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  • 07.05.2016 00:00 - Um des Himmelreiches willen Das Zweite Vatikanische Konzil hält am Zölibat der Priester fest. "
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Um des Himmelreiches willen

Das Zweite Vatikanische Konzil hält am Zölibat der Priester fest. "Presbyterorum Ordinis", Artikel 16.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 7. Mai 2016 um 15:38 Uhr
Vaticanum II, Papst Paul VI.


Einleitung von Gero P. Weishaupt:

Im 16. Artikel von Presbyterorum Ordinis, dem Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils über Leben und Dienst der Priester, behandeln die Konzilsväter den Zölibat, d. h. die Ehelosigkeit und die Enthaltsamkeit der Priester „um des Himmelreiches willen“. Wenn auch der Zölibat, so das Konzil, nicht vom Wesen des Priestertums gefordert wird, „wie die Praxis der frühesten Kirche und die Tradition der Ostkirche zeigt“ (PO 16), so hält die Lateinische Kirche des Westen mit guten Gründen an ihm fest. Ist er „doch ein Zeichen und zugleich ein Antrieb der Hirtenliebe und ein besonderer Quell geistlicher Fruchtbarkeit“ (PO 16).

Dem Priestertum angemessen

Im zweiten Abschnitt des Artikels werden die Angemessenheitsgründe für den priesterlichen Zölibat benannt. Zunächst ist er der priesterlichen Sendung angemessen. Weil der Priester zum Dienst für das übernatürliche Leben, das Heil der Menschen berufen ist, dessen Urheber und Vermittler Christus ist, ist es auch angemessen, dass der Priester unverheiratet bleibt und keine eigene Familie hat. „Die priesterliche Sendung ist nämlich gänzlich dem Dienst an der neuen Menschheit geweiht, die Christus, der Überwinder des Todes, durch seinen Geist in der Welt erweckt, die ihren Ursprung ‚nicht aus dem Blut, nicht aus dem Wollen des Fleisches noch aus dem Wollen des Mannes, sondern aus Gott‘ (Joh 1,13) hat“ (PO 16).

Des Weiteren ist der Zölibat angemessen wegen der sakramentalen Bindung des Priesters an den, der durch den Priester zum Heil der Menschen handelt: Christus. Der Zölibat ermöglicht und erleichtert eine ungeteilte Hingabe an Christus.

Zölibatsgesetz

Daher „billigt und bekräftigt“ das Zweite Vatikanische Konzils den „im Geheimnis Christi und der Sendung der Kirche“ begründen Zölibat und schreibt ihn nach wie vor als „Gesetz für jene vor, die zum Priestertum ausersehen sind“ (PO 16). Der Codex Iuris Canonici, das kirchliche Gesetzbuch von 1983, formuliert entsprechend in can. 277:

§ 1: Die Kleriker sind gehalten, vollkommene und immerwährende Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen zu wahren; deshalb sind sie zum Zölibat verpflichtet, der eine besondere Gabe Gottes ist, durch welche die geistlichen Amtsträger leichter mit ungeteiltem Herzen Christus anhangen und sich freier dem Dienst an Gott un den Menschen widmen können.

§ 2: Die Kleriker haben sich mit der gebotenen Klugheit gegenüber Personen zu verhalten, mit denen umzugehen die Pflicht zur Bewahrung der Enthaltsamkeit in Gefahr bringen oder bei den Gläubigen Anstoß erregen können.

§ 3: Dem Diözesanbischof steht es zu, darüber eingehendere Normen zu erlassen und über die Einhaltung dieser Pflicht in einzelnen Fällen zu urteilen.

Presbyterorum Ordinis Artikel 16. Deutscher und lateinischer Text

Die Kirche hat die vollkommene und ständige Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen, die von Christus dem Herrn empfohlen, in allen Jahrhunderten bis heute von nicht wenigen Gläubigen gern angenommen und lobenswert geübt worden ist, besonders im Hinblick auf das priesterliche Leben immer hoch eingeschätzt. Ist sie doch ein Zeichen und zugleich ein Antrieb der Hirtenliebe und ein besonderer Quell geistlicher Fruchtbarkeit in der Welt. Zwar ist sie nicht vom Wesen des Priestertums selbst gefordert, wie die Praxis der frühesten Kirche und die Tradition der Ostkirchen zeigt, wo es neben solchen, die aus gnadenhafter Berufung zusammen mit allen Bischöfen das ehelose Leben erwählen, auch hochverdiente Priester im Ehestand gibt. Wenn diese Heilige Synode dennoch den kirchlichen Zölibat empfiehlt, will sie in keiner Weise jene andere Ordnung ändern, die in den Ostkirchen rechtmäßig Geltung hat; vielmehr ermahnt sie voll Liebe diejenigen, die als Verheiratete das Priestertum empfingen, sie möchten in ihrer heiligen Berufung ausharren und weiterhin mit ganzer Hingabe ihr Leben für die ihnen anvertraute Herde einsetzen.

Der Zölibat ist jedoch in vielfacher Hinsicht dem Priestertum angemessen. Die priesterliche Sendung ist nämlich gänzlich dem Dienst an der neuen Menschheit geweiht, die Christus, der Überwinder des Todes, durch seinen Geist in der Welt erweckt, die ihren Ursprung “nicht aus dem Blut, nicht aus dem Wollen des Fleisches noch aus dem Wollen des Mannes, sondern aus Gott” (Joh 1,13) hat. Durch die Jungfräulichkeit und die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen werden die Priester in neuer und vorzüglicher Weise Christus geweiht; sie hangen ihm leichter ungeteilten Herzens an, schenken sich freier in ihm und durch ihn dem Dienst für Gott und die Menschen, dienen ungehinderter seinem Reich und dem Werk der Wiedergeburt aus Gott und werden so noch mehr befähigt, die Vaterschaft in Christus tiefer zu verstehen.

Auf diese Weise bezeugen sie also vor den Menschen, daß sie sich in ungeteilter Hingabe der ihnen anvertrauten Aufgabe widmen wollen, nämlich die Gläubigen einem Mann zu vermählen und sie als keusche Jungfrau Christus zuzuführen; so weisen sie auf jenen geheimnisvollen Ehebund hin, der von Gott begründet ist und im anderen Leben ins volle Licht treten wird, in welchem die Kirche Christus zum einzigen Bräutigam hat. Darüber hinaus sind sie ein lebendiges Zeichen der zukünftigen, schon jetzt in Glaube und Liebe anwesenden Welt, in der die Auferstandenen weder freien noch gefreit werden.

Der so im Geheimnis Christi und seiner Sendung begründete Zölibat wurde zunächst den Priestern empfohlen und schließlich in der lateinischen Kirche allen, die die heilige Weihe empfangen sollten, als Gesetz auferlegt. Diese Heilige Synode billigt und bekräftigt von neuem das Gesetz für jene, die zum Priestertum ausersehen sind, wobei ihr der Geist das Vertrauen gibt, daß der Vater die Berufung zum ehelosen Leben, das ja dem neutestamentlichen Priestertum so angemessen ist, großzügig geben wird, wenn nur diejenigen, die durch das Sakrament der Weihe am Priestertum Christi teilhaben, zusammen mit der ganzen Kirche demütig und inständig darum bitten.

Das Konzil mahnt daher alle Priester, die im Vertrauen auf Gottes Gnade in freier Entscheidung nach Christi Vorbild den Zölibat auf sich genommen haben, ihm großmütig und mit ganzem Herzen anzuhangen und treu in diesem Stand auszuhalten in der Erkenntnis der hohen Gnadengabe, die ihnen vom Vater gegeben wurde und die der Herr so offenkundig gepriesen hat. Sie sollen dabei immer jene Geheimnisse vor Augen haben, die durch sie bezeichnet werden und ihre Erfüllung finden. Und je mehr in der heutigen Welt viele Menschen ein Leben in vollkommener Enthaltsamkeit für unmöglich halten, um so demütiger und beharrlicher werden die Priester und mit ihnen die ganze Kirche die Gabe der Beständigkeit und Treue erflehen, die denen niemals verweigert wird, die um sie bitten. Zugleich werden sie alle übernatürlichen und natürlichen Hilfen anwenden, die jedem zur Verfügung stehen; sie sollen vor allem die durch die Erfahrung der Kirche bewährten aszetischen Verhaltensweisen, die in der modernen Welt nicht weniger notwendig sind, befolgen.

So bittet diese Heilige Synode nicht nur die Priester, sondern alle Gläubigen, sie möchten sich die kostbare Gabe des priesterlichen Zölibates ein wirkliches Anliegen sein lassen, und alle mögen Gott bitten, daß er dieses Geschenk seiner Kirche stets in Fülle zukommen lasse.
http://www.kathnews.de/um-des-himmelreiches-willen



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