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  • 20.07.2016 00:16 - Bischöfe von Costa Rica: „Kommunion für wiederverheiratet Geschiedene nicht möglich“
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Bischöfe von Costa Rica: „Kommunion für wiederverheiratet Geschiedene nicht möglich“
20. Juli 2016


Bischöfe von Costa Rica: "Möglichkeit, daß wiederverheiratet Geschiedene zur Kommunion zugelassen sind, gibt es nicht"

(San José) Die Bischofskonferenz von Costa Rica erließ ein Dokument zur Umsetzung des nachsynodalen Schreibens Amoris laetitia. Eine Möglichkeit, daß wiederverheiratet Geschiedene zur Kommunion zugelassen werden könnten, wird darin mit keinem Wort erwähnt.

Die größte Tageszeitung des zentralamerikanischen Landes, La Nación, berichtete am 17. Juli, der Sonntagsausgabe, in großer Aufmachung auf der Titelseite über das neue Dokument der Bischöfe. „Kirche abgeneigt, wiederverheiratet Geschiedenen die Kommunion zu geben“, titelte das Blatt. Aufmachung und Schlagzeile lassen die Erwartungshaltung erkennen, die durch die von Papst Franziskus in den Raum gestellte Frage erzeugt wurde. Die Zeitung führt mit dem bekanntesten Bischof von Costa Rica ein Interview zum Thema.

Auf die Frage, in welchem Stand sich wiederverheiratet Geschiedene befinden, antwortete Bischof José Francisco Ulloa Rojas von Cartago:

„Sie gehören weiterhin zur Kirche. Sie wurden nie als exkommuniziert betrachtet. Sie können an allem teilhaben, außer an der sakramentalen Kommunion.
Auf die Frage, ob diese Personen das Buß- und das Altarsakrament empfangen können, präzisierte Bischof Ulloa:

„Im Dokument des Papstes wird die Möglichkeit für wiederverheiratet Geschiedene, die Kommunion zu empfangen, nicht erwähnt.Die Kirche kennt hingegen die Möglichkeit, auch in der Ehe enthaltsam zu leben, und es gibt Beispiele dafür. Für diese Personen gibt es keine Hinderungsgrund auch an der Kommunion teilzuhaben.“
Weiter sagte er:

„Ich denke, daß jeder Katholik, der sich seines Glaubens bewußt ist, weiß, daß die Kommunion ein essentieller Aspekt seines Lebens ist. Es tut mir leid, daß das nicht alle verstehen. Gleichwohl gibt es viele Paare in besonderen Situationen, die wünschen, die Kommunion zu empfangen, die aber wissen, daß es ein Hindernis gibt, es zu tun.“


Bischof José Francisco Ulloa von Cartago

2010 war Bischof Ulloa vom Tribunal Supremo de Elecciones de Costa Rica der obersten Wahlbehörde des Landes, die sich aus drei Richtern des Obersten Gerichtshofs zusammensetzt, verurteilt, weil er die Katholiken aufgefordert hatte, keine Politiker zu wählen, deren Ansichten und Zielsetzungen der katholischen Glaubenslehre widersprechen. Zum Zeitpunkt der Aussage befand sich Costa Rica im Wahlkampf. Die Verfassung verbietet dem Klerus eine „Einmischung“ in die Politik. Obwohl Bischof Ulloa seine Aussage in einer Predigt während einer Heiligen Messe und nicht als Wahlaufruf getätigt hatte, und damit nicht im politischen, sondern im ureigenen Bereich der katholischen Kirche, sprach ihn das Gericht für schuldig.
http://www.katholisches.info/2016/07/20/...nicht-moeglich/
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons/La Nacion (Screenshot)



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