Region // Bamberg Urteil aus Franken
Kinderehe nach Islam-Recht bei uns erlaubt Das Oberlandesgericht Bamberg urteilte, dass ein syrisches Mädchen (15) rechtskräftig mit ihrem Cousin (21) verheiratet ist. Die Politik will das ändern.
Durch die Flüchtlingswelle landen immer mehr junge Mädchen bei uns, die bereits nach dem Scharia-Recht geheiratet haben, obwohl sie erst 14 oder 15 Jahre alt sind. Foto: B. Rößler, dpa
Bild vergrößern Durch die Flüchtlingswelle landen immer mehr junge Mädchen bei uns, die bereits nach dem Scharia-Recht geheiratet haben, obwohl sie erst 14 oder 15 Jahre alt sind. Foto: B. Rößler, dpa
von PETER GROSCURTH Die Flüchtlingswelle stellt die deutsche Justiz vor große Herausforderungen. Das gilt auch für Gerichte in Franken.
Denn mit dem großen Strom von Asylbewerbern kommen viele minderjährige Mädchen (meistens aus Syrien), die bereits verheiratet sind, mit ihren Partnern ins Land. Nun muss geklärt werden, wie mit diesen Paaren umgegangen wird und ob solche Ehen, die nach dem Scharia-Recht geschlossen wurden, auch in Deutschland gültig sind. Der Begriff Scharia bezeichnet das islamische Recht und umfasst alle Gesetze, die in einer islamischen Gesellschaft zu beachten sind.
Zwei fränkische Gerichte liegen bei einem Fall komplett auseinander. Darum geht es: Ein 15-jähriges Mädchen und ihr 21-jähriger Ehemann - beide sind zudem Cousine und Cousin - flohen aus Syrien und leben nun in Aschaffenburg. Das dortige Jugendamt erkennt diese Ehe nicht an, hatte die Jugendliche von ihrem Mann getrennt und wurde ihr Vormund. Dagegen protestierte der Gatte. Es kam zur Verhandlung beim Familiengericht. Das Jugendamt berief sich dort darauf, dass das Mädchen nicht zur Führung eines selbstbestimmten Lebens in der Lage sei und die Tragweite einer Ehe nicht absehen könne. Deswegen dürften ihr Aufenthalt und der Kontakt mit ihrem Mann vom Jugendamt bestimmt werden.
Das Familiengericht entschied, dass die deutschen Regelungen für Minderjährige gelten und nicht der Schutz der Ehe, die nach dem Scharia-Recht geschlossen wurde.
Ganz anders urteilt das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg in diesem Fall, nach dem Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Familiengerichts eingelegt worden waren. Das hob den Beschluss aus Aschaffenburg auf und bestätigte, dass die Kinderehe rechtskräftig sei. Ein Zivilregisterauszug und die Bestätigung der Eheschließung seitens des Scharia-Gerichts hätten das belegt. Daher könne das Jugendamt nicht über die junge Frau bestimmen, entschieden die Bamberger Richter. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung hat das OLG jedoch Beschwerde gegen dieses Urteils am Bundesgerichtshof (BGH) erlaubt.
Dann könnten die Richter dort darüber befinden, ob eine solche Kinderehe gegen die öffentliche Ordnung verstößt und für nichtig erklärt wird. Die Stadt Aschaffenburg kann noch bis 23. Juni entscheiden, ob sie eine solche Beschwerde einlegt.
hier gehts weiter http://www.infranken.de/regional/bamberg...;art212,1914740 http://www.deutschlandfunk.de/schutz-von...ticle_id=340931 http://www.infranken.de/Streit+um+Kinderehe./ http://www.infranken.de/regional/bamberg...;art212,1914740
http://www.welt.de/politik/article772111...t-im-Koran.html
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