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  • 31.08.2016 00:09 - Warum die Meinungsfreiheit immer stärker durch Totschlagworte bedroht ist
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Warum die Meinungsfreiheit immer stärker durch Totschlagworte bedroht ist
Veröffentlicht: 31. August 2016 | Autor: Felizitas Küble

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Von Dr. David Berger

Mit dem alle Gesellschaftsbereiche erfassenden Linksrutsch hierzulande wird auch der allgemeine Sprachgebrauch in den Medien, sozialen Netzwerken und durch Politiker zunehmend durch Ausdrücke bestimmt, die seit vielen Jahren in linken bis linksradikalen Kreisen eine wichtige Rolle spielen. pressefotoberger11


Oft als Waffe gebraucht, um den politischen Gegner in Debatten mundtot zu machen, haben sie jede echte Aussagekraft verloren, sind zu reinen Totschlagbegriffen geworden. Fast immer mit der fatalen Folge, dass wir dann keine adäquaten Begriffe mehr zur Verfügung haben, wenn die Phänomene wirklich auftauchen.

An vorderster Stelle stehen hier die Begriffe „Nazi“, „Rechtspopulist“ und „Rassismus“ – ergänzt werden sie derzeit durch die Ausdrücke „Hetze“ und „Hassrede“ bzw. „Hatespeech“.

Nicht zuletzt durch die unglückliche Kampagne „Nohatespeech“, an der sich auch das Bundesinnenministerium auf juristisch äußerst fragliche Weise beteiligt hat, ist das Wort der „hatespeech“ in aller Munde.

Wie ein Schock wirkte auf viele Juristen ein Tweet, den das genannte Ministerium am 28. Juli in die Welt setzte mit den Worten: „Wir sprechen uns gegen Hatespeech aus, egal ob strafbar oder nicht. Jeder darf seine Meinung äußern, aber sachlich & ohne Angriffe“.

In einem äußerst lesenswerten Beitrag geht nun der bekannte Hamburger Rechtsanwalt Steinhöfel in seinem Blog näher auf den Gebrauch bzw Missbrauch und die Bedeutung dieses Begriffs besonders auch durch die eng mit dem Justizministerium bzw. Heiko Maas zusammenarbeitende Amadeu-Antonio-Stiftung ein.

Er stellt überzeugend fest:

„Ich hasse den Begriff „Hatespeech“. Was soll das sein? Wer verwendet ihn warum? Nähern wir uns der Sache an. Äußerungen können zB als Volksverhetzung, Beleidigung oder üble Nachrede strafbar sein, sie können gleichzeitig zivilrechtliche Unterlassungsansprüche usw. auslösen. Demgegenüber steht das für ein demokratisches Gemeinwesen elementare und durch die Verfassung verbürgte Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 GG).“

Steinhöfel schreibt weiter: „Der Begriff „Hatespeech“ ist ungenau, schwammig und Instrument jeder Menge ideologischer Geisterfahrer, die jenseits der Gesetze auf den Trichter gekommen sind, zulässige Meinungsäußerungen, die ihrer politischen Ausrichtung zuwider laufen, zu kriminalisieren. „

Hier können Sie den gesamten Artikel des Juristen lesen: „Warum ich den Begriff Hatespeech hasse“

Erstveröffentlichung dieses Beitrags von Dr. Berger hier: https://philosophia-perennis.com/2016/08/30/hatespeech/



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