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  • 17.09.2016 00:40 - Strafe für einen kleinen „Schlepper“ – und wo bleiben die Konsequenzen für Merkel?
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Strafe für einen kleinen „Schlepper“ – und wo bleiben die Konsequenzen für Merkel?

Veröffentlicht: 17. September 2016 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: Causa ASYL (Flüchtlinge/Migranten) | Tags: Asyl, Asylrecht, CSU, Dublin-Abkommen, EU-Staaten, Flüchtlinge, Gesetze, Kanzlerin, Konsequenzen, Merkel, Obergrenze, Pfarrer, Schlepper, sichere Herkunftsländer, Strafe, Verfassung |Ein Kommentar
Von Felizitas Küble

In österreichischen Medien wird derzeit darüber berichtet, daß der katholische Pfarrer Karl Burgstaller jetzt zwei Jahre Haft auf Bewährung erhielt, weil er sich als „Schlepper“ betätigte. Der Geistliche hatte aus Mitleid und mangelnder Gesetzeskenntnis im vorigen September einige Flüchtlinge aus Syrien mit seinem Wagen über die deutsche Grenze gefahren. foto 31.5.2010a - Kopie

Näheres über diese Causa z.B. hier: http://www.heute.at/news/oesterreich/ooe...rt23653,1343332



Der Priester sieht seinen Fehler ein – aber auf ein Geständnis von Frau Merkel wartet nicht nur die CSU, sondern auch der Rest Deutschlands und Europas seit langem – und dies wohl ohne reale Hoffnung auf Erfolg.

Wird hier wieder einmal das altbekannte Sprichwort sichtbar: Die Kleinen sperrt man ein, die Großen läßt man laufen?!

Warum wird zwar der vergleichsweise unbedeutende Gesetzesverstoß eines Priesters geahndet, aber der Verfassungsbruch der deutschen Kanzlerin in den meisten Medien nicht einmal erwähnt, geschweige zieht er juristische Konsequenzen nach sich?!

Dabei steht fest, daß Merkel gegen den Art. 16 des Grundgesetzes verstoßen hat, wonach jene Personen keinen Anspruch auf Asyl begründen können, die aus einem EU-Land oder aus einem sog. „sicheren Herkunftsstaat“ einreisen (was für schlichtweg alle Ankömmliinge gilt, die auf dem Landwege hierher kommen). paragraph_300x3001



Zudem verstieß die Kanzlerin gegen das europäische bzw. EU-weite Dublin-Abkommen, welches besagt, daß Asylsuchende dort registriert werden müssen, wo sie zuerst landen – und auch dies war und ist eben nicht Deutschland, sondern die umliegenden Länder.

Statt diese Fakten aufzulisten, wird von manipulierenden Medien und zeitgeistlichen Oberhirten wie Kardinal Woelki ausgerechnet der CSU, welche auf Recht und Ordnung auch in der Asylpolitik besteht, „Verfassungsbruch“ vorgeworfen.

Gerne wird dabei betont, es gäbe keine „Obergrenze“ beim Asylrecht. Hierbei wird unterschlagen, daß die CSU bei ihrem Obergrenzen-Prinzip keineswegs das individuelle Asylrecht aushebelt, sondern sich dabei auf Bürgerkriegsflüchtlinge oder Einwanderer bezieht – und hier gibt es sehr wohl seit eh und je Obergrenzen.

Im Unterschied zu den meisten Mainstream-Medien hat die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ in der Asylpolitik nicht erst jetzt, sondern schon im vorigen Sommer sachlich und fundiert berichtet.

Auch in diesem aktuellen FAZ-Artikel wird klargestellt, wie unqualifiziert die Vorwürfe gegen die CSU sind: http://www.faz.net/aktuell/politik/fluec...r-14438581.html
https://charismatismus.wordpress.com/201...en-fuer-merkel/

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Pfarrer wegen Schlepperei bestraft



weli Jahre auf Bewährung hat Pfarrer Karl Burgstaller bekommen. Eigentlich wollte der Geistliche nur helfen – und nahm Flüchtlinge in seinem Auto mit. Dabei machte er sich unbewusst strafbar. So kam es dazu.

Es war der Höhepunkt der Flüchtlingskrise vor einem Jahr. Wie viele andere Österreicher half Pfarrer Karl Burgstaller, als Tausende Hilfsbedürftige durch OÖ nach Deutschland wollten.

Eines Abends war er unterwegs von Kopfing nach Engelhartszell, als er Flüchtlinge sah. Zunächst fuhr er weiter, drehte aber noch einmal um. Aus schlechtem Gewissen.

Eine Frau und drei Männer aus Syrien nahm er schließlich mit. Sie wollten nach Deutschland, der Pfarrer fuhr los. Weil er nicht kontrolliert wurde, blieb er an der Grenze nicht stehen. Das war der Fehler.

"Im Nachhinein betrachtet hätte ich sie natürlich besser da gleich aussteigen lassen sollen", so der Pfarrer laut OÖN nach dem Vorfall. Auf der Marienbrücke in Passau wurde er von der Polizei kontrolliert, musste aussteigen.

Ein Beamter meinte dann zu ihm: "Was haben Sie denn für einen Sch*** gebaut, Herr Pfarrer". Und: "Tun Sie das nie wieder".

Nun bekam Burgstaller einen rechtskräftigen Strafbefehl wegen der Causa zugestellt. Zwei Jahre auf Bewährung. "Ich sehe das schon ein. Jetzt darf ich mir aber wirklich gar nichts mehr zuschulden kommen lassen", sagt er.



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