Femen für Angriff gegen „Marsch für das Leben“ freigesprochen 30. Juli 2016 0
Femen-Furie im Einsatz gegen das Lebensrecht ungeborener Kinder
(Madrid) Ein spanisches Gericht sprach die Aktivistinnen der politisch korrekten Politsöldnergruppe Femen frei, die 2013 den Marsch für das Leben in der spanischen Hauptstadt attackiert hatten. Ein Madrider Richter folgte damit dem Beispiel jener französischen Richter, die in Sachen Femen mit ideologischen Scheuklappen Recht sprechen. » Angeklagt waren fünf Femen-Söldnerinnen wegen öffentlicher Unruhe, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Verstoßes gegen das Versammlungsrecht.
Am 17. November 2013 stürmten die fünf halbnackten Femenistinnen einen friedlichen Marsch für das Leben, bei dem Tausende von Menschen für das Lebensrecht ungeborener Kinder und gegen die Abtreibung demonstrierten. Die Femen-Furien mißachteten das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit der Lebensrechtsvertreter. Nach linksextremer „Logik“ haben Lebensrechtsorganisationen keine Existenzberechtigung und keine Meinung, weshalb das Vorgehen gegen sie gar kein Rechtsbruch sein könne.
Die Femen-Furien stellten sich an die Spitze des Zuges, drohten den Lebensrechtsvertretern mit aggressiven Gesten und brüllten Abtreibungsparolen wie „Abtreibung ist heilig“. Die Polizei mußte einschreiten und die Angreiferinnen gewaltsam abführen, die sich weigerten, freiwillig die Straße freizugeben.
Dieser Angriff gegen eine friedliche Kundgebung führte zu einer Anklage gegen die Femenistinnen, die sich vor Gericht verantworten mußten. Die Staatsanwaltschaft forderte fünf Monate Gefängnis und 1.800 Euro Strafgeld.
Die als Zeugen geladenen Polizeibeamten bestätigen die Aggressivität der Femenistinnen, die die Lebensrechtler beschimpften und auch tätlich angriffen, obwohl auch Kinder und alte Menschen an der Kundgebung für das Leben der ungeborenen Kinder teilnahmen.
„Keine Genitalien gezeigt, nur die Brüste“
Der zuständige Richter im Strafverfahren (Juzgados de lo Penal Nr.19) in Madrid entschied dennoch auf Freispruch für alle fünf Femenistinnen. Er begründete seine Entscheidung mit dem Hinweis, daß das Strafrecht die grundlegendsten Rechtsgüter zu schützen habe, aber nur gegen besonders massive und inakzeptable Angriffe. Zur Veranschaulichung meinte der Richter: Die Femen-Aktivistinnen hätten „keine Genitalien gezeigt, nur die Brüste“.
Das Urteil bestätigt alle Anklagepunkte, um dann aber festzustellen, daß die Aggression gar nicht so aggressiv gewesen sei, jedenfalls nicht so aggressiv, daß es strafrelevant sei. Die Femenistinnen hätten „nur“ ihre nackten Oberkörper gezeigt, aber „nicht zu sexuellen Zwecken“. Sie hätten damit lediglich ihre Weiblichkeit als Ausdruck politischer Forderungen eingesetzt. Obwohl mehrere Lebensrechtler auch physische Gewalt gegen ihre Person bezeugten, erklärte der Richter, es seien keine Beweise für „physische“ erbracht worden. Die Femenistinnen hätten ihrerseits „nur“ von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hätten. Daran sei nichts illegitim.
Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen das Urteil ein. Der Fall wird damit vor der Audiencia Provincial von Madrid (Landgericht) fortgesetzt.
Betroffene empört über Freispruch
Polonia Castellanos, die Vorsitzende der Vereinigung christlicher Rechtsanwälte, äußerte ihr Unverständnis über das Urteil. „Wir sind ein Rechtsstaat, in dem wir alle uns den Gesetzen zu unterwerfen haben. Wenn Grundrechte wie das Recht auf Versammlungsfreiheit und auf Meinungsfreiheit auf illegale und aggressive Weise verletzt werden, hat die Justiz die geltenden Gesetze anzuwenden und die Verletzungen zu ahnden.“
Auch die Vereinigung Enraizados, die Organisatorin des Marsches für das Leben, äußerte sich durch ihre Sprecher empört über das Urteil. „Es ist eine Schande, daß Institutionen, die das Recht zu verteidigen hätten, es akzeptieren, daß eine gewalttätige Gruppe wie Femen ungestraft eine ordnungsgemäß angemeldete und friedliche Kundgebung unterbrechen kann“, so der Vorsitzende José Castro.
Femen ist eine vom Ukrainer Wiktor Swjatski gelenkte und anfangs aus dem Kiewer Rotlichtmilieu rekrutierte Polit-Söldnergruppe, deren „Markenzeichen“ darin besteht, für eine bestimmte, zahlende Klientel „politisch korrekt“ die Hüllen fallen und halbnackt, aggressive Angriffe gegen politische Gegner zu inszenieren, mit Vorliebe gegen Kirchen und katholische Kirchenvertreter.
Skandalurteile in Frankreich
Das Madrider Urteil erinnert an Urteile französischer Gerichte. Im September 2014 wurden Femenistinnen in Paris von der Anklage freigesprochen, die Kathedrale Notre Dame in Paris geschändet zu haben. Politsöldnerinnen von Femen drangen zweimal mit entblößtem Oberkörper und aufgemalten antikirchlichen und gotteslästerlichen Parolen in die Kathedrale ein, brüllten blasphemisch-sexistische Parolen, vollzogen sakrilegische Handlungen, sprangen auf den Altar und beschädigten eine der neuen Glocken der Kathedrale, die gerade im Kirchenschiff ausgestellt waren. Die geschändete Kathedrale mußte jeweils durch einen Sühneritus neu geweiht werden, ehe darin wieder kultische Handlungen vorgenommen werden konnten.
Ganz anders sahen das die Richter. Sie sprachen die „Sextremistinnen“ frei, wie sich die Femen-Söldnerinnen selbst nennen. Wer den Schaden hat, braucht sich bekanntlich um den Spott nicht zu sorgen. Die Kirche wurde zudem zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 1.800 Euro an die Femenistinnen verurteilt, weil der Ordnungsdienst der Kathedrale die Politsöldnerinnen „gegen deren Willen“ vor die Tür setzte.
Zur gleichen Zeit wurden in Frankreich zwei andere Frauen zu neun Monaten Gefängnis verurteilt, weil sie einen Schweinekopf vor einer Moschee abgelegt hatten. Die Richter warfen den beiden unbescholtenen Frauen „Aufwiegelung zum Haß“ gegen den Islam vor. Sechs Monate wurden auf Bewährung ausgesetzt. Für drei Monate mußten die Frauen aber ins Gefängnis.
Komplizenschaft zwischen Femen und bestimmten Kräften im Staat
Im Februar 2016 wurden die Femen-Furien in Frankreich in einem anderen Fall rechtskräftig freigesprochen. 2012 hatten sie zur Provokationsmaximierung als katholische Ordensfrauen kostümiert und mit nacktem Oberkörper und aufgemalten antichristlichen Parolen eine ordnungsgemäß angemeldete Kundgebung von Manif pour tous gegen die „Homo-Ehe“ gestört und dabei physische und verbale Gewalt angewandt. Sie brüllten den katholischen Familien niederträchtige und beleidigende Parolen entgegen. Die Richter sahen darin nur eine „Parodie“ und eine legitime Forderungen nach „Homo-Rechten“. Zu diesen gehört, nach Meinung der Pariser Richter, offensichtlich auch das „Recht“ Christen beleidigen und gegen das Versammlungsrecht verstoßen zu können.
„In Frankreich herrscht seit 2012 eine Komplizenschaft zwischen Femen und Staat. Für bestimmte Richter, Medien, Lehrer, Beamte und die Regierenden stellt Femen den offensichtlich gewünschten militanten Arm dar. Dafür erhalten sie Protektion und Straffreiheit. Eine verachtenswerte Form des Kollaborationismus“, so das Gender-Observatorium. Das Berufungsverfahren in Madrid wird zeigen, ob diese bedenkliche Kollaboration auch für Spanien gilt. http://www.katholisches.info/2016/07/30/...freigesprochen/ Text: Giuseppe Nardi Bild: InfoVaticana
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