Rechtfertigung der Abtreibungs-Unmoral – Richard D. Precht zum Ersten … 23. Juni 2016 0
Hubert Hecker befaßt sich mit dem Zeitgeist-Philosophen Richard David Precht Philosophie als multiperspektivische Erörterung, um den herrschenden Werte-Relativismus abzubilden, konkret als Anschreiben gegen Lebensrecht und Menschenwürde.
Schon vor einigen Jahren kürte Der Spiegel einen neuen deutschen Medienstar. Das Magazin beschrieb ihn als elegant und verwahrlost. Er habe dunkel gebettete Augen, feine blasse Züge, dazu eine markante Nase und lang fließendes Haar.
Gemeint war der Philosoph Richard David Precht. In dem Buch: „Lenin kam nur bis Lüdenscheid“ hat er seinen marxistischen Migrationshintergrund beschrieben.
Ein medientauglicher Allzweck-Philosoph
Seit Jahren tummelt sich Precht als multimediale Allzweckwaffe – so Der Spiegel – in zahlreichen TV-Talkshows. Seine Medien-Tauglichkeit erwarb er sich mit dem Buch: „Wer bin ich und wenn ja, wie viele?“ Dessen 34 Kapitel eigenen sich gut als Grundlage für Drehbücher von philosophischen Talkshows, bei denen mit verteilten Rollen räsoniert wird.
Denn Precht kann zu jedem Thema in multiperspektivischer Erörterungen den herrschenden Werte-Relativismus abbilden. Verschiedenste Themengebiete von Evolution, Hirntheorie, schulische Bildung bis Glück und Lebenssinn werden als Zeitgeistmenüs aufbereitet. Der Kölner Philosoph kann sie so geglättet herrichten und leichthin servieren, dass sie selbst für einen Spiegel-Journalisten heruntergehen wie ein kühles Kölsch an einem warmen Sommerabend. Biertisch- oder Thekenphilosophie also?
Rechtfertigung der gängigen Abtreibungs-Unmoral …
Precht-Buch: „Lenin kam nur bis Lüdenscheid“ Das gilt auch für das Thema Abtreibung von ungeborenen Kindern. Dazu legt Precht zunächst die verschiedenen Positionen dar – von feministischen Emanzen bis zu extremistischen Utilitaristen.
Als Ergebnis bekräftigt er die landläufige Zeitgeist-Unmoral, wie sie von Politik und Medien im Bewusstsein vieler Menschen verankert worden ist. Seine Kernthesen können so zusammengefasst werden:
Das Recht auf Leben und die Würde des Menschen beginnen nicht mit dem Anfang des ungeborenen Menschen nach dem Zeugungsakt. Die Bedeutung des frühen menschlichen Lebens ist abhängig vom Wert, den ihm vor allem die Mutter beimisst. Je weiter sich der Embryo entwickelt, umso größer ist der gefühlte Wert des Fötus. Insofern macht die Grenze von drei Monaten, bis zu der eine Abtreibung in Deutschland straffrei gestellt ist, durchaus einen Sinn. Dieser Satz ist das Resümee von Prechts Überlegungen in seinem Buch: Wer bin ich – und wenn ja wie viele? auf S. 195. … mit den Thesen eines unmoralischen Wissenschaftlers
Bei dieser Argumentation zeichnet Precht die Philosophie des amerikanischen Evolutionsbiologen Marc Hausers nach. Der ehemalige Havard-Professor wurde 2010 wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens in mindestens acht Fällen von der Universität verwiesen.
Der zwielichtige Wissenschaftler behauptet einen intuitiven Moralsinn in jedem normalen Menschen. Auf dieses unsichere Postulat eines subjektiven Moralgefühls baut Precht dann seine Abtreibungslehre auf. Das oben angeführte Ergebnis seiner gefühlten Abtreibungsmoral erklärt er dann zugleich als naturgemäß mit der Behauptung, nach dem dritten Monat sei eine natürliche Grenze zwischen Vegetieren und einem Leben mit Bewusstsein erreicht.
Mit dieser Passage gibt der TV-Philosoph ein Beispiel dafür, solche schwerwiegend-moralische Themen wie Abtreibung so leichthin-elegant präsentieren zu können, dass sich das Publikum in seiner gefühlten Auffassung bestätigt sieht.
… gegen die Wertebasis des Grundgesetzes
Tatsächlich zeigt der angebliche Star-Philosoph eine verwahrloste Argumentation, die zur Wertegrundlage unserer Verfassung im diametralen Gegensatz steht. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 heißt es:
Lebensrecht und Menschenwürde kommen dem Ungeborenen von Anfang an zu und werden nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet. Deshalb muss Abtreibung grundsätzlich für die ganze Dauer der Schwangerschaft als Unrecht angesehen und auch nach der Beratungsregelung innerhalb der Drei-Monats-Frist für rechtswidrig erklärt werden. Grausame Nützlichkeitsmoral an Ungeborenen
Ungeborenes Kind Wenn einmal die moralischen Dämme zur Tötung von ungeborenen Kindern durchstoßen sind, dann kann die Welle weiterer Ansprüche auch nicht an der willkürlichen Dreimonatsfrist gestoppt werden:
Precht plädiert für nachvollziehbare Ausnahme-Tötungen bis zum Zeitpunkt der Geburt eines behinderten Kindes. Der Utilitarismus des australischen Philosophen Peter Singer muss als Begründung für die Tötung von behinderten Ungeborenen herhalten:
Die utilitaristische Gleichung, die die Wünsche, die Absichten und das potentielle Leiden der Eltern mit denen des Fötus abwägt, ist grausam, aber ohne Alternative (S. 195). Kindereuthanasie nach historischen Ansätzen
Precht scheut auch nicht davor zurück, diese nach seiner Meinung alternativlose Argumentation auf Geborene auszuweiten. Er verbindet sie mit der Theorie des intuitiven Moralsinns: Nach der Geburt eines behinderten Kindes sollte den Eltern als Maßstab einer Euthanasieentscheidung dienen, ihre Empfindungen, also ihren Moralsinn und die daraus abgeleiteten Wünsche und Absichten abzuwägen, nach Möglichkeit unter kluger und einfühlsamer Beratung.
Dieser Prozess von Elternwunsch und Ärzte-Beratung mit dem Ergebnis der Kindereuthanasie wird in Belgien schon seit Jahren praktiziert. Er unterscheidet sich in seiner Grundform nicht von dem Vorgehen der Nazis Mitte des Jahres 1939. Damals hatte ein Vater eines missgebildeten Kindes gegenüber dem Direktor der Leipziger Universitätsklinik den Wunsch nach einem guten Tod geäußert. Beim Beratungsgespräch hielt der Arzt die Erlösung des Kindes durch einen baldigen Tod für den besten Ausweg für alle Beteiligten. Die Fall-Entscheidung wurde damals der Kanzlei des Führers vorgelegt. Hitler selbst genehmigte die straffreie Tötung des Kindes K. Nach diesem Präzedenzfall sollte danach auch bei anderen schwerbehinderten Kindern verfahren werden. Mit Datum vom 1. September 1939 – Kriegsbeginn – beauftragte Hitler NS-Ärzte, nach dem Muster der Kindereuthanasie die Tötung von kranken und behinderten Erwachsenen zu organisieren.
Abkanzlung von Kant
Das Gesellenstück einer sophistischen Abtreibungsbegründung liefert Precht mit seiner Kritik an Immanuel Kant (+1804). Dabei versuchte er den Erkenntnis- und Moralphilosophen aus Königsberg lächerlich zu machen:
Kants Begründung von der unbedingten Schutzbedürftigkeit des Embryo ist aus heutiger Sicht an den Haaren herbeigezogen (S. 187). Precht behauptet fälschlich, Kant habe sich nur einmal, und zwar in seiner vorkritischen Phase zum Status des Embryo geäußert. Nach seiner Gelegenheitsschrift von 1780 wäre die Menschenwürde des Embryos nur bei freiwilliger und gewollter ehelicher Zeugung gegeben. Kants Position sei als nicht verallgemeinerungsfähig schlichtweg veraltet und heute ohne Bedeutung – so Precht.
Jedem Menschen kommt von Anfang an Würde und Personsein zu
Immanuel Kant
Mit dieser Abkan(t)zelung hat sich der Populär-Philosoph aus Köln an dem Königsberger Großphilosophen allerdings schwer verhoben. Er macht sich selbst lächerlich, wenn er Kants Grundsatzschriften zur Moral sowie speziell zu Person und Würde des Menschen nicht berücksichtigt oder gar nicht zu kennen scheint. Kant äußert sich in seiner Schrift: „Anthropologie in pragmatischer Hinsicht“ dahingehend:
Menschen komme von Anfang an Würde und Personsein zu. Denn schon der menschliche Embryo habe die naturgegebene Potenz zum ichbewussten Vernunftwesen, selbst wenn er das Ich noch nicht sprechen kann. Unter anderem auf Kants Argumentationen stützt sich auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Auslegung zum Lebensrecht-Artikel des Grundgesetzes bzw. der Begründung zum Paragraf 218-Urteil von 1993:
Die von Anfang an im menschlichen Sein angelegten potentiellen Fähigkeiten genügen, um die Menschenwürde zu begründen. Für Kant ist jeder Embryo bereits unmittelbar nach der Zeugung eine Person, wie folgendes Zitat aus seinem Buch: „Metaphysik der Sitten“ belegt:
Es ist deshalb eine richtige und nothwendige Idee, den Act der Zeugung als einen solchen anzusehen, wodurch wir eine Person ohne ihre Einwilligung auf die Welt gesetzt haben; für welche Tat auf den Eltern nun eine Verbindlichkeit haftet. Sie können ihr Kind nicht gleichsam als ein Gemächsel und als ihr Eigentum zerstören oder es auch nur dem Zufall überlassen, weil an ihm ein Weltbürger ins Dasein gekommen ist. Gemächsel bedeutet nach Kant etwas Gemachtes oder Hergestelltes, worüber die machenden Menschen frei und unverbindlich verfügen könnten.
Philosophie zum Weglaufen
Im Vergleich zu den Werken des Philosophen Kant sind die Elaborate des Vielschreibers Precht Vielesophie to go. Er modelliert seine gefälligen Thesen so nach dem Geschmack des zahlenden Publikums, dass sie heruntergehen wie ein kühles Kölsch an einem warmen Sommerabend. http://www.katholisches.info/2016/06/23/...cht-zum-ersten/ Text: Hubert Hecker Bild: Wikicommons/LifeSiteNews
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