Kardinal Schönborn und die ausdrückliche Einladung zum Sakrileg 9. Juli 2016
Paolo Deptto: Kardinal Schönborns Interpretation von Amoris laetitia zeigt, wie sehr eine bestimmte "Neotheologie" vom Relativismus beherrscht wird.
(Rom) Amoris laetitia erhitzt weiterhin die Gemüter. Der Grund der jüngsten Unruhe ist die Behauptung von Kardinal Christoph Schönborn, das nachsynodale Schreiben Amoris laetitia habe sehr wohl verbindlichen Charakter. Damit widerspricht Wiens Erzbischof jener Kritik an Amoris laetitia, deren Kernaussage in der Feststellung besteht, daß das päpstliche Schreiben nicht Teil des kirchlichen Lehramtes sei, weil Papst Franziskus selbst auf einen solchen Anspruch verzichtet habe.
Kardinal Schönborn wurde von Papst Franziskus zweimal als „authentischer Interpret“ des nachsynodalen Schreibens benannt. Gestärkt durch diese päpstliche Aufwertung meldete sich Wiens Erzbischof nun zu Wort, und schreibt Amoris laetitia lehramtlichen, und damit verbindlichen Charakter zu. Es versteht sich von selbst, daß Kardinal Schönborn unausgesprochen seine vom Papst abgesegnete Interpretation als verbindlich betrachtet. Gegen die „Neotheologie“ der Schönborn-Interpretation meldete sich nun Polo Deotto, der Chefredakteur von Riscossa Cristiana zu Wort. Es sei zu gutgläubig gewesen, zu meinen, es genüge, Amoris laetitia für nicht verbindlich zu erklären, und man sei mit einem Schrecken davongekommen und könne irgendwie doch wieder zur Tagesordnung übergehen. Die neue Wortmeldung von Kardinal Schönborn zeige, daß eine „Neotheologie“ am Werk sei, die es ernst meine. Das sei auch ernst zu nehmen, sehr ernst.
Kardinal Schönborn und die ausdrückliche Einladung zum Sakrileg
Der Erzbischof von Wien, Christoph Kardinal Schönborn, von Pater Antonio Spadaro für die römische Jesuitenzeitschrift La Civiltà Cattolica interviewt, raubt den frommen Seelen jede Illusion: Amoris laetitiae ist Teil des Lehramtes, und wie! In „gewissen Situationen“ kann auch die Sakramente empfangen, wer sich objektiv im Stand der Sünde befindet, so Schönborn. Das aber nennt man, ob das einigen paßt oder nicht, eine Einladung zum Sakrileg.
Das „listige“ Argument, mit dem „fromme Seelen“ (nennen wir sie aus Rücksicht so) bisher die unglaublichen Aussagen gerechtfertigt haben, die im nachsynodalen Schreiben Amoris laetitia enthalten sind, lautete so: Amoris laetitia ist nicht Teil des Lehramtes, sondern die „Meinung“ des Papstes über die Familie. Diese groteske Behauptung ist natürlich in jeder Hinsicht widersprüchlich, weil es wenig glaubwürdig und mit Blick auf die Kirchengeschichte unhaltbar ist, daß ein Papst zu Fragen von Glauben und Doktrin öffentlich bloß persönliche „Meinungen“zum Besten geben könnte. Wir hätten den geradezu einzigartigen Fall eines Papstes, der in einigen Fällen ein Dr. Jekyll und in anderen Fällen ein Mister Hyde sein könnte. Wenn er als Mister Hyde im freien Ausgang ist, kann er in aller Ruhe häretische Aussagen von sich geben?
Die erwähnten „frommen Seelen“ sind im übrigen zu bemitleiden. Einige handeln aus falschverstandenem Pflichtgefühl („Der Chef hat immer recht“), andere aus Servilität, wieder andere aus Mangel an eigenem Denken, alle müssen jedenfalls Kopfstände machen, um die Quadratur des Kreises zu schaffen.
Der Corriere della Sera veröffentlichte einen Auszug aus dem Interview, das Pater Spadaro mit Kardinal Schönborn führte. Es ist daran zu erinnern, daß der Papst den Wiener Erzbischof de facto zum authentischen Interpreten von Amoris laetitia ernannt hat. Schönborn raubt im Interview sofort jede Illusion. Die kopfstehenden „frommen Seelen“ stürzen mit ihren akrobatischen Übungen mit lautem Getöse zu Boden.
“Es ist offensichtlich, daß es sich um einen Akt des Lehramtes handelt! Es ist eine Apostolische Exhortation. Es ist klar, daß der Papst hier seine Rolle als Hirte, Lehrmeister und Doktor des Glaubens ausübt, nachdem er die Beratung der beiden Synoden genossen hat. Ich denke, daß man ohne jeden Zweifel von einem päpstlichen Dokument von großer Qualität sprechen muß, von einer authentischen Lektion in sacra doctrina, die uns zur Aktualität des Gotteswortes zurückführt. Amoris laetitia ist ein Akt des Lehramtes, das die Lehre der Kirche in der Gegenwart aktuell macht.“ Schönborn-Aussage zeigt, wie sehr der Relativismus die „Neotheologie“ beherrscht
Ich erhebe nicht den Anspruch, an dieser Stelle das Interview einer gründlichen Analyse zu unterziehen. Mir scheint es aber sinnvoll, einige Worte näher zu betrachten, weil die mit schamloser Klarheit zeigen, wie sehr der Relativismus eine bestimmte „Theologie“ beherrscht.
Lesen wir also zunächst aufmerksam folgende Stelle des Interviews:
Pater Antonio Spadaro: Der Papst behauptet, daß es „in bestimmten Fällen“, wenn man sich im objektiven Zustand der Sünde befindet – aber ohne subjektiv schuldig zu sein oder ohne es vollständig zu sein – , möglich ist, in der Gnade Gottes zu leben. Ist das ein Bruch mit dem, was in der Vergangenheit gesagt wurde?
Kardinal Christoph Schönborn: Der Papst lädt uns ein nicht nur auf die äußeren Bedingungen zu schauen, die ihre Wichtigkeit haben, sondern uns zu fragen, ob wir Durst nach der barmherzigen Vergebung haben mit dem Zweck, besser auf die heiligmachende Dynamik der Gnade antworten zu können. Den Übergang von der allgemeinen Regel zu den „bestimmten Fällen“ kann man nicht nur durch Berücksichtigung formaler Situationen machen. Es ist daher möglich, daß in bestimmten Fällen jener, der sich in einer objektiven Situation der Sünde befindet, die Hilfe der Sakramente empfangen kann. Neue Kategorien: objektiv schuldig, aber „subjektiv nicht schuldig“ oder „nicht ganz schuldig“
Damit werden offiziell neue Kategorien eingeführt: die „objektive Situation der Sünde“, in der man aber „subjektiv nicht schuldig“ oder zumindest „nicht vollständig“ schuldig sein kann. Auf das sicher nicht zufällige Chaos der Frage folgt ein ebenso sicher nicht zufälliges Chaos der Antwort.
Schönborn: „Amoris laetitia ist verbindlich“ Wir erfahren vom Wiener Erzbischof die verblüffende Erkenntnis, daß man in der Sünde sein kann, es aber doch nicht ist, oder daß man in der Sünde sein kann, es aber doch nicht ganz ist. Der Grund liegt in einer kuriosen Unterscheidung zwischen einer „objektiven“ und einer „subjektiven“ Situation der Sünde.
Und was muß jemand machen, der schuldig ist, „ohne es vollständig zu sein“? Muß er nur prozentuell bereuen?
Jedenfalls, so Schönborn in „authentischer“ Auslegung des Papstes, kann in „bestimmten Fällen“ (in welchen weiß man nicht!), wer sich in einem objektiven Zustand der Sünde befindet (ohne nähere Angaben, ob er nun subjektiv schuldig oder nur teilweise schuldig ist), die „Hilfe der Sakramente“ empfangen.
Ist aber nicht die Absolution in der Beichte die einzige „Hilfe“, die der Sünder empfangen kann? Die Beichte aber setzt eine ehrliche Reue und den festen Vorsatz voraus, nicht mehr zu sündigen, und daher schon gar nicht in der Sünde zu verharren.
Nein, Kardinal Schönborn spricht nicht im Singular, sondern im Plural von “Sakramenten”. Und da man lange genug über die Zulassung der wiederverheiratet Geschiedenen zur Kommunion geschwatzt, pardon, diskutiert hat, entdecken wir, daß praktisch alle die Kommunion empfangen dürfen: das anscheinende Chaos „objektiver“, „subjektiver“, „nicht vollständig objektiver“ Situationen schließt letztlich alles und alle mit ein. Die allgemein gehaltene Formulierung „in bestimmten Fällen“ läßt die Tür zu den verschiedensten Interpretationen offen.
Das ewige Heil scheint kein vordringliches Interesse der „Neotheologie“
Was aber bleibt, ist das unanfechtbare Wort des Neuen Testaments:
„Wer unwürdig das Brot ißt und den Becher des Herrn trinkt, der ißt und trinkt sich das Gericht.“ Dieses biblische Wort scheint aber nicht mehr zu besorgen. Offensichtlich gehört das ewige Heil nicht mehr zu den vordringlichen Interessen dieser ungewöhnlichen Neotheologie, die sich in einem neuen „Lehramt“ ausdrückt. Fest steht, daß die zitierten Aussagen ergo omnes ein Passierschein für das Sakrileg sind.
Abschließend beschränke ich mich daher darauf, nur eine Sache zu unterstreichen: Dieses Durcheinander stammt nicht von irgendeinem Spaßvogel, der sich in irgendwelchen paratheologischen Absonderlichkeiten ergeht. Es stammt von Kardinal Christoph Schönborn, dem Erzbischof von Wien und Vorsitzenden der Österreichischen Bischofskonferenz, den Franziskus als „authentischen“ Interpreten von Amoris laetitia benannt hat.
Es ist alles so schrecklich klar. Gott stehe uns bei. http://www.katholisches.info/2016/07/09/...g-zum-sakrileg/ Übersetzung: Giuseppe Nardi Bild: Vatican.va/OR/Erzdiözese Wien (Screenshot)
http://www.katholisches.info/2015/11/20/...-der-todsuende/
*** http://www.katholisches.info/category/sakrament-der-ehe/
http://remnantnewspaper.com/web/index.ph...es-and-conquers http://remnantnewspaper.com/web/index.ph...ful-homosexuals
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