Europäische Bürger-Initiative „Vater, Mutter, Kind“ wird bis 3. April 2017 verlängert Veröffentlicht: 29. November 2016 | Autor: Felizitas Küble
Nach mehrfachem Hin und Her in der Frage, bis wann die Europäische Bürgerinitiative „Vater, Mutter, Kind“ (Mum, Dad & Kids) Zeit hat, EU-weit die benötigte 1 Million Unterschriften zu sammeln, steht jetzt fest:
Gemälde: Evita GründlerWir werden, wie ursprünglich angekündigt, bis zum 3. April 2017 Unterschriften sammeln. Damit wird das volle Jahr für die Unterschriftensammlung ausgeschöpft, die am 4. April 2016 begonnen hatte.
Seit Monaten schwelt wegen des Stichtags ein Streit zwischen den Verantwortlichen der EBI „Vater, Mutter, Kind“ (Mum, Dad & Kids) und der EU-Kommission. Vorsichtshalber war deswegen zuletzt ein Abgabetermin für Anfang Dezember 2016 bekanntgegeben worden, der jetzt hinfällig ist. Wir haben jetzt also weitere 4 Monate Zeit, die benötigten Unterschriften zu sammeln.
„Die Unterschriftensammlung für die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Vater, Mutter, Kind“ (Mum, Dad & Kids) zum Schutz von Ehe und Familie wird bis zum 3. April 2017 dauern, d. h. ein Jahr nach ihrem offiziellen Beginn. Dies habe ich der Europäischen Kommission in einem Schreiben an deren Vizepräsidenten Frans Timmermans mitgeteilt“, sagt Edit Frivaldszky, Präsidentin von „Vater, Mutter, Kind“.
In diesem Schreiben fordert sie die Kommission zudem auf, von ihrer Website den irreführenden Hinweis zu entfernen, demzufolge die Unterschriftensammlung zu einem früheren Zeitpunkt ende. Frivaldszky hierzu: „Viele Menschen haben „Vater, Mutter, Kind“ bereits unterstützt und wir wollen sicherstellen, dass alle, die Ehe und Familie unterstützen wollen, die Zeit haben, die dafür vorgesehen ist.“ cropped-mdk-banner-for-fb-de-12
„Aus der Verordnung für europäische Bürgerinitiativen geht hervor, dass die Organisatoren 12 Monate Zeit haben, Unterschriften zu sammeln“, sagt Maria Hildingsson, Generalsekretärin von „Vater, Mutter, Kind“ (Mum, Dad & Kids). Artikel 5, Abs. 5 der Verordnung 211/2011 lautet: Sämtliche Unterstützungsbekundungen werden nach der Registrierung der geplanten Bürgerinitiative und innerhalb eines Zeitraums von höchstens zwölf Monaten gesammelt.
„Diese Bestimmung besagt, dass die Unterstützungserklärungen einerseits nach der Registrierung der EBI, andererseits aber innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten oder weniger gesammelt werden müssen. Daraus folgt aber nicht, dass diese Frist sofort am Tag der Registrierung beginnen muss. In der Tat ist der Verordnung nicht einmal zu entnehmen, dass es Sache der Kommission sei, über den Zeitpunkt zu entscheiden, zu dem die Frist beginnen oder enden soll“, so Hildingsson.
Die Vorschrift sieht ferner vor: Nach Ablauf dieses Zeitraums wird im Register vermerkt, dass der Zeitraum abgelaufen ist, und gegebenenfalls, dass nicht die erforderliche Anzahl an Unterstützungsbekundungen eingegangen ist.
Dies bedeutet, dass am Ende des einjährigen Zeitraums eine Erwähnung in das Register einzufügen ist, dass die Frist abgelaufen ist. Es bedeutet nicht, dass die Kommission zum Zeitpunkt der Registrierung einer EBI das Enddatum der Unterschriftensammlung festzulegen und im Register anzugeben hat.
„Wir haben mit der Unterschriftensammlung nicht unmittelbar nach der Registrierung der Initiative, sondern erst am 4. April 2016 begonnen. Dies ist auf das komplizierte Verfahren zur Einrichtung und Erlangung der amtlichen Zulassung für ein Online-Portal zurückzuführen, das den in der Verordnung (EG) Nr. 211/2011 festgelegten technischen Anforderungen entsprechen muss“, sagt Frivaldszky: „Deshalb werden wir die Unterschriftensammlung wie geplant bis zum 3. April 2017 fortsetzen.“
Kontakt: Hedwig von Beverfoerde hedwigbeverfoerde@vatermutterkind.eu www.vatermutterkind.eu Europ. Bürgerinitiative „Vater, Mutter, Kind“ (Mum, Dad & Kids) Postfach 35 11 06 in 39034 Magdeburg https://charismatismus.wordpress.com/201...17-verlaengert/
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