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  • 09.08.2016 00:06 - Neue Ehenichtigkeitspraxis: „Annullierung“ der Ehe, weil Paar seit Jahren nicht mehr zusammenlebt
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Neue Ehenichtigkeitspraxis: „Annullierung“ der Ehe, weil Paar seit Jahren nicht mehr zusammenlebt
9. August 2016

Pablo und Francisca - nach 46 Jahren standesamtlicher Ehe konnten sie auch kirchlich heiraten


Neue Ehenichtigkeitsregeln: Pablo und Francisca - nach 46 Jahren standesamtlicher Ehe konnten sie auch kirchlich heiraten

(Rom/Mexiko-Stadt) Vor einem Jahr, am 15. August 2015, unterzeichnete Papst Franziskus das Motu proprio Mitis Iudex Dominus Iesus über die Reform des kanonischen Verfahrens für Ehenichtigkeitserklärungen im Codex des Kanonischen Rechtes. Damit griff das Kirchenoberhaupt massiv in die bisherige Praxis ein. Während auch ein Jahr danach über die Tragweite unter Kirchenrechtlern Unklarheit herrscht, zeitigt das Motu proprio bereits konkrete Auswirkungen, die sogar darüber hinausgehen.

Bekenntgegeben wurde Mitis Iudex Dominus Iesus am 8. September 2015. Der Osservatore Romano titelte damals auf der ersten Seite: „Papst Franziskus ersetzt Ehenichtigkeitsverfahren“. Der katholische Intellektuelle Roberto de Mattei sprach hingegen von einer „Wunde“, die vom Papst der christlichen Ehe zugefügt wurde. Staunen löste das Motu proprio auch deshalb aus, weil es einen Monat vor Beginn der Bischofssynode über die Familie erlassen wurde. Der Papst desavouierte damit die Synodalen, die er unter anderem zur Beratung eben dieser Fragen zusammengerufen hatte, während er im Alleingang bereits vorab tiefgreifende Einschnitte vornahm und damit vollendete Tatsachen schuf. In Kraft trat es am 8. Dezember desselben Jahres.

Während die Kanonisten sich über Anwendung und Auswirkungen von Mitis Iudex Dominus Iesus noch den Kopf zerbrechen, werden damit bereits Ehen annulliert. Über eine berichtete die internationale Presseagentur Associated Press (AP), eine der „drei Schwestern“ (neben Reuters und AFP), die weltweit entscheidenden Einfluß auf die Meinungsbildung nehmen.

AP berichtete von einer Hochzeit, die am vergangenen 23. Juli im kleinen Ort Santa Ana del Valle im mexikanischen Staat Oaxaca stattfand. Der Franziskanerpater Garcia traute Pablo und Francisca in Anwesenheit von 250 Verwandten und Freunden. „Die örtliche Musikkapelle kündigte das Ereignis an, auf das die Brautleute jahrzehntelang gehofft hatten.“

1970 standesamtliche Hochzeit


Erzbischof José Luis Chávez Botello

Das Ja-Wort gaben sich der 75 Jahre alte Pablo Ibarra und die zehn Jahre jüngere Francisca Santiago. „Nach vielen Jahrzehnten konnten sie es auch in der Kirche tun.“

Das Paar hatte sich 1967 kennengelernt. Pablo wollte Francisca heiraten, ging aber zur Arbeit nach Mexiko-Stadt, wo er drei Jahre als Wachmann tätig war. Francisca wollte die Mutter und ihre drei Brüder nicht alleine lassen, da ihr Vater bereits tot war.

Als Pablo 1970 zurückkehrte, heiratete er Francisca standesamtlich. Eine kirchliche Trauung war nicht möglich, weil Pablo bereits verheiratet war und mit seiner Frau vier Kinder hatte. Von seiner Frau war er zwar geschieden, was aber die sakramentale Ehe nicht auflöste. Die vier Kinder starben bereits im Kindesalter, die Frau lebt aber noch.

„In den 46 Jahren ihrer Ehe bekamen Pablo und Francisca acht Kinder und zahlreiche Enkel“, so AP. „Erst mit den am 8. Dezember 2015 in Kraft getretenen, von Papst Franziskus vorangetriebenen Reformen des Eheannullierungsprozeßes, dachten sie, auch kirchlich heiraten zu können.“

Die päpstlichen „Reformen beschleunigten einen bisher für die Geschiedenen langwierigen Prozeß“. So die verkürzte Darstellung der Presseagentur, die den Eindruck erweckt, als seien kirchliche Ehenichtigkeitsverfahren bisher so schleppend gewesen, daß nicht einmal nach 46 Jahren mit einem Urteil zu rechnen war.

Nichtigkeitserklärung, weil Ehepaar seit Jahrzehnten nicht mehr zusammenlebt

In Wirklichkeit betreffen die Eingriffe von Papst Franziskus nicht nur eine Beschleunigung des Verfahrens, sondern auch die Gründe, die zur Ehenichtigkeit führen können. An der weiteren Darstellung des Falles von Pablo und Francisca wird das deutlich:

„Im vergangenen Jahr wurde mit Hilfe von Pater Domingo Garcia Martinez der Annullierungsfall dem Bischof von Oaxaca vorgelegt. Der Prälat löste die erste Ehe von Pablo durch Annullierung auf, weil er mehr als 40 Jahre nicht mehr mit seiner vorigen Frau zusammenlebte, und diese sich der Annullierung nicht widersetzte.“

Gemeint ist Erzbischof José Luis Chávez Botello von Antequera-Oaxaca, ein an der Gregoriana in Rom ausgebildeter Dogmatiker, der 1969 die Priesterweihe empfing und Ende 2003 von Papst Johannes Paul II. zum Erzbischof von Oaxaca ernannt wurde. Für Erzbischof Chávez Botello war der Faktor Zeit und der mangelnde Widerspruch der Frau ausreichend und ausschlaggebend, die erste Ehe von Pablo Ibarra für nichtig zu erklären.

Beide Elemente finden sich nicht im Motu proprio Mitis Iudex Dominus Iesus, das andere weitreichende Nichtigkeitsgründe anführt, über deren Tragweite sich die Kirchenrechtler eben den Kopf zerbrechen.

Teil der „Reformen“ des Motu proprio ist die Übertragung der alleinigen Zuständigkeit auf den Diözesanbischof, der als Einzelrichter entscheiden kann. Da zugleich die bisherige Praxis des doppelten Urteils abgeschafft wurde, kann der Bischof im Alleingang entscheiden. Ohne Einspruch durch einen der beiden betroffenen Ehepartner wird das Urteil, wie im Fall von Pablo Ibarra, sofort rechtskräftig.

Diese Alleinverantwortlichkeit des Bischofs und die weitreichenden neuen Nichtigkeitsgründe motivierten den Erzbischof von Oaxaca offenbar zusätzliche Nichtigkeitsgründe einzuführen. Auf die Kirchenrechtler kommen damit weitere Knackpunkte hinzu.

Durch die bischöfliche Nichtigkeitserklärung der ersten Ehe stand der kirchliche Trauung von Pablo und Francisca jedenfalls nichts mehr im Wege. Am 23. Juli fand in Santa Ana del Valle ein großes Fest statt.
http://www.katholisches.info/2016/08/09/...r-zusammenlebt/
Text: Giuseppe Nardi
Bild: desertnews/



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