können wir sagen, dass die Bruderschaft darum gebeten wird anzuerkennen, dass nur dem Lehramt der Kirche die Wahrung, Verteidigung und Interpretation des Depositum fidei anvertraut ist (vgl. Pius XII. Enzyklika Humani Generis) und das kirchliche Lehramt nicht höher steht als das Wort Gottes, sondern diesem dient, indem nur das Übermittelte gelehrt wird (Dei Verbum 10). Das oberste Lehramt ist seinerseits der authentische Interpret auch der vorangegangenen Texte des Lehramtes – inklusive jener des 2. Vatikanischen Konzils – im Licht der ewigen Tradition, die sich in der Kirche mit der Hilfe des Heiligen Geistes fortsetzt; nicht mit einer gegensätzlichen Neuheit, sondern mit einem verbesserten Verständnis des Depositum fidei „stets in der gleichen Lehre, im gleichen Sinn und in der gleichen Tradition“, gemäß der Lehre des 1. Vatikanischen Konzils, Dei Filius 4 und des 2. Vatikanischen Konzils, Dei Verbum 8.
Meines Erachtens kann diese Erklärung auch für die Priesterbruderschaft Sankt Pius X. einen Fixpunkt darstellen. Die von der Bruderschaft vorgebrachten Schwierigkeiten bezüglich der Beziehung zwischen Staat und Kirche und der Religionsfreiheit, der Praxis der Ökumene und dem Dialog mit den nichtchristlichen Religionen und einiger Aspekte der Reform der Liturgie und deren konkreter Anwendung, bleiben zu diskutierende und zu klärende Punkte. Sie stellen jedoch kein Hindernis für die kanonische und rechtliche Anerkennung der Bruderschaft dar. https://de.zenit.org/articles/lefebvrian...he-anerkennung/
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