Wenn sich zwei Menschen verlieben ist das etwas wunderschönes. Wenn dann der Wunsch nach einer festen Bindung aufkeimt, wird geheiratet. Aber was, wenn das Miteinander in der Ehe nicht klappt? Weltlich – also zivilrechtlich – gesehen, steht dann vielleicht die Scheidung an. Aber eine katholisch geschlossene Ehe ist ein unauflösbares Sakrament – eine Scheidung daher unmöglich. Was es aber gibt, ist die Möglichkeit, unter bestimmen Voraussetzungen die Ehe zu annullieren. Darüber hat katholisch1.tv mit dem Chef des Kirchengerichts in Augsburg, gesprochen, Offizial Monsignore Ernst Freiherr von Castell - Jurist und Theologe in einem.
Veröffentlicht am 09.08.2016 Wenn sich zwei Menschen verlieben ist das etwas wunderschönes. Wenn dann der Wunsch nach einer festen Bindung aufkeimt, wird geheiratet. Aber was, wenn das Miteinander in der Ehe nicht klappt? Weltlich – also zivilrechtlich – gesehen, steht dann vielleicht die Scheidung an. Aber eine katholisch geschlossene Ehe ist ein unauflösbares Sakrament – eine Scheidung daher unmöglich. Was es aber gibt, ist die Möglichkeit, unter bestimmen Voraussetzungen die Ehe zu annullieren. Darüber haben wir mit dem Chef des Kirchengerichts in Augsburg, gesprochen, Offizial Monsignore Ernst Freiherr von Castell - Jurist und Theologe in einem.