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  • 06.01.2017 00:34 - Überschüsse bei Arbeitslosenkasse dürfen nicht in Schattenhaushalt wandern
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Überschüsse bei Arbeitslosenkasse dürfen nicht in Schattenhaushalt wandern

Veröffentlicht: 6. Januar 2017 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: Causa Alternative für Deutschland (AfD) | Tags: AfD, Alternative für Deutschland, Arbeitslosenkasse, Überschüsse, Beatrix von Storch, Bundesagentur für Arbeit, Europäischen Parlament, Reserven, Schattenhaushalt |Hinterlasse einen Kommentar
Zu den Überschüssen der Arbeitslosenkasse erklärt Beatrix von Storch (siehe Foto), stellv. Vorsitzende der AfD und stellv. Vorsitzende der EFDD-Fraktion im EU-Parlament:



“Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung müssen sofort von 3 auf 1,5 Prozent halbiert werden. Es kommt einem Diebstahl gleich, dass die Arbeitslosenkasse Milliardenüberschüsse und -reserven auf Kosten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber anhäuft. Beatrix v. Storch

Eine Reserve von 11 Milliarden Euro haben die Beitragszahler bereits finanziert. Diese Milliarden gehören in die Sparschweine der Beitragszahler, nicht in die Hände von Andrea Nahles.

Infolge der Massenmigration der letzten beiden Jahre ist zu befürchten, dass die Bundesregierung die Rücklagen der Arbeitslosenversicherung als Schattenhaushalt missbraucht, so dass die Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Qualifizierung von Migranten bezahlen müssen. So versteckt die Bundesregierung die Kosten der Integration.

Um die Beiträge sofort drastisch senken zu können, müssen die berufsqualifizierende Maßnahmen der Bundesagentur insgesamt auf den Prüfstand. Insbesondere bei Langzeitarbeitslosen gibt es eine bemerkenswerte Korrelation zwischen Langzeitarbeitslosigkeit und Migrationshintergrund. Auch hier ist es falsch, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber für die verfehlte Bildungs- und Einwanderungspolitik bezahlen zu lassen.”
https://charismatismus.wordpress.com/201...ushalt-wandern/
Hintergrund: Die Bundesagentur für Arbeit hat zum Jahresende 2016 einen Überschuss von 4,9 Milliarden Euro erzielt, im Jahr 2015 von 3,7 Milliarden Euro und im Jahr 2014 von 1,6 Milliarden Euro. Die Rücklage der Arbeitsagentur summiert sich auf rund 11 Milliarden Euro.



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