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  • 13.09.2016 00:02 - Bayern hat in dieser Föderation der deutschen Bundesländer eine andere Geschichte, mit einem ein fast tausend Jahre altes Kerngebiet
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Bayern Bashing - mit Kenntnislücken
Veröffentlicht: 12/09/2016 16:56 CEST Aktualisiert: 12/09/2016 16:56 CEST


Hirn in der Lederhos´n", „Abrissbirne der Demokratie", „Kasperle-Theater" - an Schimpfkanonaden gegen den bayerischen Ministerpräsidenten fehlt es nicht. Bayern-Bashing ist in und reicht von solchen Verbalattacken bis zu Unverständnis.

„Diese Bayern- Truppe muss sich doch endlich einordnen, muss aufhören, eine eigene Meinung zu haben..." das scheint in vielen Köpfen der CDU und wohl auch im Kopf der Kanzlerin die Leitlinie zu sein. Aber das übersieht die Fakten, es offenbart erhebliche Wissenslücken.

Föderation der Bundesländer



Denn Bayern hat in dieser Föderation der deutschen Bundesländer eine andere Geschichte, mit einem ein fast tausend Jahre altes Kerngebiet, lange Zeit unter Einbeziehung heute österreichischer Gebiete. Die kulturelle Verflechtung mit Österreich war immer eng, die mit den norddeutschen Fürstentümern eher gering.

Der Schock


Ein entsprechender Schock war deshalb 1866 die von Bismarck mit militärischen Mitteln erzwungene Beendigung der Partnerschaft mit Österreich und Eingliederung in seine Reichspläne. Dass die Bayern darüber nie so recht glücklich waren, ist bekannt.

Schon kurz nach dem Kriegsende hat sich Bayern unter dem SPD-Politiker Högner eine Verfassung gegeben - übrigens eine sozial sehr ausgewogene - und hoffte, sich damit in eine zukünftig wesentlich lockerere deutsche Föderation einzubringen, ohne Erfolg.

Bayerns Unterschied

Bayern hat deshalb 1949 dem Grundgesetz nicht zugestimmt und sich nur unter dem Druck der Besatzungsmächte der neu geformten Bundes-Republik angeschlossen. Geblieben sind der „Freistaat" mit unveränderter Verfassung von 1946 und eine von der CDU als politisch selbstständig akzeptierte Schwesterpartei.

Der Bayer ist kulturell anders, weniger sozial im norddeutschen und im rheinländlichen Sinne. Die Erfahrungen mit Zuwanderung aus dem Balkan sind Jahrhunderte alt, die Skepsis zu entsprechenden Flüchtlingsströmen groß. Aber die Gesetzgebung dazu liegt in Berlin und wurde in Bayern seit Jahren kritisch gesehen wegen seinem zu einladenden Sozialnetz, zu langsamer und zu weicher Abwicklung der Verfahren und der mangelnden Unterstützung von Italien, Griechenland, Türkei und Libanon bei deren Flüchtlingsproblemen.

Dann kam Mitte letzten Jahres die Aufhebung des Dublin-Abkommens für Syrer und die Bekanntgabe per Twitter der uneingeschränkten Aufnahme in Deutschland ohne Ausweispflicht, trotz der bekannt guten Nachrichtenverteilung durch die Schlepperbanden. In Bayern war man erstaunt, fand das schlicht naiv. Der Flüchtling ohne Pass wurde die Regel, jeder war nun Syrer, asylsuchend.

Ein aussichtsloser Anruf

Bei einer so kritischen Grundstimmung war es ein aussichtsloses Unterfangen der Kanzlerin, Bayern (und Europa) am 4. September ohne weitere Abstimmung und Einspruchsmöglichkeit über ihre nächtliche Entscheidung der Grenzöffnung für die in Ungarn marschierenden Syrer zu informieren und auf Zustimmung zu hoffen.

Der bayerischen Verfassung verpflichtet

Der bayerische Ministerpräsident ist wie alle Minister auf die bayerische Verfassung vereidigt und nicht auf das Grundgesetz. Laut deren Art. 3 „schützt der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen und die kulturelle Überlieferung". Keines von beidem war bei einer unkontrollierten Öffnung der Grenzen zu gewährleisten.

Wenn Seehofer zu seinen verfassungsgemäßen Pflichten und seinem Eid stehen wollte, dann war er jetzt in der Pflicht und konnte das nicht zulassen. Die Kanzlerin negierte die Rechtslage. Das Problem lag entsprechend der bestehenden Verträge in Ungarn und Österreich und (noch) nicht in Deutschland.

Grenzsicherung

Richtig beraten wäre die Kanzlerin gewesen, wenn sie ein sofortiges gemeinsames Gespräch organisiert hätte im Verständnis, dass die Hauptlast anfänglich Bayern tragen wird. Innenminister Hermann hätte auf die Registrierung aller Flüchtlinge mit staatlichen Dokumenten bestanden und auf die Internierung derer ohne Ausweis. Und er hätte dies umgesetzt. Die Qualität und die Konsequenz der bayerischen Sicherheitsbehörden sind bekannt.

Aber die Kanzlerin negierte den Widerspruch, suchte keinen Konsens und wies die unter Bundeshoheit stehende Grenzschutzbehörden entsprechend an. Bayern verlor die Kontrolle über seine Grenzen und über seinen Zuzug. Seehofer wusste, der bayerische Wähler würde das nicht mitmachen.

Also Akzeptanzverlust oder Konfrontation mit der Schwesterpartei und Erfüllung seines verfassungsmäßigen Auftrags, vorrangig vor dem bundesweiten Konsens. Der Wille des Bürgers behielt die Oberhand und auch der verfassungsmäßige Auftrag, für gesicherte Grenzen und für Kontinuität der kulturellen Überlieferung Bayerns wurde erfüllt.

Ein erstarken der Protestparteien wurde in Bayern verhindert und der Frieden mit der Schwesterpartei wird dank der Grenzschließung durch Österreich gelingen.

Machtbegrenzung der Spätphase

Dennoch: diese Spätphase einer Kanzlerschaft sollte verfassungsrechtliche Konsequenzen haben. Nahe liegt, zukünftig die Amtszeit der Kanzlerschaft auf zwei bis drei Amtsperioden zu begrenzen, wie kürzlich in der Huffington Post ausführlich begründet. Und auch dem Bürgerwillen könnte man mehr Respekt zollen durch eine Erweiterung der Verfassung auf Volksinitiativen und Volksentscheide.

Die Schweiz hat damit auch bei der Steuerung des Migrationsthemas gute Erfahrungen gemacht - und in der bayerischen Verfassung war es von Anfang an.

Machtbegrenzung und Bürgernähe, das müssen die Lehren für Berlin sein.
http://www.huffingtonpost.de/peter-grass..._hp_ref=politik




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