Amoris Laetitia: Kardinal Burkes Spagat, der nicht gelingen will 13. April 2016 7
Kardinal Raymond Burkes Kritik an Amoris Laetitia Kommentar von Giuseppe Nardi
(Rom) Die Reaktion von Kardinal Raymond Burke auf das nachsynodale Apostolische Schreiben Amoris Laetitia von Papst Franziskus wurde mit Spannung erwartet. Kardinal Burke war bei der Bischofssynode 2014 der Wortführer der glaubenstreuen Synodalen, die sich einer Aufweichung des Ehesakramentes und dem damit verbundenen Angriff auf das Altarsakrament und das Bußsakrament widersetzten. Die Konsequenz war eine Strafaktion von Papst Franziskus, der den brillanten Kirchenrechtler Burke wenige Wochen nach Synodenende seines Amtes als Präfekt des Obersten Gerichtshofes der Apostolischen Signatur enthob und auf den Posten des prestigeträchtigen, aber einflußlosen Kardinalpatrons des Souveränen Malteserordens versetzte.
Vom Papst bestrafter Verteidiger des Ehesakraments
Als Präfekt hatte Burke ein Dikasterium der römischen Kurie geleitet und war damit kraft seines Amtes Synodale gewesen. Mit seiner Absetzung entzog ihm Papst Franziskus auch die Möglichkeit, an der entscheidenden Bischofssynode 2015 teilzunehmen.
Die päpstliche Strafaktion wurde auch als deutliches Signal an seine Widersacher gesehen, das disziplinierend wirken sollte.
Als Kardinalpatron des Malteserordens konnte Burke nicht mehr an der zweiten Bischofssynode über die Ehe und die Familie teilnehmen. Weil sein Verhältnis gegenüber dem Papst kompromittiert war, war ihm von seinen Mitstreitern unter den Kardinälen Zurückhaltung empfohlen worden, um deren Kampf nicht zu beeinträchtigen. Er unterstützte die Verteidigung der kirchlichen Ehe- und Morallehre jedoch weiterhin tatkräftig aus dem Hintergrund.
Im Zuge der ersten Bischofssynode von 2014 formulierte er einen der prägnantesten Sätze der seit mehr als zwei Jahren andauernden Diskussion:
„Wenn die Kirche den Empfang der Sakramente (auch nur in einem Fall) einer Person erlauben würde, die sich in einer irregulären Situation befindet, würde das bedeuten, dass die Ehe entweder nicht unauflöslich ist und damit diese Person nicht im Stand des Ehebruchs lebt, oder, dass die heilige Kommunion nicht Gemeinschaft im Leib und Blut Christi ist, die hingegen die rechte Disposition der Person erfordert, nämlich die schwere Sünde zu bereuen und die feste Absicht, nicht mehr zu sündigen.“ In seiner ersten, ausführlichen Stellungnahme, die nun in vollständiger deutscher Übersetzung vorliegt, betont Kardinal Burke zwei Aspekte:
Erstens, daß Amoris Laetitia nicht Teil des kirchliches Lehramtes ist, was Papst Franziskus selbst klargestellt habe, und daher kein Katholik daran gebunden sei.
Und zweitens, daß jeder Katholik immer und allein an die immerwährende Lehre der Kirche gebunden ist und die Kirche zu keinem Zeitpunkt eine andere Lehre oder eine andere Disziplin einführen oder vertreten könne, als das, was sie immer gelehrt und was immer gegolten hat.
Die Stellungnahme von Kardinal Burke ist ein kostbares und schönes Dokument der Verteidigung des Ehesakramentes. Die von ihm gemachten Feststellungen sind daher von großer Bedeutung. Sie bieten unerschütterliche Orientierung in einer Zeit zunehmender Verwirrung.
Die Schwäche der Stellungnahme
Dennoch wirkt die Stellungnahme dort schwach, wo sie auf jegliche Form der Kritik am Vorgehen von Papst Franziskus verzichtet. Damit wirkt sie wie ein Spagat, der nicht wirklich gelingen will.
Einige Fragen sollen das Gesagte verdeutlichen:
Wenn es sich bei Amoris Laetitia nur um „persönliche“ und daher nicht verbindliche Überlegungen von Papst Franziskus handelt, die aber eine Quelle der Verwirrung und sogar „eines möglichen Ärgernisses“ für die Gläubigen sein können, müßte dann nicht die Frage Franziskus gestellt werden, warum er solche Überlegungen überhaupt anstellt und veröffentlicht?
Wie steht es um den Papst, wenn er Überlegungen anstellt, die ein „Ärgernis“ sein können, sie aber „persönlich für den Willen Christi für Seine Kirche hält“?
Erhebt Papst Franziskus wirklich keinen Anspruch darauf, daß Amoris laetitia Teil des ordentlichen päpstlichen Lehramtes ist? Läßt sich Paragraph 3 des Schreibens wirklich als Verzicht auf diesen Anspruch lesen?
Wenn Papst Franziskus wirklich nur „persönliche“, also private Überlegungen vorlegen wollte, warum hat er dann die Form eines nachsynodalen Schreibens gewählt, von dem sich alle Welt die Antworten und Schlußfolgerungen der doppelten Bischofssynode erwartet?
Worin unterscheidet sich „der Typus des Dokuments“ vom nachsynodalen Apostolischen Schreiben Familiaris Consortio von Papst Johannes Paul II., das als wichtige Richtschnur für die Katholiken gilt?
Der Fragenkatalog ließe sich noch fortsetzen.
Die Macht des Faktischen – Schönborn und Spadaro
Die Schwäche der Stellungnahme von Kardinal Burke liegt darin, daß sie zwar in allem recht hat, was die kirchliche Lehre und Disziplin in Sachen Ehe und Familie betrifft, aber mit keinem Wort darauf eingeht, daß der Papst selbst, vor allem aber die Papst-Vertrauten, etwas ganz anderes sagen. Die göttliche Ordnung bleibt immer gleich. Es geht aber um das Seelenheil der Menschen, die heute und jetzt in die Irre geführt werden können. Für sie zählt weniger der theoretische Anspruch, sondern vielmehr die Macht des Faktischen. Immerhin ist der Papst eben doch der Papst. Wenn seine Überlegungen, und seien sie „persönlicher“ Art, irrig sind, dann muß das zum Schutz der Kirche und zum Schutz der Gläubigen auch gesagt werden. Denn die Lehre, wie Kardinal Burke zitiert, ist immer Seelsorge.
Daher drängt die Frage, wie sich die Auslegung von Kardinal Burke beispielsweise mit jener von Kardinal Schönborn von Wien in Einklang bringen läßt. Schönborn war es, nicht Burke, der im päpstlichen Auftrag Amoris Laetitia der Weltöffentlichkeit vorstellen durfte, und dabei dem Schreiben eine ganz andere Bedeutung zuschrieb.
Oder wie läßt sich die Auslegung von Kardinal Burke mit jener von Pater Antonio Spadaro, dem Schriftleiter der römischen Jesuitenzeitschrift Civiltà Cattolica in Einklang bringen? Spadaro gilt, im Gegensatz zu Kardinal Burke, als einer der engsten Papst-Vertrauten, war Mitglied des Redaktionskomitees von Amoris Laetitia und alles, was die Civiltá Cattolica schreibt, muß zuvor die vatikanische Zensur passieren, kann also als offiziöse Meinung des Heiligen Stuhls betrachtet werden. Spadaro schrieb nach der Bischofssynode 2015, die Synode habe „die Grundlage“ für die Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion geschaffen, indem sie „eine Tür geöffnet hat“, die bei der vorigen Synode noch verschlossen geblieben sei. Nun schrieb er zu Amoris Laetitia, daß sich seine Vorhersage damit bestätigt habe.
Der Streit um die „authentische“ Auslegung von Amoris Laetitia und damit der ganzen Diskussion seit Franzikus‘ Lob für Kardinal Kaspers Buch über die Barmherzigkeit im März 2013, ist erwartungsgemäß in aller Heftigkeit entbrannt. Wem kommt mehr Gewicht in der Auslegung zu?
Unmöglicher Spagat ohne Widerlegung der Gegenseite
Kardinal Burke vertritt die Lehre der Kirche und befindet sich damit zweifellos im Recht. Seine Stellungnahme wird aber zum unmöglichen Spagat, wenn er sich lediglich auf den theoretischen Anspruch beschränkt, aber mit keinem Wort darauf eingeht, daß andere Kräfte der Kirche in eine ganz andere Richtung ziehen. Kräfte, die – im Gegensatz zum vom Papst bestraften Burke – das Vertrauen des Papstes genießen. Seine Stellungnahme wird zum unmöglichen Spagat, wenn nicht auch auf die Argumente der Gegenseite eingegangen wird und diese widerlegt werden.
Papst Franziskus spielt mit dem Vagen, Unausgesprochenen. Die „Revolution“ von Papst Franziskus, so der Historiker Roberto de Mattei, liege nicht darin, daß er eine neue Lehre oder Disziplin verkünde, sondern darin, daß er die bisherige nicht bekräftigt.
Die Verteidigung der kirchlichen Lehre und Disziplin wird nicht gelingen, wenn man sich bloß darauf beschränkt, den eigenen Anspruch zu deponieren, während ganz andere an den Schalthebeln sitzen und unterdessen das Kirchenschiff auf eine neue Route lenken.
Nicht nur formale, sondern auch inhaltliche Auseinandersetzung
Damit die Verteidigung wirklich wirksam sein kann, muß alles gesagt werden, was Kardinal Burke in seiner Stellungnahme gesagt hat. Es muß aber auch jenen ganz konkret widersprochen werden, auch Papst Franziskus, die anderes behaupten. Ein Beispiel dafür, wie eine notwendige und konsequente Kritik an Amoris Laetitia auszusehen hat, kam vom Historiker Roberto de Mattei. Er beschränkte sich nicht auf formale Aspekte des Dokuments, sondern ging notwendigerweise auf den Inhalt ein und kam unumwunden zum Urteil, daß Amoris Laetitia ein „katastrophales Dokument“ sei.
Wenn ein Schiff im Hafen liegt und vor dem Auslaufen steht, ist entscheidend, wer am Steuerruder steht und wer die Mannschaft bildet, um die Segel zu setzen. Kardinal Burke hält zwar die entscheidende Seekarte mit den genau eingezeichneten Seewegen und Fahrrinnen in der Hand, anhand der das Kirchenschiff sicher durch die stürmische See gelenkt werden kann, und macht das auch geltend, wird aber vom Kapitän am Pier zurückgelassen.
Damit nicht ein falscher Eindruck entsteht, sei an dieser Stelle Kardinal Burke ausdrücklich für seine wichtige Stellungnahme gedankt. Im Gegensatz zu anderen, hatte er Intellekt und Mut, bereits Stellung zu nehmen. Verbunden mit dem Dank ist jedoch die Bitte, seine Stellungnahme zum Wohl der Kirche und zum Schutz der Gläubigen noch zu ergänzen. Mehr noch gilt die Aufforderung den anderen Kardinälen der Heiligen Kirche, dem Beispiel von Kardinal Burke zu folgen und öffentlich zu Amoris Laetitia Stellung zu nehmen.
http://www.katholisches.info/2016/04/13/...-gelingen-will/
Text: Giuseppe Nardi Bild: OnePeterFive (Screenshot)
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