Papst: So wird "Amoris laetitia" richtig ausgelegt
In einem Brief hat Papst Franziskus die Auslegung von "Amoris laetitia" durch argentinische Bischöfe bestätigt. Dabei ging es insbesondere um die Frage des Kommunionempfangs für wiederverheiratete Geschiedene.
Theologie | Bonn - 12.09.2016
Papst Franziskus hat erstmals einen Hinweis zur richtigen Interpretation seines nachsynodalen Schreibens "Amoris laetitia" gegeben. Er habe damit tatsächlich eine Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion im Einzelfall vorgesehen, heißt es in übereinstimmenden Medienberichten. In einem Brief an den Bischof der argentinischen Diözese San Miguel, Sergio Alfredo Fenoy, bestätigte Franziskus eine entsprechende Auslegung seines Schreibens durch die Bischöfe der Region Buenos Aires. Die Bischöfe hatten zuvor Richtlinien für den Umgang mit "Amoris laetitia" an die Priester ihrer Diözesen verschickt. "Der Text ist sehr gut und erklärt genau die Bedeutung des achten Kapitels von 'Amoris laetitia'", heißt es in dem Brief des Papstes vom 5. September, den die US-Nachrichtenseite lifesitenews.com mittlerweile veröffentlicht hat. "Es gibt keine anderen Interpretationen." Frage der Wiederverheirateten im Mittelpunkt
Die Bischöfe hatten sich in ihrer Handreichung insbesondere mit dem Sakramentenempfang durch wiederverheiratete Geschiedene auseinandergesetzt. Demnach warnten sie grundsätzlich davor, von einer "Erlaubnis" zu sprechen. Vielmehr handele es sich bei der Zulassung um einen Teile eines geistlichen Prozesses. Dabei komme dem Priester eine wichtige Rolle zu. Er müsse sich in pastoraler Liebe um die betroffenen Gläubigen kümmern.
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Noch immer ringt die Kirche um die richtige Auslegung von "Amoris laetita". Befürworter und Gegner der Kommunion für Wiederverheiratete stehen sich unversöhnlich gegenüber. Doch einer hält sich bedeckt. (Artikel von Juli 2016)
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Ein solcher Prozess könne etwa zur Feststellung der Nichtigkeit einer ersten Ehe führen, schreiben die Bischöfe. Der Papst habe in 'Amoris laetita' jedoch auch die Möglichkeit betont, dass Wiederverheiratete auch ohne Annullierung ihrer früheren Ehe die Sakramente der Wiederversöhnung und der Eucharistie empfangen können. Man dürfe die Richtlinie jedoch nicht so verstehen, dass "es einen unbeschränkten Zugang zu den Sakramenten gäbe oder jede Situation dies rechtfertigen würde", betonen die Bischöfe. Das Schreiben des Papstes lege einen klaren Fokus auf den Prozess der Unterscheidung spezifischer Situationen.
Auch in seinem Brief an Fenoy betonte Franziskus die Bedeutung eines guten Urteilsvermögens. Diese Haltung sei jedoch in der Seelsorge weithin unterentwickelt. "Ich halte die Ausbildung zur Unterscheidungsfähigkeit, persönlich wie gemeinschaftlich, für ein dringendes Thema in unseren Seminaren und unter den Priestern", so Franziskus.
Streitpunkt: Fußnote 351
Papst Franziskus hatte in einer Fußnote seines nachsynodalen Apostolischen Schreibens "Amoris laetitia" erklärt, wiederverheiratete Geschiedene könnten "in gewissen Fällen" die "Hilfe der Sakramente" in Anspruch nehmen. Dies wurde von einigen Interpreten als Änderung der bestehenden kirchlichen Lehre bezeichnet. Der Papst selbst hatte sich bislang nicht eindeutig dazu geäußert, wie die Anmerkung zu verstehen sei. (kim) http:katholisch.de
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