Schluß mit dem § 218? – JA, aber anders… Veröffentlicht: 8. Juli 2016 | Autor: Felizitas Küble
Pressemeldung der Initiative Nie wieder:
Die „Initiative Nie wieder!“ aus Weinheim ist erfreut über die Pressemeldung des „Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung“, die im Vorfeld der vom 9. – 10. Juli 2016 in Berlin stattfindenden Konferenz veröffentlicht wurde. Das Bündnis aus Berlin möchte eine Debatte um den § 218 StGB wieder entfachen mit dem Ziel, den § 218 StGB aus dem Gesetz zu streichen. images (2)
Die „Initiative Nie wieder!“ unterstützt diese Forderung: Günter Annen, Sprecher der Initiative, erklärt dazu:
„Es ist wirklich an der Zeit, daß wir allen Menschen, den geborenen wie ungeborenen, den gleichen Lebensschutz in unserem Staat, ja in der Europäischen Union gewährleisten. Dazu ist es notwendig, den § 218 StGB aus dem Gesetzbuch zu streichen.
Es ist nicht einsichtig, warum die Tötung eines Menschen vor der Geburt strafrechtlich anders bewertet wird (§ 218) als bei der Tötung nach der Geburt (§§211 – 213). Das Menschenrecht auf Leben wächst nicht mit den Lebenstagen eines Menschen, sondern gehört mit Beginn seiner Existenz im Mutterleib absolut dazu. Das Lebensrecht ist ein Teil der Menschenwürde und darf niemals eine mindere Schutzpflicht haben.
Mit den §§ 211 – 213 StGB haben wir eine ausreichende Gesetzgebung im Strafrecht, die den Richtern genügend Spielraum überläßt, zwischen Mord und Tötung zu unterscheiden und um außerdem bei der Strafzumessung besondere Umstände zu berücksichtigen. Der § 218 ist als Unterparagraph ohnehin überflüssig.
Erst wenn ein Staat seinen Schutzbedürftigsten in der Gesellschaft, den ungeborenen Menschen, tatsächlich gleiches Lebensrecht zugesteht und dies verteidigt, wie das der bereits geborenen Menschen, kann man von einem Rechtsstaat sprechen, in welchem es keine „Menschen zweiter Klasse“ gibt.
Daß das „Bündnis Sexuelle Selbstbestimmung“ den § 218 ebenfalls abschaffen will, wenngleich aus völlig anderen Gründen, ist immerhin ein Anlaß, dieses heiße Eisen endlich öffentlich zu debattieren. Also: Weg mit dem § 218!“
Initiative Nie wieder! Günter Annen, Cestarostraße 2 in 69469 Weinheim Telefon: 06201/2909929 – Fax: 06201/2909928 E-Mail: info@babycaust.de
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