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  • 14.12.2016 00:29 - Oberster Gerichtshof Andalusiens stellt die Scharia über spanisches Recht und erkennt muslimische Polygamie an
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Oberster Gerichtshof Andalusiens stellt die Scharia über spanisches Recht und erkennt muslimische Polygamie an
14. Dezember 2016


(Madrid) Alle Beteiligten der verworrenen Geschichte sind muslimische Marokkaner.

Eine verworrene Geschichte oder verwirrte Richter? Darüber wird derzeit in Spanien heftig diskutiert. Streitgegenstand ist eine Witwenrente. Der Oberste Gerichtshof von Andalusien fällte ein Urteil und erkannte damit faktisch die Polygamie an.

Eine Marokkanerin, wir nennen sie Amurra, deren Mann, wir nennen ihn Baariq, 2012 verstorben ist, forderte die Auszahlung einer Witwenrente und bekam Recht. Allerdings war Amurra nicht die einzige Frau Baariqs. Der Marokkaner war noch mit einer zweiten Frau, wir nennen sie Chafika, verheiratet. Obwohl Polygamie in Spanien verboten ist, erkannte das andalusische Gericht die Ansprüche der Zweitfrau an. Spanien muß dennoch nicht zwei Witwenrenten auszahlen, weil Chafika, Baariqs Erstfrau bereits 2005 verstorben ist. Es geht in der Frage nicht ums Geld, sondern um die Rechtsordnung. Gilt in Spanien europäisches Recht, das auf dem Römischen Recht gründet, oder gilt islamisches Recht?

Baariq und Amurra waren nach spanischem Recht nie verheiratet

Als Baariq Amurra nach islamischem Ritus heiratete, war er bereits mit Chafika verheiratet, die damals noch am Leben war. Nach spanischem Recht ist eine Eheschließung zwischen Amurra und Baariq nie erfolgt und hätte auch nie erfolgen können, jedenfalls nicht vor dem Tod Chafikas. Auch nach dem Tod der Erstfrau erfolgte keine Eheschließung mit Amurra nach spanischem Recht.

Der Tribunal Superior de Justicia de Andalucía ist die höchste Gerichtsinstanz der Autonomen Region Andalusien. Das 1989 errichtete Gerichtshof ist Letztinstanz in allen in Andalusien begonnene Straf- und Zivilverfahren, sofern nicht ausdrücklich eine Zuständigkeit des spanischen Obersten Gerichtshofs festgelegt ist.

Der andalusische Oberste Gerichtshof erkannte mit seinem Urteil eine Ehe als gültig an, für die es keine Rechtsgrundlage im spanischen Recht gibt. Die Ehe existiert nur nach islamischem Recht, was bedeutet, daß die andalusischen Höchstrichter nicht nur die Scharia anerkannten, sondern diese sogar über spanisches Recht stellten.

Die in Spanien strafbare zweite Ehe wurde in Nador, einer marokkanischen Stadt 15 Kilometer südlich von Melilla geschlossen.

Zuständige Stellen lehnten Anspruch Amurras ab

Amurras Antrag auf Auszahlung einer Witwenrente wurde von allen zuständigen Stellen abgelehnt, weil sie keinen Rechtsanspruch geltend machen konnte. Als sie dagegen vor Gericht zog, lehnte auch das Sozialgericht ihre Klage mit der Begründung ab, daß „die Ehe der Antragstellerin keinerlei Grundlage in der spanischen Rechtsordnung habe, da es sich um eine polygame Ehe handelt, die ein Angriff gegen die spanische Auffassung von der Ehe und der Würde der Frau darstellt, und die die Bestimmungen der öffentlichen, spanischen Ordnung mißachtet“.

Dagegen legten die Marokkanerin Einspruch beim Obersten Gerichtshof von Andalusien ein, da sie Opfer einer „eindeutigen Diskriminierung“ sei und ihrer „ökonomischen Versorgung“ beraubt werde.

Das Urteil der andalusischen Höchstrichter sorgt für heftige Diskussionen. Sie erklärten, daß eine nichtige Ehe „nicht bedeutet, daß sie nicht existiert“ habe. Die Witwenrente sei der Marokkanerin zuzusprechen, weil ihre Ehe „nach marokkanischem Recht rechtmäßig“ war.

Verwirrte Richter stellen islamisches Recht über spanisches

Die Richter beriefen sich auf ein bilaterales Abkommen von 1979 zwischen Spanien und Marokko, das die Auszahlung einer Witwenrente vorsieht, wenn Marokkaner in Spanien gearbeitet und einen entsprechenden Anspruch erworben haben. Die Hinterbliebenenrente ist zu gleichen Teilen auf jene aufzuteilen, die Anspruch darauf haben. Das können nach marokkanischem Recht auch mehrere Ehefrauen sein, da die Polygamie nach islamischem Recht erlaubt ist.

Das gilt für Marokko, nicht aber für Spanien. Das spanische Zivilrecht schreibt vor, daß das persönliche Recht physischer Personen durch die Staatsangehörigkeit bestimmt wird. Die Antragstellerin Amurra lebt jedoch nicht in Marokko, sondern in Spanien und ist durch Einwanderung spanische Staatsbürgerin geworden. Für sie gilt daher spanisches Recht, oder sollte jedenfalls gelten. Die andalusischen Höchstrichter haben mit ihrem Urteil die Rechtsordnungen vermischt. Sie berufen sich auf das marokkanische Recht, für das sie keine Zuständigkeit haben. In Wirklichkeit haben sie die Scharia anerkannt.

Kritiker sprechen daher von einem Rechtsbruch, mit dem die Höchstrichter das islamische Recht über das spanische Recht gestellt und im Widerspruch zur spanischen Rechtsordnung die islamische Polygamie in Spanien anerkannt haben. Mit dem Urteil habe der Oberste Gerichtshof von Andalusien aktiv die Islamisierung Spaniens betrieben.
http://www.katholisches.info/2016/12/14/...e-polygamie-an/
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Asianews/Infovaticana (Screenshots)



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