Sonntag, 8. Januar 2017
Das ist neu, vom 8.1.2017 http://www.katholisch.de/aktuelles/aktue...ur-kommunion-zu
"katholisch.de"-Schlagzeile: "Bistum Rom lässt Geschiedene zur Kommunion zu"
Kleiner Aufreger am Sonntag, "Amoris Laetitia", nächster Akt: Wie "katholisch.de" schreibt, lässt man im Bistum Rom (der Papst ist gleichzeitig der Bischof von Rom) jetzt "Geschiedene zur Kommu- nion zu".
Im besagten Artikel erfährt man dann allerdings ein- schränkend, dass es sich aber nur um "bestimmte Fälle" handelt, wie aus den neuen Richtlinien her- vorgeht.
Die Katholiken, die davon betroffen seien, könnten dies nicht "einfordern", und außerdem solle die Zulassung "im Einzelfall" nur dann möglich sein, "wenn eine Nichtigkeitserklärung der ersten Ehe durch ein kirchliches Gericht nicht möglich ist".
Mit anderen Worten: Vor dem Ausnahme-Kommunionempfang für "Geschiedene" (gemeint sind wiederverheiratet Geschiedene) steht das kirchliche Ehegericht. Sollte ein solcher Prozess nicht durchführbar sein, müsse der Priester als Seelsorger den Fall "sorgfältig prüfen". Frage in die Runde: Vermutlich stehe ich gerade auf der Leitung,
aber sind wir jetzt wirklich schlauer? Was genau ist daran sensationell neu? - http://kreuzknappe.blogspot.de/2017/01/k...um-rom.html?m=1
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