Die katholische Ehelehre steht auf dem Spiel – Warum der liberale deutsche Katholizismus so gereizt und aggressiv auf den Dubia-Brief an den Papst reagiert 9. Dezember 2016
ZdK-Vorsitzener Thomas Sternberg übte unverhältnismäßige Kritik an Kardinal Meisner Was ist der Hintergrund für die unverhältnismäßig scharfen Angriffe auf die vier Kardinäle, die in einem Brief den Papst um lehrmäßige Klarheit gebeten hatten?
Ein Gastkommentar von Hubert Hecker.
Kürzlich erfolgten zwei heftige Attacken gegen den Kölner Kardinal Joachim Meisner. Der Angriff gegen den emeritierten Kirchenmann kam aus kirchlichen Kreisen.
Auf der Herbstvollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken am 18. November war dessen Präsident Prof. Thomas Sternberg ausfällig geworden gegenüber dem ehemaligen Erzbischof von Köln. Der ZdK-Präsident bezichtigte Meisner laut dem Kölner Stadtanzeiger des „Pharisäertums und der Niedertracht“. Sein Vorgehen sei „schäbig und schlimm“. Er betreibe eine „unaufrichtige Kirchenpolitik“.
Wer ist niederträchtig?
Mit solchen Moral-Geschossen eröffnete der oberste Laien-Repräsentant das Feuer auf den Kölner Kardinal. Der so Betroffene sah sich in den Medien als kirchlicher Buhmann und Bösewicht hingestellt. Schäbige Niedertracht und unehrliches Pharisäertum sind wohl die schlimmsten moralischen Vorwürfe, die einem emeritierten Kirchenmann nachgeworfen werden können.
Was sollte das angeblich kirchenpolitische Verbrechen des Kardinals gewesen sein? Meisner hatte mit drei anderen Kardinälen einen Brief an Papst Franziskus gesandt, in dem sie in fünf Fragen um Klarstellungen zu mehrdeutigen Stellen im päpstlichen Dokument Amoris laetitia baten. Den halbseitigen Brief veröffentlichten die Unterzeichner, nachdem der Papst auf die Fragestellungen keine klärende Antwort geben wollte.
Es geht bei den „Dubia“ (= Zweifeln) darum, ob bei verschiedenen Aussagen in Kapiteln und Fußnoten des päpstlichen Schreibens die bisherige Lehre der Kirche noch gelten soll. Die Schreiber beziehen sich dabei insbesondere auf moraltheologische und kirchenrechtliche Prinzipien aus den Enzykliken vom heiligen Papst Johannes Paul II.
Konkret lautet die Frage, ob Katholiken bei Bestehen einer sakramentalen Ehe und in zweiter Zivilehe verheiratet gültig die Sakramente der Buße und der Eucharistie empfangen können. Was den Genannten nach bisheriger Lehre der Kirche untersagt war, hat Franziskus anscheinend „in gewissen Fällen“ erlaubt. Im Gegensatz zu den klaren Ausnahme-Bedingungen bei diesen Fällen durch Johannes Paul II. hat Franziskus die Regeln für seine Erlaubnis mehr oder weniger ins Belieben der barmherzigen Beichtväter und des Gewissens der Beichtenden gelegt.
Hat der Papst einen Paradigmenwechsel eingeleitet?
Ein enger Mitarbeiter von Kardinal Schönborn hatte dazu erklärt, der Papst habe für diese Fälle das kirchliche Lehramt außer Kraft gesetzt. Genau an dieser Interpretation setzten die vier Kardinäle mit ihren berechtigten Fragen an, die auch eine Reihe anderer hochrangiger Kirchenmänner schon gestellt hatten.
Sternberg schlägt sich auf die Seite der Interpreten von Amoris laetitia, die von einer klaren Erlaubnis in diesen Fällen ausgehen. Er geht sogar darüber hinaus, wenn er behauptet: Der Papst habe grundsätzlich „einen Perspektivwechsel von einem legalistischen Denken zum Vorrang der gelebten Barmherzigkeit“ vollzogen. Diese Interpretation würde bedeuten, der Papst hätte die im Kirchenrecht konkretisierte, bisher gültige Moraltheologie ausgesetzt – etwa zur Unauflöslichkeit der Ehe.
Sollen kirchliche Lehre und Pastoral auseinanderdriften?
Wenn der Papst nun auf die Fragen im Sinne Sternbergs antworten würde, nämlich als Paradigmenwechsel vom Kirchenrecht zur Barmherzigkeitsmoral, so würde er einer Gegenüberstellung bzw. Trennung von Moraltheologie und Barmherzigkeit, von dogmatischer Lehre und kirchlicher Pastoral zustimmen. Das kann und will der Papst wahrscheinlich nicht.
Die fünf Fragen zielen aber genau darauf, das Verhältnis von Moraltheologie und Kirchenrecht einerseits und Barmherzigkeit und Pastoral andererseits zu klären – etwa mit der Antwort: Wenn die bisherige Lehre gültig bleibt, dann müssen auch die Akte kirchlicher Barmherzigkeit und Pastoral daran orientiert sein und nicht dazu in Gegensatz treten.
Fangfragen, Fallen und Verletzung der Kollegialität?
Gegen diese Klärung und Klarheit läuft Sternberg Sturm. Das ist anscheinend der Hintergrund für seine unmoralischen Ausfälle gegen den Kardinal. Deshalb denunziert er schon allein die Fragestellung als niederträchtig und schäbig, als „Fangfrage und Falle““ für den Papst.
Ihm geht es aber auch darum, den ehemaligen Erzbischof wegen früherer Vorfälle zu desavouieren. Er stellt dessen aktuelle Dubia in Zusammenhang mit einem Brief Ende der 90er Jahre an Papst Johannes Paul II. Damals ging es um die Frage, wie die Beteiligung der Kirche an dem staatlichen Abtreibungssystem in Form der Schein-Beratung moraltheologisch zu bewerten sei. Sternberg bezichtigt noch heute den Kardinal, dass er damals „den mühsam erzielten Konsens der deutschen Bischöfe“ mit seiner Fragestellung „unterlaufen“ habe. Er beschimpft den damaligen Frage-Brief Meisners an den Papst völlig überzogen als „Verletzung der Kollegialität“.
In die gleiche Kerbe wie Thomas Sternberg haute kürzlich der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller. Das Interview des Kölner Stadtanzeigers vom 5. Dezember begann allerdings vergleichsweise sachlich.
Zunächst hatte der Interviewer die Dubia der Kardinäle auf einfache Fragen von Katholiken heruntergebrochen: „Dürfen wiederverheiratet Geschiedenen nun zur Kommunion gehen oder nicht? Die Kritik am Papst lautet, er gebe darauf keine klare Antwort und stifte damit Verwirrung. Stimmt das?“ Die Antwort von Schüller mit einem Wort von Kardinal Kasper vergrößerte zunächst die Verwirrung: „Der Papst ändert nichts an der Lehre und ändert doch alles.“ Alles – also auch die kirchliche Lehre?
Ein Kirchenrechtler scheint Verständnis für die kardinalen Klärungsfragen zu haben …
Doch danach schränkte Schüller ein: Der Papst würde die kirchliche Lehrprinzipien sowie Kirchenrecht und Moral weiterhin hochhalten, gleichzeitig aber eine individuell flexible Pastoral für den Einzelfall fordern. Der Journalist Joachim Frank bohrte nach: „Aber ist es fair vom Papst, die Verantwortung für die Nicht-Anwendung strenger Kirchengesetze den Seelsorgern aufzubürden, statt die Gesetze selbst zu ändern?“
Unmoralische Ausfälle gegen Kardinal Meisner Unmoralische Ausfälle gegen Kardinal Meisner Das hielt Schüller für einen berechtigten Kritikpunkt, zumal die Gläubigen dann von Wohlwollen oder Willkür des Seelsorgers abhingen. „Hier wäre der Papst mittelfristig tatsächlich besser beraten, wenn er klarere Regeln für die vielen Katholiken in ‚irregulären Situationen‘ aufstellen würde.“
Schüllers These heißt im Umkehrschluss, dass durch das Papstschreiben keine ausreichend klare Weisungen gegeben sind. Seine Empfehlung an den Papst, Klarheit bei den Richtlinien zu schaffen, trifft sich mit dem Anliegen von Kardinal Meisner.
Man hätte nach diesen Ausführungen erwarten dürfen, dass der Kirchenrechtler Verständnis für den Brief der Kardinäle haben müsste. Doch das Gegenteil ist der Fall:
… doch dann polterte Schüller reflexartig mit einer Schimpfkanonade los
Das Frage-Schreiben der Kardinäle seien „Brandbriefe“ und „Akte der Illoyalität“. Es wären „Briefe mit vergifteten Fragen“, die „einen Keil der Spaltung in die Kirche treiben“ wollten. Der Kölner Kardinal habe sich „in schlechte Gesellschaft begeben“ und sich dadurch „in die Rolle eines Abtrünnigen“ hineinbegeben. Den Frage-Brief zu schreiben sei etwas Unanständiges: „So etwas gehört sich nicht für Christen, geschweige denn für Kardinäle.“ Meisner könne wohl nur in Schwarz-weiß-Kategorien denken, deshalb sei er wohl der „intellektuellen Herausforderung“ nicht gewachsen, sich in der Pastoral auf individuelle Situationen zu orientieren.
Eine solche Breitseite von moralischen Anwürfen erinnert an die „sprungbereite Aggressivität“, die Papst Benedikt in seiner Amtszeit von Seiten der säkularen deutschen Medien feststellen musste.
Es bleibt aber die Frage: Warum reagieren zwei Repräsentanten des liberalen deutschen Katholizismus so gereizt und aggressiv auf einen schlichten Fragebrief an den Papst, der um lehrmäßige Klarheit bittet? Was ist der Hintergrund für diesen unverhältnismäßig scharfen Angriff auf den verdienten Kirchenmann?
Die katholische Ehelehre steht auf dem Spiel
Darauf versucht der Freiburger Theologe Helmut Hoping eine Antwort zu geben. In seinem FAZ-Beitrag vom 7. Dezember stellt er fest: „Mit der Debatte um ‚Amoris laetitia‘ erleben wir weit mehr als einen kirchenpolitischen Parteienstreit.“ Es stünden letztlich eben doch die moralisch-dogmatischen Lehren der Kirche im Fokus, die in dem Dubia-Brief angesprochen sind: Denn „für liberale Bischöfe und Theologen ist die Frage der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene ein Türöffner zur Revision der katholischen Sexualmoral insgesamt.“ Dabei stehe die Lehre vom unauflöslichen sakramentalen Eheband auf dem Spiel.
Mit dem kleinen Schritt, „in gewissen Fällen“ eine Zweitehe zu legitimieren, ist die Tür für weitere Revisions-Schritte aufgestoßen. Denn damit wäre die sakramental besiegelte Ehe von Mann und Frau nicht mehr der ausschließliche Rahmen für gelebte Sexualität. Diese klassische Ehelehre ist seit eineinhalb Jahrtausend das integrale Identitätsmerkmal der katholischen Kirche – im Unterschied zu Orthodoxen und Protestanten. Wenn man diesen klassischen, auf Jesus-Worte gegründeten Lehransatz aufgeben würde, so das Resümee von Hoping, könnte die katholische Kirche wie die protestantischen Denominationen auch eheähnlichen Beziehungen jegliche Art „ihren Segen geben, einschließlich gottesdienstlicher Segensfeiern“. http://www.katholisches.info/2016/12/09/...papst-reagiert/ Text: Hubert Hecker Bild: Domradio/Kölner Stadt-Anzeiger (Screenshots)
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