Papst Franziskus und die Gewissensfreiheit in Sachen „Homo-Ehe“ 18. Mai 2016 0
Franziskus am Pfingstmontag vor der Italienischen Bischofskonferenz
(Rom) Wie hält es die katholische Kirche mit der Gewissensfreiheit im Zusammenhang mit dem aktuellen „Lieblingsspielzeug“ gesellschaftspolitischer Experimentierer, mit der „Homo-Ehe“? Was sagt Papst Franziskus dazu? So ganz eindeutig läßt sich die Frage nicht beantworten, weil Aussagen und Gesten in einem gewissen Widerspruch zu stehen scheinen und sich gegenseitig aufheben oder zumindest behindern. Papst Franziskus hielt am Pfingstmontag eine Rede an die 69. Generalversammlung der Italienischen Bischofskonferenz. Gleichzeitig erschien in Frankreich ein Interview des Papstes. Beide Ereignisse haben auf ganz unterschiedliche Weise mit der Frage zu tun.
Der Bischof von Rom ist als Primas von Italien automatisch Vorsitzender der Italienischen Bischofskonferenz, übt dieses Amt aber nicht selbst aus, sondern ernennt einen geschäftsführenden Vorsitzenden und den Generalsekretär.
Der Vorsitzende, Kardinal Angelo Bagnasco, Erzbischof von Genua, wurde noch von Papst Benedikt XVI. ernannt. Sein Stuhl schien am Beginn des neuen Pontifikats in hohem Maß zu wackeln. Eine Absetzung hätte jedoch der These vom Bruch gegenüber dem Vorgänger-Pontifikat zuviel Nahrung verschafft. Franziskus begnügte sich, den Generalsekretär auszutauschen. Eine Personalentscheidung der zweiten Reihe, die kaum Beachtung fand. Der von ihm ernannte Bischof Nunzio Galantino ist seither der starke Mann in der Bischofskonferenz.
Päpstliches Schweigen zur Einführung der „Homo-Ehe“ in Italien
Die Medien griffen aus der päpstlichen Ansprache vor allem eine Aussage heraus und machten sie zum Manifest. Franziskus forderte die Bischöfe auf, an „Strukturen und Gütern“ nur „das beizubehalten, was „für die Erfahrung des Glaubens und für die Nächstenliebe gegenüber dem Volk Gottes dienen kann“. Die Medien machten daraus eine päpstliche Aufforderung, einen Ausverkauf der kirchlichen Güter zu betreiben.
https://w2.vatican.va/content/francesco/...nza-stampa.html La Croix – Interview mit Papst Franziskus
Wenn die Medien nicht über päpstliche Worten zu den aktuellen politischen Ereignissen in Italien berichten konnten, beispielsweise die soeben von der linken Parlamentsmehrheit beschlossene Einführung der „Homo-Ehe“, dann deshalb, weil Papst Franziskus kein Wort darüber sagte. In seiner Rede findet sich nicht der geringste Hinweis, obwohl das Thema das Land tief spaltet, und viele Katholiken sich aktiv gegen den Angriff auf die Ehe und die Familie und gegen die Privilegien für Homosexuelle stellten. Ende Januar versammelten sich zwei Millionen Menschen beim Family Day in Rom, um gegen eine Homosexualisierung und Genderisierung der Gesellschaft zu protestieren. Der Papst-Vertraute Galantino boykottierte den Family Day im Vorfeld, „im Auftrag des Papstes“, wie es hieß. Tatsächlich hatte Franziskus für die zwei Millionen nicht ein Wort des Grußes übrig. Erst einige Monate später empfing er einen Sprecher des Organisationskomitees.
Kardinal Bagnasco griff daher am nächsten Tag zu einer Notlösung. Um das Thema und die Haltung der Kirche doch ins Gespräch zu bringen, warf er den Medien vor, Aussagen des Papstes gegen die „Homo-Ehe“ und gegen das „Gender-Diktat“ zu verschweigen. Sie hatten es zwar nicht im konkreten Fall getan, allerdings bei anderer Gelegenheit. Mit anderen Worten: Der Kardinal versuchte den Eindruck zu erwecken, die Medien hätten eine selektive Wahrnehmung. Unbequeme Wortmeldungen des Papstes würden sie unterschlagen.
Das La Croix-Interview und die Gewissensfreiheit
Kardinal Bagnasco hatte insofern recht, als Franziskus nicht ganz geschwiegen hatte. Am selben Montag erschien in der französischen Tageszeitung La Croix ein Interview mit ihm. Ein weiteres jener freien Interviews, in denen über „Gott und Welt“ gesprochen wird, und die Stolpersteine nur so in den Weg purzeln.
Gegenüber La Croix, Tageszeitung der Französischen Bischofskonferenz, empfahl der Papst den Beamten und öffentlichen Bediensteten, sich unter Berufung auf das Gewissen einer Mitwirkung an homosexuellen Verbindungen zu verweigern.
La Croix: Wie sollten die Katholiken in einem laizistischen Kontext ihre Sorgen in Sachen Euthanasie oder Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Personen verteidigen?
Papst Franziskus: Es steht dem Parlament zu, darüber zu diskutieren, zu argumentieren, zu erklären, nachzudenken. So wächst eine Gesellschaft. Wenn das Gesetz einmal beschlossen ist, muß der Staat die Gewissen respektieren. In jeder Rechtsordnung muß es die Verweigerung aus Gewissensgründen geben, weil sie ein Menschenrecht ist. Auch für einen öffentlichen Funktionär, der eine menschliche Person ist. Der Staat muß die Kritiken respektieren. Darin liegt eine wirkliche Laizität. Die Argumente der Katholiken kann man nicht beiseite schieben, indem man ihnen sagt: ‚Ihr redet wie ein Priester‘. Nein, sie berufen sich auf das christliche Denken, das Frankreich auf so außerordentliche Weise weiterentwickelt hat.
http://www.katholisches.info/2015/10/07/...uegt-und-warum/ Der Fall Frankreich und der Fall Kim Davis
Die Aussage erstaunt, da ihr andere Gesten des Papstes entgegenzustehen scheinen. Dazu gehört der Fall der französischen Bürgermeister, die sich zusammenschlossen, weil sie eine Mitwirkung an der „Homo-Ehe“ ablehnen, während sie das Staatsgesetz dazu verpflichten will. Die moslemische Bezirksvizebürgermeisterin von Marseilles, Sabrina Hout, wurde wegen dieser Verweigerung zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Papst Franziskus fand kein erkennbares Wort weder für die Einen noch für die junge, sozialistische Vizebürgermeisterin, die von Homo-Verbänden zum „homophoben Monster“ gestempelt wurde.
Noch eklatanter war der Fall Kim Davis, einer County-Beamtin des Staates Kentucky. Davis, Angehörige einer Freikirche, hatte sich geweigert, eine „Homo-Ehe“ ins Standesregister einzutragen und wanderte dafür ins Gefängnis. Das Gerichtsverfahren gegen sie ist noch anhängig.
Zur unerwarteten Symbolgestalt der Verweigerung aus Gewissensgründen geworden, konnte sie auf Vermittlung amerikanischer Bischöfe am 24. September 2015 Papst Franziskus bei dessen USA-Besuch treffen. Die Begegnung fiel denkbar kurz und photolos aus. Im Gegensatz dazu nahm sich der Papst bei derselben Empfangsrunde in der Apostolischen Nuntiatur ausgiebig Zeit, um einen ehemaligen Schüler, einen bekennenden Homosexuellen mit dessen „Partner“ zu empfangen. Von dieser Begegnung wurden Photos verbreitet.
Als Kim Davis in den Medien über ihre Begegnung mit dem Papst berichtete, begann von vatikanischer Seite ein Trauerspiel namens Distanzierung.
http://www.katholisches.info/2015/09/08/...-zu-schliessen/ Der Rückflug aus den USA im September 2015
Auf dem Rückflug aus den USA nach Rom wurde Papst Franziskus am 27. September nicht auf den Fall Davis, aber konkret auf die Frage eines Gewissenskonfliktes von Staatsbeamten mit homosexuellen Verbindungen angesprochen.
Terry Moran, ABC News: Heiliger Vater, unterstützen Sie auch jene Einzelpersonen – einschließlich Staatsbeamte –, die sagen, dass sie es mit ihrem Gewissen, ihrem persönlichen Gewissen nicht vereinbaren können, sich an bestimmte Gesetze zu halten oder ihre Aufgaben als Staatsbeamte zu erfüllen, zum Beispiel gleichgeschlechtlichen Paaren die Beurlaubung für die Flitterwochen zu erteilen? Würden Sie diese Ansprüche auf Religionsfreiheit unterstützen?
Papst Franziskus: Ich kann nicht all die Fälle von Dienstverweigerung aus Gewissensgründen im Gedächtnis haben, die es geben mag. Ich kann aber sehr wohl sagen, dass die Verweigerung aus Gewissensgründen ein Recht ist und zu allen Menschenrechten gehört. Es ist ein Recht, und wenn jemandem die Verweigerung aus Gewissensgründen nicht gestattet wird, dann wird ihm ein Recht aberkannt. In jede Rechtsstruktur muss auch die Verweigerung aus Gewissensgründen Eingang finden, denn es ist ein Recht, ein Menschenrecht. Andernfalls enden wir in einer Auswahl der Rechte: Dies ist ein Recht von hohem Wert, dies ist ein wertloses Recht… Es ist ein Menschenrecht. Es hat mich immer erschüttert – und das spricht gegen meine Sache! –, wenn ich als Junge (mehrmals!) das „Rolandslied“ gelesen habe, wo alle Muslime in einer Schlange standen und vor ihnen war der Taufbrunnen oder das Schwert, und sie mussten wählen. Ihnen war die Verweigerung aus Gewissensgründen nicht erlaubt… Nein, es ist ein Recht. Und wenn wir Frieden schaffen wollen, müssen wir alle Rechte respektieren.
Terry Moran: Das schließt auch die Staatsbeamten ein?
Papst Franziskus: Es ist ein Menschenrecht. Wenn der Staatsbeamte ein Mensch ist, hat er jenes Recht. Es ist ein Menschenrecht. Die ausweichende Einleitung bei der Beantwortung, vor allem aber die zeitgleich und auch noch danach stattfindende Distanzierung von Kim Davis, schwächten die wichtige Aussage des Papstes zur Gewissensfreiheit nicht nur ab, sondern ließen sie regelrecht untergehen. Theoretischer Anspruch und praktische Anwendung schienen in einem offenen Gegensatz aufzuheben. In der Regel siegt die Praxis über die Theorie. Anschaulich und der amerikanischen Öffentlichkeit bekannt war der Fall Davis, dahinter verschwand der theoretische Anspruch der Kirche. Dieser mußte geradezu verschwinden, denn was sollten die Menschen, die Katholiken, aber auch die anderen Christen und Menschen guten Willens, davon halten, wenn – so der Eindruck – die Kirche einerseits eine bestimmte Haltung empfiehlt, dann aber jene im Regen stehen läßt, die tatsächlich danach handeln?
Gewissensfreiheit und Zick-Zack-Kurs
Avvenire, die Tageszeitung der Italienischen Bischofskonferenz, übernahm große Teil des La Croix-Interviews des Papstes. Dabei war „bis eine Minute vorher die Linie der Tageszeitung noch diametral entgegengesetzt“, so der Vatikanist Sandro Magister. Die Tageszeitung der italienischen Bischöfe, geleitet vom Papst-Vertrauten Nunzio Galantino, war bisher entschieden gegen die Gewährung der Gewissensfreiheit im Zusammenhang mit den Homo-Partnerschaften. Eine Haltung, die sich direkt gegen die katholische Lehre richtete.
Mehrere Leitartikel und Berichte wurden gegen das Recht der Verweigerung aus Gewissensgründen abgedruckt und alle ausdrücklich im konkreten Zusammenhang mit den von der Linksregierung geplanten Sonderregistern für Homo-Verbindungen. In katholischen Kreisen schüttelte man darüber ungläubig den Kopf. Dabei spielt die Gewissensfreiheit gerade im Zusammenhang mit der Abtreibungsgesetzgebung eine zentrale Rolle, um sich einer Mitwirkung an der Tötung ungeborener Kinder entziehen zu können.
Der Kampf um die Gewissensfreiheit gehört seit Jahren zu den erstrangigen Rechtskonflikten auf allen Ebenen, weil sie laizistischen Gesetzgebern, wie der sozialistischen Mehrheit des französischen Parlaments, und auch Richtern immer neu abgetrotzt werden muß, auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Selbst Moraltheologen, wie Don Mauro Cozzoli, Ordinarius für Moraltheologie an der Lateranuniversität wurden vom Avvenire aufgeboten, um gegen die Geltendmachung der Gewissensfreiheit im Zusammenhang mit den gesellschaftspolitischen Experimenten politischer Gruppen mit Homosexualität und Gender-Theorie anzuschreiben.
Die Weigerung eines Beamten, eine „Homo-Ehe“ einzutragen, sei „ethisch inkonsistent“, ließ Don Cozzoli wissen. Eine solche Haltung sei daher „nicht praktikabel und nicht haltbar“.
Befindet sich die Tageszeitung der italienischen Bischöfe nun im Widerspruch zu Papst Franziskus? Oder kennt der Papst-Vertraute Nunzio Galantino die Haltung des Papstes besser? Eine weitere der vielen offenen Fragen des argentinischen Pontifikats.
Eine Situation, die dem September 2015 vergleichbar ist: Unterstützte nun Papst Franziskus Staatsbeamte, die sich aus Gewissensgründen der „Homo-Ehe“ verweigern? Oder distanzierte er sich von Kim Davis? Oder sagt der Papst theoretisch etwas, meint in der Praxis aber etwas anderes? Kim Davis war die konkrete, praktische Umsetzung der vom Papst als Menschenrecht bezeichneten Gewissensfreiheit. Mit ihr in Zusammenhang gebracht werden wollte der Vatikan aber nicht, schließlich dachte und denkt die US-Regierung in der Sache ganz anders.
Dabei müßte man in der Frage gar nicht lange suchen. Die Antwort der katholischen Kirche gab bereits 2003 die Glaubenskongregation mit ihren Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen. Darin steht:
http://www.vatican.va/roman_curia/congre...-unions_ge.html
„Werden homosexuelle Lebensgemeinschaften rechtlich anerkannt oder werden sie der Ehe gleichgestellt, indem man ihnen die Rechte gewährt, die der Ehe eigen sind, ist es geboten, klar und deutlich Einspruch zu erheben. Man muss sich jedweder Art formeller Mitwirkung an der Promulgation und Anwendung von so schwerwiegend ungerechten Gesetzen und, soweit es möglich ist, auch von der materiellen Mitwirkung auf der Ebene der Anwendung enthalten. In dieser Materie kann jeder das Recht auf Einspruch aus Gewissensgründen geltend machen.“ In der katholischen Kirche werden die entscheidenden Dokumente zu bestimmten Fragen offenbar selbst an hoher und höchster Stelle nicht gelesen. Warum? http://www.katholisches.info/2016/05/18/...achen-homo-ehe/ Text: Giuseppe Nardi Bild: Vatican.va/OR/La Croix (Screenshot)
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