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  • 28.04.2016 00:04 - Die politische Religion Islam – im Widerspruch zu Religionsfreiheit und Grundgesetz
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Die politische Religion Islam – im Widerspruch zu Religionsfreiheit und Grundgesetz
28. April 2016


Scharia für Frankreich, für Deutschland, für Europa?
Scharia für Europa?

Ein Gastbeitrag von Hubert Hecker

Kardinal Woelki liegt falsch mit seiner Ansicht zum Islam. Ein kritischer Blick auf Koran und Scharia zeigt viele Widersprüche zum Grundgesetz. Im Übrigen gilt das Grundrecht auf Religionsfreiheit nicht uneingeschränkt – etwa für die politischen Dimensionen des Islam.

Der Islam unterscheidet sich von allen anderen Religionen. Er ist von Ursprung und Geschichte her eine Staats-Religion. Die islamische Scharia soll Recht und Politik beherrschen. Mohammed war nicht nur ein Religionsstifter wie Jesus Christus oder Buddha, sondern auch der politische Herrscher eines islamischen Staates. Zugleich war er Heerführer, der im Namen Allahs Krieg gegen nicht-islamische Völker führte.

Der Islam als politische Religion in Geschichte und Gegenwart

In Deutschland propagieren die Salafisten den Scharia-Staat – etwa mit der Aktion: LIES doch im Koran nach! Darin habe Mohammed den Dschihad befohlen. Alle Ungläubigen sollen dem Gesetz Allahs unterworfen werden. Die altvorderen (arab. salaf) Gefährten und Nachfolger des Propheten sind die kriegerischen Vorbilder. Die hatten die damalige halbe Welt unter Allahs Knute gebracht. Hunderte Salfisten-Prediger nehmen sich den aggressiven Frühislam zum Vorbild. Sie eifern für die islamische Beherrschung unserer Gesellschaft. Zehntausende muslimische Jugendliche sind bereit, für den Scharia-Islam gegen Andersgläubige vorzugehen. Schon vor 20 Jahren waren nach der Heitmeyer- Studie ein Drittel aller muslimischen Jugendlichen gewillt, mit Gewalt und Erniedrigung Andersgläubige zu kämpfen. 2007 stellte eine Studie des Innenministeriums fest, dass 44 Prozent der muslimischen Jugendlichen aggressiv-fundamentalistisch orientiert ist. Die Bundesregierung kennt also das erschreckende Ausmaß des islamischen Extremismus in Deutschland. Deshalb sind die Beschwichtigungsreden von Politik und Medien unglaubwürdig.

Scharia und Streben nach muslimischer Oberherrschaft sind integraler Bestandteil des Islam. Auf diese Einsicht und Wahrheit haben kürzlich zwei AfD-Vorstände hingewiesen: Der Islam ist eine politisch-ideologische Religion. Als solche steht sie im Widerspruch zum Grundgesetz. Staat und Gesellschaft müssten der islamischen Durchdringung unseres Gemeinwesens klare Grenzen setzen.

Politik und Medien schlagen auf die ein, die die Probleme des Islam benennen

Noch vor einigen Jahren waren sich Merkel und die politische Klasse über den Grundsatz einig: In Deutschland herrscht das Grundgesetz und nicht die Scharia. Heute wollen sie von einem Widerspruch zwischen Islam und unserer politischen Leitkultur nichts mehr wissen. Vor dem politischen Islam verschließen sie die Augen. Einer sachlichen Diskussion um die Radikalisierung in islamischen Milieus weichen sie aus. Die Probleme werden ignoriert oder gar geleugnet. Stattdessen dreschen Politiker, Prälaten und Medien einmütig auf die Problemanzeige der AfD ein. Sie attackieren die Boten, um die Botschaft zu verdrängen. Erneut bestätigen die Mainstream-Medien einschließlich der Kirchenzeitungen, dass sie nicht unabhängig und realistisch über gesellschaftliche Problemzonen berichten.

Besonders demagogisch hat sich der SPIEGEL-Schreiber Jakob Augstein in die Riemen geworfen. Er setzt die islamkritischen Passagen der AfD mit Fremdenhass, Rassismus und Antisemitismus in Verbindung. Gleichzeitig beschimpft er alle prominenten Islamkritiker wie Broder, Giordano, Kelek, Sarrazin, Sloterdijk und Safranski als islamophobe Brandstifter.

Auch der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Aiman Mazyek, hat die Nazi-Keule geschwungen: Die AfD sei vergleichbar mit der NSDAP. Dazu ein Konter-Kommentar: Die Äußerung sei ein Verstoß gegen die strafbare Verharmlosung des Nazi-Regimes. Bedeutungsvoller ist die Kritik vom Präsidenten der Immigrantenverbände, Ali Ertran Topak: Solche Vergleiche verhindern einen konstruktiven Diskurs über den Islam in Deutschland.

Merkel verschließt die Augen vor dem politischen Scharia-Islam

Auch die Regierung weicht einer ernsthaften Diskussion um die radikale Basis im Islam aus. Regierungssprecher Siebert zog sich auf die Garantie der Religionsfreiheit nach Artikel 4 Grundgesetz zurück. Aber kein Grundrecht gilt uneingeschränkt, wie der Fall Böhmermann bezüglich der Meinungs- und Pressefreiheit zeigt. Fragen drängen sich auf: Will die Regierung einen Freibrief für die islamischen Scharia-Regeln ausstellen? Soll der Artikel 4 auch für die minderrechtliche Stellung der Frau nach dem Koran gelten – einschließlich der Schläge für ungehorsame Ehefrauen? Deckt die Religionsfreiheit auch die islamische Propaganda für den Dschihad ab?

Siebert verwies auf Merkels Diktum, nach dem der Islam zu Deutschland gehöre. Auch dazu sind Fragen zu stellen: Will Frau Merkel den politischen Islam bei uns legitimieren? Warum stellt sie sich blind gegen die Schwertverse des Korans, nach denen Andersgläubige mit Gewalt bekriegt werden sollen? Darf Merkel die aggressiven und intoleranten Seiten des Islam ausblenden? Oder ist sie nicht vielmehr verpflichtet, den Anfängen des politischen Islam zu wehren, um damit Schaden vom deutschen Volk abzuwenden? Wann räumt Merkel ihren Fehler mit dem Islam-Spruch ein?

Der Islam verweigert Religionsfreiheit für Muslime

Die Islamverbände in Deutschland geben sich nach außen grundgesetzkonform. Sie beanspruchen das Grundrecht auf Religionsausübung für sich und den Islam. Aber für die einzelnen Muslime lehnen sie eine freie Entscheidung zum Übertritt in eine andere Religion ab. Jener Aiman Mazyek, der heute so vollmundig von den Religionsrechten spricht, hat schon vor 15 Jahren als Sprecher des muslimischen Zentralrats festgestellt, dass auch deutsche Muslime nicht aus dem Islam austreten dürfen. Für sie gilt die Religionsfreiheit des Artikels 4 nicht. Koran und Scharia bewerten muslimische Konvertiten als Abtrünnige. Sie werden mitten in Deutschland von der muslimischen Gemeinschaft drangsaliert, bedroht und verfolgt. Sehen Merkel und die Regierung denn nicht, dass die Religionsfreiheit von und für Muslime hundertfach mit Füßen getreten wird? Wo drängen Politik und Medien die muslimischen Gemeinden auf Einhaltung des Grundgesetzes Artikel 4?

Anerkennung der deutschen Rechtsordnung unter Vorbehalt des Scharia-Rechts

Im Jahre 2002 hat der Zentralrat von Muslimen in Deutschland eine Islamische Charta verabschiedet. Sie sollte eine Grundsatzerklärung zum deutschen Staat und zur hiesigen Gesellschaft sein. Darin stellen sich die Islam-Vertreter nur unter Vorbehalten hinter die lokale Rechtsordnung. Das Scharia-Recht bleibt für die Muslime gültig. Es ist nur ausgesetzt, solange die Muslime in der Minderheit sind. Daraus ergibt sich, dass sie langfristig den Scharia-Staat anstreben, wie der Koran es vorschreibt.

Auch die Grundrechte unserer Verfassung erkennt die islamische Charta nicht vorbehaltlos an. Sie macht gar nicht erst den Versuch, die westlichen Menschenrechte zu verstehen als unverletzlich und unveräußerlich. Das Recht auf Leben etwa und die Freiheit der Person sind von Natur aus oder von Geburt an gegeben. Sie werden weder von Gott noch vom Staat gewährt.

Der Unterschied zwischen westlichen Menschenrechten und islamischen Rechtsgaben

Mazyek und die Islamverbände stülpen das Scharia-Verständnis über die Grundrechte. Sie verdrehen die Menschenrechte zu gottgewährten Gaben und Geschenke. Das habe schon Mohammed im Koran verkündet. Ein libanesischer Muslim erklärte sein Verständnis von Grundrechten so: Allah habe dem Mann Vorrechte gegenüber der Frau gewährt. Er wiederum sei so großzügig, seiner Frau die gleichen Freiheitsrechte zu gewähren, wie sie Frauen in Europa hätten. Mit dieser vermeintlichen Gleichstellung hat er präzise den Unterschied zwischen westlichen Menschenrechten von Geburt an und islamisch gewährten Rechtsgaben ausgedrückt: Wer Rechte gewährt – sei es Allah oder der Mann –, kann sie jederzeit wieder entziehen.

Auch das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes und insbesondere die Gleichberechtigung von Mann und Frau (Artikel 3) bestreitet der Islam. Denn für Koran und Scharia stehen die Islam-Gläubigen rechtmäßig über den Ungläubigen, so wie der Mann über die Frau gestellt ist.

Erster Schritt zur Islamisierung

Muslime und Islam-Verbände beginnen schon damit, die Grundprinzipien unserer Rechtsordnung im Sinne der islamischen Scharia-Regeln umzudeuten. Das ist der erste Schritt zur Islamisierung der westlichen Gesellschaften. Davor verschließen Politik und Medien die Augen. Aber wenn Islam-Vertreter Lippenbekenntnisse zum Grundgesetz abgeben, werden sie von der politischen Klasse gehätschelt. Ausdruck dieser unerträglichen Umschmeichelungspolitik ist die Szene, in der sich Bundeskanzlerin Merkel und Bundespräsident Gauck Arm in Arm mit dem Darsteller der islamischen Täuschungspolitik, Aiman Mazyek, vor der Öffentlichkeit präsentiert.


Text: Hubert Hecker
Bild: mif (Screenshot)



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