Wer will den Malteserorden zertrümmern? 11. Januar 2017 0
Neujahrsempfang für das beim Souveränen Malteserorden akkreditierte Diplomatische Corps durch Großmeister Fra Matthew Festing Von Roberto de Mattei*
„Lange Zeit bevor die zivilisierten Staaten dazu gelangten, ein Völkerrecht zu etablieren, lange bevor sie den – noch nicht umgesetzten – Traum einer gemeinsamen Kraft zum Schutz der gesunden Freiheit des Menschen, der Unabhängigkeit der Völker und einem friedlichen Gleichgewicht in ihren gegenseitigen Beziehungen formulierten, hatte der Johanniterorden in einer religiösen Bruderschaft mit militärischer Disziplin Männer aus acht verschiedenen ‚Sprachen‘ gesammelt, die sich der Verteidigung der geistigen Werte verschrieben, die das gemeinsame Erbe und Vorrecht der Christenheit bilden: des Glaubens, der Gerechtigkeit, der sozialen Ordnung und des Friedens.“ Diese Worte, die Pius XII. am 8. Januar 1940 an die Ritter des Souveräner Ritter- und Hospitalorden vom heiligen Johannes von Jerusalem von Rhodos und von Malta richtete, fassen die Wesensmerkmale des ältesten Ritterordens zusammen, des einzigen heute existierenden souveränen Staates, dessen Fahne auf dem Feld der Kreuzzüge wehte. Ein Orden, dessen Charisma immer war, was in seinem Wahlspruch ausgesagt ist: Tuitio fidei et Obsequium pauperum (Bezeugung des Glaubens und Hilfe den Bedürftigen) war.
Ist es möglich, daß ein Papst diese Institution, die ein Ruhm der Christenheit ist, zertrümmern will? Leider gewinnt man genau diesen Eindruck aus den jüngsten Ereignissen, die den Malteserorden betreffen.
Am 27. Dezember 2016 erfolgte an dieser Stelle eine erste Rekonstruktion dieser Ereignisse. Edward Pentin vertiefte und bereicherte das Szenario in einem Artikel im National Catholic Register vom 7. Januar 2017 um weitere Details. Es ergibt sich zusammenfassend folgendes Bild: Am 6. Dezember forderte der Großmeister des Malteserordens, Fra Matthew Festing, in Gegenwart von zwei Zeugen, einer davon der Kardinalpatron Raymond Leo Burke, den Großkanzler Albrecht Freiherr von Boeselager zum Rücktritt auf. Es war nämlich ans Licht gekommen, daß Großkanzler Boeselager in seiner Amtszeit als Großhospitalier des Ordens seine Macht mißbraucht hatte, indem er die Verteilung von Kondomen und Verhütungsmitteln, auch mit abtreibender Wirkung, in Ländern der Dritten Welt gefördert hatte.
Trotz seines Gehorsamsversprechens (Promess), das ihn dem Großmeister verpflichtet, weigerte sich der Großkanzler zurückzutreten. Daraufhin wurde ein Verfahren gegen ihn eingeleitet, der von allen Ordensämtern suspendiert wurde. Boeselager wandte sich an das vatikanische Staatssekretariat um Hilfe, das eine Untersuchungskommission ernannte, um „Elemente zu sammeln, die geeignet sind, den Heiligen Stuhl vollständig und schnell in der Angelegenheit zu informieren, die jüngst den Großkanzler des Ordens, Herrn Albrecht Freiherr von Boeselager betrafen“, wie das Presseamt des Vatikans am 22. Dezember bekanntgab.
Die vatikanische Initiative vermittelte sofort den Eindruck eines aufsehenerregenden Fauxpas. Die Rechtsordnung des Malteserordens ist durch die 1997 reformierte Verfassung definiert. Artikel 3 der Verfassung besagt im Paragraph 1:
„Der Orden ist Subjekt des Völkerrechts und übt die mit den Souveränitätsrechten verbundenen Funktionen aus.“ Diese Funktionen sind: die Exekutive, repräsentiert durch den Großmeister, assistiert durch den Souveränen Rat; die Legislative, repräsentiert durch das Generalkapitel; die Judikative, repräsentiert durch die Magistraltribunale. Der Malteserorden stellt Diplomatenpässe aus und verfügt über exterritoriale Niederlassungen in Rom, in denen er offiziell die Vertreter von über 100 Staaten empfängt, mit denen er gleichrangige diplomatische Beziehungen unterhält. Mit dem Heiligen Stuhl unterhält der Orden privilegierte Beziehungen, jedoch in völliger Selbständigkeit. Der Heilige Stuhl ernennt einen Kardinalpatron und der Orden einen Botschafter, gemäß den Bestimmungen des Völkerrechts. Wie Prof. Paolo Gambi anmerkte, nimmt der Orden, trotz seiner religiösen Natur, die den von der kirchlichen Autorität abhängigen Orden gemeinsam ist, eine völlige Sonderstellung ein, indem er „eine im kirchlichen Rahmen fast einzigartige Selbständigkeit genießt und den Einfluß dieser [religiösen] Natur auf die Mitglieder mit Ewigen Gelübden beschränkt“ (La soberana militar Orden de Malta en el orden juridico eclesial e internacional, Ius Canonicum, XLIV, Nr. 87 (2004), S. 197-231).
Artikel 4, Paragraph 6 der Verfassung des Souveränen Malteserordens ist diesbezüglich eindeutig:
„Der religiöse Charakter des Ordens schließt die Ausübung der ihm zustehenden Souveränitätsrechte nicht aus, insofern der Orden ein von den Staaten anerkanntes Völkerrechtssubjekt ist.“ Die Bestätigung dieses Völkerrechtsstatus, auch gegenüber dem Heiligen Stuhl, ist das Päpstliche Jahrbuch, in dem der Orden nur einmal erwähnt wird, und zwar nicht unter den religiösen Orden, sondern unter den beim Heiligen Stuhl akkreditierten Botschaften. Die Verfassung von 1997 hat verschiedene kirchliche Interventionen eliminiert, die es zuvor gab, darunter die Approbation durch den Heiligen Stuhl, damit die Ablegung der Gelübde gültig war.
Wappen des Malteserordens Die Zuständigkeit des Heiligen Stuhls über das religiöse Leben der Ritter betrifft nur die Angehörigen des Ersten Standes. Das sind die Justizritter oder Professen, die feierlich und auf ewig die drei monastischen Gelübde ablegen. Die Angehörigen des Zweiten Standes, die Ritter und Damen der Obödienz, legen kein Gelübde ab, verpflichten sich aber durch die Promess zum Gehorsam und unterstehen damit ausschließlich ihren Ordensoberen. Ex-Kanzler Albrecht von Boeselager ist, da verheiratet und Vater von fünf Kindern, ein Laie und gehört dem Zweiten Stand an. Er untersteht damit in keiner Weise dem Heiligen Stuhl. Davon abgesehen sind auch die Justizritter, die (gemäß Art. 9, Abs. 1 der Verfassung) „Religiosen mit allen Wirkungen des Kirchenrechtes“ sind, nicht zum Leben in Gemeinschaft verpflichtet, was ein unicum im Leben der Kirche darstellt. Fra Ludovico Chigi Albani della Rovere (1866-1951) war von 1931-1951 Fürst und Großmeister des Ordens. Er legte nach dem Tod seiner Frau (1898) die Ewigen Gelübde als Justizritter ab, lebte aber weiterhin im Palazzo Chigi, der sich bis 1916 im Besitz seiner Familie befand (damals auch die österreichisch-ungarische Botschaft beherbergte und heute Amtssitz des italienischen Ministerpräsidenten ist). Dort führte er ein seinem Stand und Rang entsprechendes Leben.
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Übersetzung: Giuseppe Nardi Bild: orderofmalta.int (Screenshot)
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