...die eine Änderung in der Lehre der Kirche ausschließen. Sie stünden vor der Alternative, ein Sakrileg zu begehen oder offenen Widerstand gegen ihren Bischof zu leisten.
Wird die Bischofskonferenz deutsche Priester zum Sakrileg zwingen?
Ein Kommentar von Mathias von Gersdorff. Erstellt von Mathias von Gersdorff am 1. Mai 2016 um 10:32 Uhr
Mathias von Gersdorff Nach der Veröffentlichung des Apostolischen Schreibens „Amoris Laetitia“ hat sich die Mehrheit der Priester und Theologen, die dem sog. konservativen Lager zugeordnet werden, mit der Frage beschäftigt, ob das Schreiben ein Bruch mit der Tradition und dem römisch-katholischen Lehramt darstellt. Die herrschende Meinung ist, dass sich nichts verändert hätte und dass Papst Franziskus nichts an der Lehre der Kirche hinsichtlich Ehe und Sexualmoral ändern wollte. Auch hinsichtlich der Frage, ob wiederverheiratete Geschiedene zur Kommunion nun zugelassen seien, hätte es keine Änderungen gegeben.
Diese Einschätzung von „Amoris Laetitia“ steht in Kontrast mit Aussagen diverser Bischofskonferenzen, sowie hoher Prälaten, wie etwa Kardinal Walter Kasper. Dieser letzte – ein enger Vertrauter des Papstes – behauptete in einem Interview, Franziskus hätte den wiederverheirateten Geschiedenen die Tür zur Kommunion geöffnet. Deshalb ist es erstaunlich, dass sich kein Vertreter des sog. „konservativen Lagers“ die Frage gestellt hat, was nun passiert, wenn sie von den deutschen Bischöfen gezwungen werden, gegen ihr vom katholischen Lehramt geprägtes Gewissen wiederverheiratete Geschiedene zur Kommunion zuzulassen (Im Falle der Beichte würde die Erteilung der Absolution eine Simulation des Sakramentes bedeuten, die zur Exkommunikation des Priesters führt).
Diese Möglichkeit ist gar nicht so abwegig. Die Deutsche Bischofskonferenz hat nämlich gleich nach Erscheinen von Amoris Laetitia erklärt: „Diese prinzipielle Einsicht hat weitreichende Konsequenzen für den pastoralen Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen. Es reicht eben nicht für ein Urteil, einfach festzustellen, dass eine zweite zivile Verbindung im Widerspruch zur ersten, sakramentalen Ehe und damit im Widerspruch zur objektiven Norm steht. Es ist vielmehr notwendig, in jedem einzelnen Fall die besondere Lebenssituation der Betroffenen zu betrachten. Angesichts dieser Überlegungen ist es nur konsequent, dass der Papst keine generelle Regelung zur Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur sakramentalen Kommunion gibt. Nur im Blick auf die jeweilige Lebensgeschichte und Realität lässt sich gemeinsam mit den betroffenen Personen klären, ob und wie in ihrer Situation Schuld vorliegt, die einem Empfang der Eucharistie entgegensteht. Dabei ist die Frage einer Zulassung zu den Sakramenten der Versöhnung und der Kommunion immer im Kontext der Biographie eines Menschen und seiner Bemühungen um ein christliches Leben zu beantworten. Auf beide zuletzt genannten Aspekte weist der Papst explizit hin (vgl. Fußnoten 336 und 351).“
Offensichtlich schließt die Deutsche Bischofskonferenz nicht aus, entsprechende Richtlinien zu erlassen, die verbindlich werden sollen. Auf den Umstand, dass sich die Seelsorger nach den Richtlinien der jeweiligen Bischöfe zu richten hätten, hat auch Kardinal Lorenzo Baldisseri auf der Präsentation des apostolischen Schreibens am 8. April 2016 in Rom hingewiesen. „Amoris Laetitia“ sieht ebenfalls konkrete Schritte in der Pastoral vor: „Daher darf ein Hirte sich nicht damit zufrieden geben, gegenüber denen, die in „irregulären“ Situationen leben, nur moralische Gesetze anzuwenden, als seien es Felsblöcke, die man auf das Leben von Menschen wirft. Das ist der Fall der verschlossenen Herzen, die sich sogar hinter der Lehre der Kirche zu verstecken pflegen, » um sich auf den Stuhl des Mose zu setzen und – manchmal von oben herab und mit Oberflächlichkeit über die schwierigen Fälle und die verletzten Familien zu richten «“
Sollte die Deutsche Bischofskonferenz Pfarrer und sonstige Seelsorger anweisen, wiederverheirateten Geschiedenen (wenn auch in Einzelfällen) die Kommunion zu erteilen, stünden die konservativen Priester vor einer schweren Gewissensentscheidung. Im Grunde sähen sie sich gezwungen, ein Sakrileg, also eine besonders schwere Sünde, zu begehen. Sie könnten sich natürlich nach Rom wenden, doch nichts deutet darauf hin, dass sie von dort Hilfe erhalten würden. Der Papst selbst hat nach der Veröffentlichung nicht verlauten lassen, dass er sich erneut zu dieser Frage äußern wird. In einem Interview erklärte er, Kardinal Schönborn hätte „Amoris Laetitia“ richtig interpretiert. Der Wiener Kardinal gehört aber zu der Partei, die sich am meisten für die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion eingesetzt hat.
Den Seelsorgern, die in der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene ein Sakrileg sehen, wird es nichts nützen, dass etliche Theologen in den letzten Wochen Stellungnahmen geschrieben haben, die eine Änderung in der Lehre der Kirche ausschließen. Sie stünden vor der Alternative, ein Sakrileg zu begehen oder offenen Widerstand gegen ihren Bischof zu leisten. http://www.kathnews.de/wird-die-bischofs...akrileg-zwingen Foto: Mathias von Gersdorff – Bildquelle: privat
Beliebteste Blog-Artikel:
|