Jugendämter contra Elternrecht: Wenn Familien auseinandergerissen werden Veröffentlicht: 7. Oktober 2016 | Autor: Felizitas Küble CDU-Politiker Marcus Weinberg: „Hier stimmt etwas nicht“
In Deutschland häufen sich in den letzten Jahren jene Fälle, in denen Jugendämter den Eltern ihr Kind oder sogar mehrere Kinder wegnehmen, weil angeblich deren Wohl gefährdet sei. Diese Maßnahme, die nicht selten gegen den Willen der Eltern u n d sogar der betroffenen Kinder erfolgt, wird vom Sozialgesetz geregelt. prolifeusa
Allein im Vorjahr wurden ca. 35.000 Kinder und Jugendliche für einige Zeit oder sogar dauerhaft „in Obhut genommen“. Man fragt sich, wie dies mit dem gottgegebenen Erziehungsrecht der Eltern zu vereinbaren ist, das im Grundgesetz festgeschrieben ist.
Dieses Elternrecht ist zugleich ein Abwehrrecht des Bürgers gegen unzulässige Eingriffe und Übergriffe des Staates. In unserer Verfassung heißt es in Art. 6,2 hierzu: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“
Insofern wüßte man gerne, mit welcher Berechtigung so häufig eine zwangsweise staatliche „Inobhutnahme“ erfolgt – und warum es dem vielzitierten „Kindeswohl“ dienen soll, wenn Jungen und Mädchen zwangsweise ihren Eltern oder (bei Alleinerziehenden) einem Elternteil entrissen und in ein Heim bzw. eine fremde Pflegefamilie gesteckt werden. Der direkte Kontakt der Kinder zu ihren Eltern wird von Ämterseite her unterbunden, allenfalls Telefongespräche sind noch möglich.Baby
Daß der Staat bei tatsächlicher Kindeswohlgefährdung eingreift, ist selbstverständlich. Was aber, wenn sich bei den zuständigen Behörden eine Art „Automatismus“ breitmacht – oder wenn gar ideologische Gründe für restriktive Maßnahmen eine fatale Rolle spielen?
In einem von Sabine Menkens verfaßten Artikel des Fernsehsenders N-24 wird das vielfach totgeschwiegene Thema erfreulich kritisch angegangen, etwa wenn es dort heißt, daß die Kinder ihren Eltern „teilweise aus nicht klar definierten Gründen weggenommen“ werden. Experten klagen dem Bericht zufolge, daß Eltern „massiv unter Druck gesetzt würden“, um mit den staatlichen Ämtern zusammenzuarbeiten.
Der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, stellt zu dieser problematischen Causa fest: „Fragwürdig ist zum Beispiel, warum in Fällen, in denen keine Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, trotzdem über 1600 Kinder aus den Familien genommen wurden.“
Der frühere CDU-Landesvorsitzende von Hamburg (siehe Foto) fügt hinzu: „Ich erhalte als Abgeordneter viele Zuschriften und Anrufe von zutiefst verzweifelten Eltern und Großeltern, die ihr Kind nicht mehr zurückbekommen.“ 1389364374131
In dem Bericht von N-24 heißt es weiter über Weinbergs Stellungnahme:
„Auch Kinderpsychologen, Ärzte, Sozialarbeiter und Eltern hätten ihm schon ihr Herz ausgeschüttet und gesagt: „Hier stimmt etwas nicht. Es werden Kinder aus Familien genommen, die zwar nicht perfekt funktionieren, aber für das Kind ist die Herausnahme und der Kontaktabbruch eine reine Katastrophe.“ – Der CDU-Bundestagsabgeordnete befürchtet, dass Jugendämter und Familiengerichte teilweise zu schnell entschieden, die Kinder aus den Familien zu nehmen.“
Während der christdemokratische Parlamentarier an das Leitwort „Kinder brauchen Eltern“ erinnert, hegt Familienministerin Manuela Schwesig genau entgegengesetzte Pläne. Die SPD-Politikerin will nicht etwa die Rechte der biologischen Eltern stärken, sondern jene der Pflegefamilien – und dies ausgerechnet mit der Begründung: „Kinder brauchen Verlässlichkeit.“
Ergänzendes INFO: Der in puncto Umgangs- und Sorgerecht erfahrene Hamburger Anwalt Matthias Bergmann spricht von „Kinderklau durch Inobhutnahme“ und vom „kriminellen Kindesentzug durch das Jugendamt“: http://www.anwalt-kindschaftsrecht.de/in...gen-ohne-grund/
Unser GRUNDSATZ-Artikel zum Thema ELTERNRECHT: https://charismatismus.wordpress.com/201...cht-der-eltern/ https://charismatismus.wordpress.com/201...erissen-werden/
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