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  • 14.05.2016 00:14 - Kardinälinnen – Nicht Entlastung sondern Sprengstoff im Zugangskampf zu Weiheämtern
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Kardinälinnen – Nicht Entlastung sondern Sprengstoff im Zugangskampf zu Weiheämtern
10. Juni 2013 28


Diakoninen Priesterinnen Kardinälinnen Päpstinnen(Köln) Der Dogmatiker Hans-Joachim Sander brachte erneut den Vorschlag vor, Frauen zu Kardinälen zu ernennen. „Dies sei theologisch möglich und könne weitreichende Veränderungen in der Kirche bewirken“, wie KNA berichtete.

Die Idee vertritt der Salzburger Theologieprofessor seit vielen Jahren. Neu ist der Rahmen, in dem er sie vortragen konnte, nämlich auf dem Eucharistischen Kongreß in Köln. Anlaß bot eine Podiumsdiskussion über die Reformbeschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils. Ursula Hansen (CDU), Sozialministerin von Rheinland-Pfalz und ehemalige Vorsitzende des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB) forderte erneut die Einführung von Diakoninnen. Um jede Verwechslung mit den frühchristlichen Diakonissen auszuschließen, die kein Weiheamt innehatten, betonte Hansen ausdrücklich die Forderung nach Zulassung von Frauen zu einem „diakonischen Weiheamt“. Nicht weil Frauen „Macht“ anstreben würden, sondern wegen der „Gleichberechtigung und Ebenbürtigkeit“ von Mann und Frau, die von der feministischen Theologie auf das Weiheamt übertragen wird.

Sander unterscheidet zwischen Entscheidungskompetenz und Weiheamt. Für erstere bedürfe es keines Weiheamtes. Was auf den ersten Blick als Entlastung rund um den Zugangskampf zu Weiheämtern wirkt, birgt in Wirklichkeit neuen Sprengstoff in sich. Einerseits bilden Kardinäle das Wahlgremium und die Kandidaten für das Papstamt. Bereits heute klagen Priester über die „Bevormundung“ durch Laien mit „Entscheidungskompetenz“ in „Seelsorgeteams“ und „Pastoralverbänden“. Angesichts des Drangs von Frauen im besonderen und Laien im allgemeinen zu Weiheämtern wirkt der Vorschlag als Brandbeschleuniger. Die Zulassung von Kardinälen zum aktiven Wahlrechte bei Papstwahlen impliziert den Konflikt um Zulassung zum passiven Wahlrecht und damit automatisch zum Weiheamt und zwar zum höchsten Weiheamt des Summus Pontifex. Dieselbe Entwicklung, die bereits in zahlreichen Pastoralverbänden feststellbar ist, wo Laien und Frauen durch ihre „Entscheidungskompetenz“ usurpieren. Ein Vorgang der auch möglich ist, weil Priester sich durch ihre Bischöfe und Ordinariate ob tatsächlich oder vermeintlich im Stich gelassen fühlen.

Text: Giuseppe Nardi
Bild: Patheos



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