Dienstag, 17. Mai 2016 GEZ-Gegner ziehen vors Bundesverfassungsgericht (Freie Welt) Der Streit um den Rundfunkbeitrag geht vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weiter. Seine Kanzlei werde Verfassungsbeschwerde einlegen, sagte Sascha Giller von PWB Rechtsanwälte in Jena.
Die Kanzlei vertritt mehrere Mandanten, die gegen die als »Rundfunkbeitrag« verharmlosend umschriebene Zwangsabgabe geklagt hatten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte im März, das seit 2013 geltende Beitragsmodell verstoße nicht gegen die Verfassung. Derzeit müssen auch diejenigen den Beitrag von aktuell 17,50 Euro im Monat bezahlen, die gar kein Fernseh- oder Radiogerät besitzen.
Noch liege ihm die schriftliche Urteilsbegründung nicht vor, sagte Giller der Deutschen Presse-Agentur. Er gehe davon aus, die Verfassungsbeschwerde bereits im Juni einreichen zu können. Eine Entscheidung in Karlsruhe sei nicht mehr in diesem Jahr zu erwarten. Ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht brauche erfahrungsgemäß seine Zeit, sagte Giller. »Wir denken, dass das erst im Frühjahr 2017 sein wird.«
Ein weiterer Rechtsanwalt, der sich dem Kampf gegen die Zwangsabgabe auf seine Fahnen geschrieben hat, ist Thorsten Bölck. Er äußerte sich optimistisch zu den Erfolgsaussichten: »Der Rundfunkbeitrag widerspricht den bisherigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts.« Denn schließlich gebe es keinen kausalen Zusammenhang zwischen einer Wohnung und dem Rundfunk. Schließlich könne eine Wohnung an sich ja keine elektromagnetischen Schwingungen in Bewegtbilder und Töne umwandeln, so Bölck.
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