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  • 17.11.2016 00:58 - Sterbebegleitung in der Erzdiözese Wien
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Philippika 2 – Sterbebegleitung in der Erzdiözese Wien
17. November 2016


Sterbesegen: Ende Jänner 2016 erhielten alle Haupt- und Ehrenamtlichen Krankenhausseelsorger der Erzdiözese Wien ein Büchlein zugesandt: „Die Feier des Sterbesegens. Eine liturgische Handreichung für alle Getauften.“ Herausgegeben wurde das Büchlein vom „Arbeitskreis Sterbesegen, Krankenhaus- und Pflegeheimseelsorge, Kategoriale Seelsorge der Erzdiözese Wien".

Sterbesegen: Ende Jänner 2016 erhielten alle Haupt- und Ehrenamtlichen Krankenhausseelsorger der Erzdiözese Wien ein Büchlein zugesandt: „Die Feier des Sterbesegens. Eine liturgische Handreichung für alle Getauften.“ Herausgegeben wurde das Büchlein vom „Arbeitskreis Sterbesegen, Krankenhaus- und Pflegeheimseelsorge, Kategoriale Seelsorge der Erzdiözese Wien".
von Stephanus Flavius

Spätestens seit der Präsentation von Amoris Laetitia am 8. April 2016 ist bekannt, daß Christoph Kardinal Schönborn – wenigstens in einigen Fällen –, die Spendung der Kommunion an Menschen für möglich hält, die nicht nach dem Gesetz Gottes und dem Gebot der Kirche leben. In seinem Beitrag Das Martyrium des hl. Karl Lwanga: Botschaft für die Kirche – auch für Papst und Bischöfe konnte der Theologe Wolfram Schrems zeigen, daß solche Meinungen einer positivistischen Situationsethik entspringen, und ihre Wurzel – wie Johannes Paul II. in Veritatis splendor beklagt – in einer mangelnden theologischen Durchdringung und Rezeption des Begriffs des intrinsece malum finden. Das allein mag bei einem „Ratzingerschüler“ erstaunen. Und damit ist aber erst die eine Seite der Sache angesprochen:

Noch erstaunlicher ist die Vorstellung von Wesen, Wert und Bedeutung der Sakramente, die den Dokumenten und der Praxis der Erzdiözese Wien zugrunde liegt. Diese Diözese wird seit über 20 Jahren von Erzbischof Schönborn regiert. Wir dürfen also davon ausgehen, daß er ihr Leben maßgeblich geprägt hat.

Der Krankensegen

Ende Jänner 2016 erhielten alle Haupt- und Ehrenamtlichen Krankenhausseelsorger der Erzdiözese Wien ein Büchlein zugesandt: „Die Feier des Sterbesegens. Eine liturgische Handreichung für alle Getauften.“ Herausgegeben wurde das Büchlein vom „Arbeitskreis Sterbesegen, Krankenhaus- und Pflegeheimseelsorge, Kategoriale Seelsorge der Erzdiözese Wien“. Wie der Leser dem Vorwort von Kardinal Schönborn (Teil A) sowie der Pastoralen Einführung (Teil B) entnimmt, soll der Sterbesegen „kein Ersatz oder Konkurrenz zu den Sakramenten sein“ (S. 8f). Und doch ist er „eine liturgische Feier, die analog zu den anderen liturgischen Feiern gestaltet ist“ (S. 9). Nachdem der Faszikel „Die Feier der Krankensakramente“ im VI. Kapitel bereits Sterbegebete enthält, stellt sich die Frage nach dem Sinn dieser liturgischen Handreichung. Einen Hinweis gibt zunächst das Vorwort Kardinal Schönborns: Häufig müßten wir nämlich erleben, daß die „Sterbesakramente“ nicht mehr gespendet werden könnten, „weil sie entweder nicht angenommen werden oder aus anderen Gründen nicht möglich sind.“ Und unmittelbar daran anschließend formuliert der Erzbischof von Wien: „Der Sterbesegen bietet einen weiteren Weg, wie an der Schwelle des Todes Gottes bergende Gegenwart erfahrbar werden kann“ (S. 7f). Das kann wohl unmöglich so verstanden werden, daß es neben dem Empfang der Sterbesakramente noch einen alternativen Heilsweg gäbe. Und doch soll er in jenen Situationen gespendet werden, in denen die Sterbesakramente „nicht angenommen werden“. Es lohnt also ein zweiter Blick in die das Bändchen begleitenden Schreiben.

„Stimmigkeit“ als Kriterium kirchlichen Handelns


Christoph Schmitz, der Leiter der Krankenhaus- und
Pflegeheimseelsorge der Erzdiözese Wien
Dem Büchlein lagen ein von Mag. Christoph Schmitz, dem Leiter der Krankenhaus- und Pflegeheimseelsorge der Erzdiözese Wien, unterfertigter Brief und ein Handout bei. Besonders das in acht Punkte gegliederte Handout gibt tiefen Einblick in das Denken der Verantwortlichen: Der erste Punkt erklärt: Der Sterbesegen solle vor allem dort eine Hilfe sein, „wo die Krankensalbung bzw. die Wegzehrung nicht stimmig oder nicht mehr möglich sind.“ Was hier unter „stimmig“ zu verstehen ist, erfährt der Leser im vierten Punkt: „Immer wieder treffen wir auf Menschen, die aus verschiedensten Gründen (ausgetreten, nicht disponiert) kein Sakrament empfangen können oder wollen, die aber trotzdem einen religiösen, christlichen Ritus wünschen.“

Ich frage mich ernstlich: Was erbittet ein Sterbender von der Kirche Gottes, wenn er partout kein Sakrament empfangen möchte? Ist ein Sterbesegen wirklich die Lösung für Sterbende, in deren „religiösem Empfinden“ die Feier der Sakramente „nicht mehr verankert“ ist (Die Feier des Sterbesegens S. 9)? Hat der Herr nicht von Nikodemus verlangt von neuem aus Wasser und Geist geboren zu werden? Der Evangelist Johannes (3,1–13) berichtet von Schwierigkeiten des Nikodemus, der den Herrn nicht verstehen konnte oder wollte. Von einem „stimmigeren“ Alternativangebot des Herrn berichtet er nichts.

Können Menschen, die in ihrer Sterbestunde nicht für den Sakramentenempfang disponiert sind, in den Himmel eingehen? Wir sprechen hier – wohlgemerkt – nicht von besonderen Situationen, in denen kein Priester zu erreichen wäre, sondern vom seelsorglichen Alltag in Wiens Krankenhäusern. Mahnt der Apostel Paulus denn nicht im 1. Korintherbrief (6,9): „Wißt ihr denn nicht, daß Ungerechte das Reich Gottes nicht erben werden?“ Muß daher nicht jeder verantwortungsbewußte Seelsorger alles tun, um einen Sterbenden zu einer guten Beichte zu bewegen? Es erscheint zynisch, Sterbende in falscher Gewißheit zu wiegen und ihnen einen alternativen „religiösen, christlichen Ritus“ (Handout, 4. Punkt) anzubieten.

Im Jahre 2014 hat Papst Franziskus bei der Römischen Kurie 15 Krankheiten diagnostiziert. Unter anderem warnt er vor Gleichgültigkeit gegenüber anderen. Diese Warnung sollte nicht nur in Rom gehört werden.

Die Stunde der Laien

Vielleicht ahnt es der eine oder andere geschätzte Leser schon: Der Leiter der Krankenhausseelsorge der Erzdiözese, Mag. Christoph Schmitz, ist weder Priester noch Theologe, sondern studierter Psychologe und ausgebildeter Psychotherapeut. Das erklärt seinen Zugang zur Sache (Handout 2. Punkt): „Im Blick sind Situationen in Todesnähe, in denen vor allem die Angehörigen des sterbenden Menschen um (rituelle) Unterstützung bitten. Das Sterben ist wie die Geburt ein ‚heiliger Augenblick‘ – eine stimmige rituelle Feier kann helfen, die krisenhafte Situation zu bewältigen, bereitet aber auch den Boden für eine spirituelle Erfahrung bzw. Erahnung.“ Wenn die Krankensalbung häufig in Todesnähe gespendet werde, so erfahren wir weiter (Handout 6. Punkt), dann hätten kranke Menschen Angst, sie zu empfangen. Leider bleibt uns der Autor die Erklärung schuldig, warum das für einen Sterbesegen nicht gelten sollte, der ja seiner Natur nach, ausschließlich in Todesnähe gespendet wird. Offenbar sind diese Zusammenhänge nur für studierte Psychologen ohne weiteres einsichtig.


Aufschlußreich ist der letzte, achte Punkt des Handouts. Dort ist auf einmal – wenn auch unter Anführungszeichen – von „Gültigkeit“ die Rede, und – diesmal unterstrichen – von einem offiziellen Ritus, der den Angehörigen, und nicht etwa dem Sterbenden selbst, Sicherheit geben soll.

Spätestens jetzt wird, auch ohne Psychologiestudium, der Sinn der Übung klar: Es geht darum auch am Sterbebett eine liturgische Betätigung für Laien zu kreieren. Liturgisches Handeln wird hier ausschließlich als öffentliche Betätigung und Selbstdarstellung der Kirche begriffen. Das Wirken Gottes spielt, wenn überhaupt, nur eine untergeordnete Rolle. Der geweihte Amtsträger, der in persona Christi handelt scheint, so besehen, bestenfalls überflüssig, oder als Usurpator des allgemeinen Priestertums Christi. Es erstaunt nicht wenig, daß ein ausgewiesener „Ratzingerschüler“ wie Kardinal Schönborn, einer solchen Handreichung seine „Approbation“ erteilt (Begleitbrief von Christoph Schmitz vom 20.01.2016).

In einer berühmten Weihnachtsansprache vor der Römischen Kurie hat Papst Franziskus seine Zuhörer ermahnt, sich nicht in Rivalitäten zu verlieren und zu prahlen. Vielleicht betrifft diese Mahnung nicht nur die Mitarbeiter der Römischen Kurie, sondern auch das Verhältnis von Klerikern und Laien im Dienst der Erzdiözese Wien. Es mag Menschen befremden, wenn über violette Knöpfe und Ehrentitel gestritten wird. Aber es gefährdet das Seelenheil, wenn Sakramente durch Segensfeiern ersetzt werden, damit Laienangestellte im kirchlichen Dienst, sich nicht zurückgesetzt fühlen.

Der Wunsch der Urgroßmutter

Wie so häufig bei Kardinal Schönborn, erfahren wir im Vorwort zur liturgischen Handreichung auch Persönliches, Autobiographisches. Zunächst konstatiert der Kardinal eine allgemeine Hilflosigkeit angesichts des Sterbens, um dann einen Rat zu geben: „Eines der zentralen Gebete, die ‚comendatio animae‘, ist mir persönlich sehr wichtig. Meine Urgroßmutter hat immer gefragt: ‚Kannst Du die Sterbegebete?‘ Sie wollte sicher sein, wenn sie stirbt, dass jemand dabei ist, der die Sterbegebete auswendig kann. Früher konnten viele Menschen dieses Gebet auswendig. Ich fürchte, heute kann sie kaum jemand mehr, ich auch nicht.“

Papst Franziskus hat einmal gegenüber den Mitarbeitern der Kurie von „spirituellem Alzheimer“ gesprochen. Aber er hat sich wohl nur auf die Kurienkardinäle bezogen.

Bisher erschienen:
Philippika 1 – Der Name der Pfarre
http://www.katholisches.info/2016/11/12/...ame-der-pfarre/

Text: Stephanus Flavius
Bild: erdiözese-wien.at (Screenshots)


http://m.startribune.com/three-more-woul...ay/401206765/#1



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