Souverän und mutig: Glaubenspräfekt Gerhard Ludwig Müller und die Causa Christian Wulff Veröffentlicht: 14. Dezember 2013 | Autor: Felizitas Küble
Von Felizitas Küble
Erzbischof Gerhard L. Müller – er ist Chef der römischen Glaubenskongregation – stellt bei vielen Themen unter Beweis, daß er mutig, standpunktfest und geistig souverän auf aktuelle Ereignisse, Streitthemen und grundsätzliche Herausforderungen zu reagieren vermag.
Dies zeigt sich z.B. auch angesichts diverser Debatten um Ex-Bundespräsident Christian Wulff:
Zu einem Zeitpunkt, als dieser auf dem Höhepunkt seiner Macht und Beliebtheit stand, als er sich zudem noch der besonderen Gunst der BILD-Zeitung erfreute, die das „Traumpaar“ Christian und Bettina ständig in Jubelpose präsentierte – genau damals, als die Medien-Sonne äußerst freundlich über dem Präsidenten leuchtete, besaß der damalige Bischof von Regensburg den Mut, das deutsche Staatsoberhaupt daran zu erinnern, daß er als Katholik durchaus keine Sonderrechte beanspruchen kann.
In jener Zeit – Mitte September 2011 – ging es in der öffentlichen Diskussion u.a. darum, daß Wulff als geschieden-Wiederverheirateter nicht zum Tisch des HERRN geladen ist.
Reformorientierte Katholiken wandten sich wie üblich gegen den vermeintlich „starren“ Standpunkt der katholischen Kirche – und auch der Bundespräsident selbst brachte beim amtlichen Empfang von Papst Benedikt in Berlin sein persönliches Eheschicksal indirekt zur Sprache, was durchaus nicht zu seiner Aufgabe als Staatsoberhaupt gehörte.
Der damalige Bischof von Regensburg, Gerhard L. Müller, hatte seinerzeit öffentlich daran erinnert, daß geschieden-Wiederverheiratete nicht zu den Sakramenten zugelassen sind – und wir berichteten darüber. Der Untertitel unseres Beitrags lautete: „Der Bundespräsident hat als Katholik keine besonderen Vorrechte.“
Der damalige Oberhirte von Regensburg hatte öffentlich klargestellt: „Wir Katholiken gehen von dem hohen Gut, ja, dem Geschenk der Unauflöslichkeit der Ehe aus.”
Das gelte auch für den Katholiken Christian Wulff, so der Bischof: „Als Bundespräsident hat Christian Wulff im staatlichen Sektor Anspruch auf besondere Achtung. Als Katholik hat er keine besonderen Vorrechte.“
Als sich Christian Wulff noch in Glanz und Gloria, in Glamour und Glück sonnen konnte, zeigte Bischof Müller klaren Mut zum Widerspruch – und genauso beweist er ihn jetzt, wenn er jene unfaire, geradezu verleumderische Pressekampagne vom Vorjahr kritisiert, die Christian Wulff zum Rücktritt veranlaßte.
Medienkritik hört man von Kirchenführern sonst eher selten – viele Bischöfe wollen es sich mit dieser mächtigen „vierten Gewalt“ im Staate wohl nicht verderben (mitunter gewinnt man den Eindruck, als hätten die Medien längst schon die „erste Gewalt“ inne).
Glaubenspräfekt Gerhard L. Müller hat sich jetzt zum Korruptionsprozeß gegen Ex-Präsident Wulff geäußert: „Wer nur ein wenig Gerechtigkeitssinn hat, kann den juristischen und finanziellen Aufwand um 700 Euro nicht verstehe“, stellte er in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazins FOCUS klar.
Er fügte hinzu: „Es ist auch nicht zu tolerieren, dass Personen in ihrer Menschenwürde so verletzt und gekränkt werden dürfen, besonders wenn die Vorwürfe gar nicht bewiesen sind.“
Damit dokumentiert Erzbischof Müller erneut seinen wachen Gerechtigkeitssinn und seine zeitgeistkritische Courage, die allen Bischöfen zu wünschen wäre.
Foto: Bistum Regensburg
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