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  • 15.12.2016 00:57 - Frankreich: Bei Online-Beratung gegen Abtreibung bis zu zwei Jahren Haft
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Frankreich: Bei Online-Beratung gegen Abtreibung bis zu zwei Jahren Haft

Veröffentlicht: 15. Dezember 2016 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, Europäischer Menschenrechtsgerichtshof, Frankreich, Haft,
Mathias von Gersdorff

http://kultur-und-medien-online.blogspot.de/

Internetseiten, die Frauen von einer Abtreibung abhalten wollen, sind von nun an in Frankreich verboten. Eine entsprechende Gesetzvorlage der sozialistischen Regierung fand eine Mehrheit im Parlament. gersdorff



Das Gesetzesprojekt kommt aus dem Gleichstellungsministerium, welches unter der Leitung der Sozialistin Laurence Rossignol steht. Abtreibung sei ein Recht der Frau, und man dürfe keinen „moralischen Druck“ im Internet ausüben, so die Begründung des Gesetzes.

Für die Behinderung von Abtreibung sieht das neue Gesetz Strafen von bis zu zwei Jahren Haft oder eine Geldstrafe von 30.000 Euro vor.

Über das haarsträubende Vorhaben der französischen Linken gab es im Vorfeld eine heftige Debatte, an der sich auch die katholischen Bischöfe beteiligt haben.

Georges Pontier, Erzbischof von Marseille und Vorsitzender der Bischofskonferenz, erklärte, dass das neue Gesetz „die Fundamente unserer Freiheiten und vor allem der Redefreiheit in Frage“ stellt: „Das Recht auf Rede- und Meinungsfreiheit ist eine der tragenden Säulen unserer Demokratie.“



Zur Abtreibung erklärte der katholische Oberhirte:

„Wir erleben das sukzessive Vordringen einer Stimmung, die in sehr vielen Fällen dem starken Ermutigen oder sogar dem Erzwingen von Abtreibung vorarbeitet. Die dafür eingerichteten Internetseiten, auf denen die Menschen in einen Dialog eintreten und diskutieren können, werden jetzt unter Generalverdacht gestellt… Dass Menschen sich an diese Internetseiten wenden, zeigt auch, dass sie sonst keine andere Anlaufstelle kennen, an die sie sich mit ihren Fragen und Sorgen wenden könnten!“

Foto: CDL, M. LöhrIn Deutschland gab es in den letzten Jahren ebenfalls immer wieder Versuche, Lebensrechtler zu kriminalisieren. Dem „Lebenszentrum München“ etwa wurde verboten, sogenannte „Gehsteigberatungen“ von Frauen vor Abtreibungskliniken zu organisieren. Aber der Verein wehrte sich gerichtlich – und erhielt recht.

Google verbietet jegliche Werbung für Lebensrechts-Seiten. Trotz massiver Kritik von Lebensrechtsorganisationen, die darin eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit erkennen, hat der Internetriese seine Unternehmenspolitik in dieser Hinsicht bislang nicht geändert.

Die französischen Sozialisten gehen mit ihrem Gesetz zur „digitalen Behinderung des Schwangerschaftsabbruchs“ nun noch einen Schritt weiter. Darin wird definiert, welche Darstellung von Fakten richtig und welche falsch ist. Doch damit wird die Meinungsfreiheit bzw. das Recht, gegen Abtreibung zu sein, eingeschränkt.

Der Europäische Menschengerichtshof in Straßburg kam in einem Urteil zu einem anderen Ergebnis: An Betreibern von Internetseiten gegen Abtreibung sei nichts zu beanstanden. Es gelte erst dann einzuschreiten, wenn zur Gewalt aufgerufen werde oder der Tatbestand einer persönlichen Beleidigung gegeben sei.

Französische Lebensrechtler sind dabei, auf die Barrikaden zu gehen. So hat die Organisation „Droit de Naitre“ eine Protestaktion an den Fraktionsvorsitzenden der Sozialisten in der Nationalversammlung, Bruno Le Roux, angekündigt.

Unser Autor Mathias von Gersdorff leitet die Aktion „Kinder in Gefahr“ (Frankfurt) und die Internetseite http://kultur-und-medien-online.blogspot.de/
https://charismatismus.wordpress.com/201...ei-jahren-haft/
Fotos: Gersdorff, Mechthild Löhr



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