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  • 18.11.2016 00:42 - "Verlust für die Qualität der Rechtsprechung" Mit deutlichen Worten hat der Kölner Kirchenrichter Günter Assenmacher die Abschaffung der zweiten Instanz bei Eheannullierungsverfahren kritisiert. Diese Entscheidung von Papst F
von esther10 in Kategorie Allgemein.

"Verlust für die Qualität der Rechtsprechung"
Mit deutlichen Worten hat der Kölner Kirchenrichter Günter Assenmacher die Abschaffung der zweiten Instanz bei Eheannullierungsverfahren kritisiert. Diese Entscheidung von Papst Franziskus sei "ein Hammer".

http://www.katholisch.de/aktuelles/aktue...campaign=buffer

Es sollen einige Grundkriterien aufgezeigt werden, die bei der Reform leitend waren:

I. Nur ein einziges rechtskräftiges Urteil für die Nichtigkeit. - Vor allem schien angemessen, für eine Zulassung der Partner zu neuen kirchlichen Trauungen nicht mehr zwei übereinstimmende Entscheidungen zugunsten der Ehenichtigkeit zu verlangen; die nach Maßgabe des Rechts gewonnene moralische Gewissheit des ersten Richters soll genügen.

II. Ein Einzelrichter unter Verantwortung des Bischofs. - Die Einrichtung eines Einzelrichters, der auf jeden Fall Kleriker sein muss, in der ersten Instanz wird rückgebunden an die Verantwortung des Bischofs, der in der seelsorglichen Ausübung seiner richterlichen Gewalt sicherstellen muss, dass sich keine Laxheit einschleicht.

III. Der Bischof selbst ist Richter. - Um endlich die Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils in einem Bereich von großer Wichtigkeit in die Praxis umzusetzen, wurde beschlossen, augenfällig zu machen, dass der Bischof in seiner Kirche, deren Hirte und Haupt er darstellt, auch Richter zwischen den Gläubigen und den ihm Anvertrauten ist. Es wird daher gewünscht, dass in großen wie in kleinen Diözesen der Bischof ein Zeichen des Wandels der kirchlichen Strukturen setzt und das Richteramt in Ehesache nicht gänzlich den Bistumsbehörden überlässt. Das soll speziell für das besonders kurze Verfahren gelten, das zur Lösung der offenkundigsten Fälle von Nichtigkeit eingerichtet wird.

IV. Das kürzeste Verfahren. - Über eine Verschlankung des Eheprozesses hinaus wurde - zusätzlich zu dem aktuellen schriftlichen Verfahren - eine Form für ein besonders kurzes Verfahren entworfen; dieses ist in Fällen anzuwenden, in denen die behauptete Nichtigkeit der Ehe von besonders offensichtlichen Argumenten gestützt wird. Mir ist allerdings bewusst, dass ein Schnellentscheid das Prinzip der Unauflöslichkeit der Ehe gefährden kann; genau deswegen wollte ich, dass als Richter in einem solchen Verfahren der Bischof selbst fungiert, der kraft seines Hirtenamtes mit Petrus der größte Garant der katholischen Einheit in Glaube und Disziplin ist.

Kirchenrecht, darauf Figuren von getrennten Eheleuten
Papst Franziskus hat verfügt, dass Annullierungen künftig kostenlos und schneller von Statten gehen sollen. KNA
http://www.katholisch.de/aktuelles/aktue...rozugige-mutter




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