Verschwundener Papst-Brief – „Einzig mögliche Interpretation von Amoris laetitia“? 12. September 2016
Papst Franziskus: Haben die Bischöfe der Kirchenprovinz Buenos Aires "die einzig mögliche" Interpretation der umstrittenen Teile von Amoris laetitia erarbeitet?
(Buenos Aires) Am 6. September veröffentlichte die spanischsprachige, katholische Internet-Tageszeitung InfoCatolica einen Bericht und zwei Dokumente von explosivem Inhalt. Der Titel des Berichtes lautete: „Der Papst bestätigt eine Interpretation der Bischöfe von Buenos Aires von Amoris laetitia als einzig mögliche“. Das Kapitel VIII ist der umstrittenste Teil des am vergangenen 8. April veröffentlichen nachsynodalen Apostolischen Schreibens. Wie lautet die Interpretation, die Papst Franziskus für die „einzig mögliche“ bei der Anwendung des Kapitels VIII hält? Hat Papst Franziskus damit jene „authentische Interpretation“ der umstrittenen Stellen von Amoris laetitia vollzogen, um die er von verschiedener Seite gebeten wurde? Doch zwei Tage später, am 8. September, ersetzte InfoCatolica plötzlich den ursprünglichen Artikel durch einen neuen mit einer ganz anderen Aussage.
Gibt es bereits „Grundkriterien“ oder erarbeiten sie die Bischöfe erst?
Der neue Artikel trägt den Titel: „Die Bischöfe von Buenos Aires sind dabei, ‚Grundkriterien für die Anwendung des Kapitels VIII. von Amoris laetitia‘ auszuarbeiten“
Haben die Bischöfe der Kirchenprovinz von Buenos Aires bereits „Grundkriterien“ erarbeitet oder sind sie erst dabei, solche zu erarbeiten? Was aber hat Papst Franziskus dann als „einzig mögliche“ Interpretation bestätigt? Existiert der Papst-Brief überhaupt?
Der Kirchenprovinz Buenos Aires kommt besondere Aufmerksamkeit zu, da Franziskus vor seiner Wahl zum Papst Metropolit dieser Kirchenprovinz war. Bereits zwei Wochen nach seiner Wahl ernannte er mit Mario Aurelio Poli einen Mann seines strikten Vertrauens zum Nachfolger und einige Monate später zum Kardinal.
Es ist bekannt, daß Papst Franziskus nach wie vor sehr enge Kontakte zu seiner Heimatdiözese unterhält und über die dortige Entwicklung detailliert informiert ist.
Amoris laetitia: Anhaltende Spannungen – Forderung nach „authentischer Interpretation“
Der erste Bericht vom 6. September: „Papst Franziskus bestätigt einzig mögliche Interpretation von Amoris laetitia“ Mit dem nachsynodale Schreiben Amoris laetitia löste Papst Franziskus heftige Spannungen innerhalb der katholischen Kirche aus, die im Laufe der Monate keineswegs nachgelassen, sondern durch immer neue kritische Stellungnahmen vielmehr zugenommen haben.
Im anhaltenden Konflikt wurde Papst Franziskus von verschiedenen Seiten aufgefordert, durch eine authentische Interpretation den umstrittenen Teil von Amoris laetitia zu korrigieren oder das Apostolische Schreiben ganz zurückzunehmen.
Im Juni benannte Papst Franziskus Kardinal Christoph Schönborn, den Erzbischof von Wien, als authentischen Interpreten von Amoris laetitia, ohne selbst auf die umstrittenen Fragen einzugehen. Damit entspannte sich die Lage allerdings nicht, da Kardinal Schönborn bereits im Rahmen der Doppel-Synode über die Familie höchst umstrittene Positionen eingenommen hatte. Das gilt vor allem für seine „Gradualitätsthese“ zu den Sakramenten.
Neuer Versuch Kasper-These durchzusetzen?
Die Ausarbeitung von „Grundkriterien“ für die Umsetzung von Amoris laetitia in der Heimatdiözese des Papstes, die er angeblich als „einzig mögliche“ Interpretation bezeichnete, dürfte einen neuen Versuch darstellen, das im Februar 2014 erstmals von Kardinal Walter Kasper formulierte umstrittene Ziel der Zulassung wiederverheiratet Geschiedener zur Kommunion durchzusetzen, das von Kritikern und Befürwortern gleichermaßen als „revolutionär“ bezeichnet wird.
Was genau in Buenos Aires in diesen Tagen geschehen ist und wie es mit den „Grundkriterien“ weitergehen wird, läßt sich im Detail noch gar nicht rekonstruieren.
Tatsache ist, daß InfoCatolica am 6. September einen ersten Bericht über die „Grundkriterien“ der Kirchenprovinz Buenos Aires veröffentlichte. Zur Kirchenprovinz gehören neben dem 1620 errichteten und 1866 zum Erzbistum erhobenen Buenos Aires zehn Suffraganbistümer und zwei Eparchien: die Bistümer Avellaneda-Lanús, Gregorio de Laferrère, Lomas de Zamora, Merlo-Moreno, Morón, Quilmes, San Isidro, San Justo, San Martín, San Miguel sowie die maronitische Eparchie Santa María del Patrocinio en Buenos Aires und die ukrainische griechisch-katholische Eparchie des Hl. Scharbel von Buenos Aires.
Quadratur des Kreises?
Im Bericht wurde ein „Punkt 5“ der „Grundkriterien“ genannt, der laut InfoCatolica besagt, daß wiederverheiratet Geschiedenen, „besonders wenn beide Christen sind“, ein „Glaubensweg“ nahegelegt werden „kann“, in „Enthaltsamkeit“ zu leben. Im nächsten Satz heißt es, daß man sich der dabei auftretenden Schwierigkeiten durchaus bewußt sei, weshalb Amoris laetitia die „Möglichkeit öffnet“, sollte man dabei scheitern, zum Sakrament der Versöhnung zugelassen zu sein „(vgl. Fußnote 364) gemäß der Lehre des Heiligen Johannes Paul II. an Kardinal W. Baum vom 22/03/1996).“
Die „Grundkriterien“ der Bischöfe der Kirchenprovinz Buenos Aires Punkt 6 benennt dann „sehr komplexe Fälle“, in denen es nicht möglich ist, eine Nichtigkeitserklärung der Ehe zu erhalten, und daher der genannte Weg nicht gangbar sei. Dennoch ein „Weg der Unterscheidung möglich“. Die „Grundkriterien“ sprechen „besonders“ von Fällen, wo eine „eingeschränkte Verantwortlichkeit“ vorliegt und verweisen auf Amoris laetitia Nr. 301-302, wo Papst Franziskus von „mildernden Bedingungen und Umständen“ spricht. “ Ebenso wird auf die Fußnoten 336 und 351 verwiesen und von einer Möglichkeit zur Zulassung zum Bußsakrament und zur Eucharistie gesprochen.
Punkt 9 der „Grundkriterien“ spricht daher konkret davon, daß die „eventuelle Zulassung zu den Sakramenten auf diskrete Weise“ erfolgen solle. Gleichzeitig dürfe aber nicht darauf verzichtet werden, die Gemeinschaft zu einem „Geist des Verständnisses und der Aufnahme“ solcher Personen hinzuführen, die auf diese Weise zu den Sakramenten zugelassen werden könnten. Zugleich wird gesagt, daß dadurch keine „Verwirrung in der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe“ entstehen solle.
Soll mit den „Grundkriterien“ der Heimatdiözese von Papst Franziskus eine Quadratur des Kreises versucht werden?
Bestätigung durch Papst Franziskus: „Es gibt keine anderen Interpretationen“?
Der Bericht von InfoCatolica vom 6. September endete mit einer bemerkenswerten Information, daß sich Papst Franziskus beim „Delegierten der Pastoralregion von Buenos Aires“, Msgr. Sergio Alfredo Fenoy, dem Bischof von San Miguel, schriftlich dafür bedankte, daß ihm der Text der Bischöfe übermittelt wurde. Gleichzeitig gratulierte der Papst den Bischöfen zu der von ihnen geleisteten Arbeit. Wörtlich schrieb Papst Franziskus:
Der Brief von Papst Franziskus an Bischof Fenoy: „Es gibt keine anderen Interpretationen“ „Der Text ist sehr gut und bringt das Kapitel VIII von Amoris laetitia genau zum Ausdruck. Es gibt keine anderen Interpretationen. Ich bin mir sicher, daß er sehr gut tun wird. Möge der Herr diese Anstrengung der pastoralen Liebe vergelten.“
„Es gibt keine anderen Interpretationen.“ Damit hätte Papst Franziskus einen Schlußstrich unter die Diskussionen gezogen. Es wäre die erste konkrete und schriftliche Bestätigung von Papst Franziskus für die Kasper-These. Daß das katholische Kirchenoberhaupt dieser Richtung zuneigt und diese in den vergangenen drei Jahren förderte, war spätestens im Februar 2014 erkennbar, als er Kardinal Kasper für dessen Rede auf dem Kardinalskonsistorium gegen teils heftige Kritik anderer Kardinäle in Schutz nahm und ihm überschwenglich dankte.
Franziskus hatte es bisher aber vermieden, sich belegbar festzulegen. Auf dem Rückflug von Armenien im vergangenen Juni lehnte er sich am weitesten aus dem Fenster, indem er auf die Frage eines Journalisten, ob Amoris laetitia nun wiederverheiratet Geschiedenen neue Möglichkeiten der Zulassung zu den Sakramenten eröffne oder nicht, antwortete: „Ich könnte nun sagen: Ja und Punkt.“ Stattdessen benannte er, wie erwähnt, Kardinal Schönborn als „authentischen Interpreten“, der sich in der Vergangenheit für die Zulassung zur Kommunion ausgesprochen hatte.
Bekannte sich Papst Franziskus mit dem Schreiben an Bischof Fenoy erstmals offen, wenn auch indirekt, zu dem, was die Spatzen längst von allen Dächern pfeifen? Oder doch nicht?
Die verschwundenen Texte
InfoCatolica veröffentlichte zusammen mit dem ersten Bericht vollinhaltlich den Text der „Grundkriterien“ der „Pastoralregion Buenos Aires“, datiert vom 6. September und unterzeichnet mit „Die Bischöfe der Region“. Gleichzeitig veröffentlichte die katholische Internet-Tageszeitung, ebenso vollinhaltlich, den Brief von Papst Franziskus an Msgr. Fenoy (siehe Abbildungen), der mit 5. September datiert und mit „Franziskus“ unterzeichnet ist.
Der zweite Bericht: „Grundkriterien“ erst in Ausarbeitung; kein Wort mehr von Papst Franziskus und einem Papst-Brief Zwei Tage später wurde der Bericht aber durch einen ganz anderslautenden ersetzt und die beiden Volltexte gelöscht.
Seit dem 8. September heißt es nur mehr, die Bischöfe der Kirchenprovinz Buenos Aires seien dabei, „Grundkriterien“ auszuarbeiten.
Was war geschehen, daß die vollständig vorliegenden „Grundkriterien“ verschwanden und ebenso das Dankschreiben von Papst Franziskus, mit dem diese Grundkriterien gutgeheißen wurden und Franziskus sich erstmals, wenn auch indirekt, zur Kasper-These bekannte.
Mit Sicherheit handelte es sich dabei nicht um eine Erfindung von InfoCatolica. Irgend etwas ließ Papst Franziskus die offensichtlich genau vorbereitete und mit Buenos Aires angestimmte Aktion, dafür sprechen die Daten, stoppen, obwohl die Veröffentlichung bereits geschehen war. Der Grund für diese abrupte Änderung ist derzeit nicht bekannt. http://www.katholisches.info/2016/09/12/...moris-laetitia/ Text: Giuseppe Nardi Bild: InfoCatolica (Screenshots)
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